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BUNDESTAG/5718: Heute im Bundestag Nr. 232 - 25.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 232
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. April 2016, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Anhörung zu humanitären Hilfe-Standards
2. Anhörung zur Vergabe von Sportereignissen
3. Regierung legt Abrüstungsbericht vor
4. Ausstattungshilfen für neun Länder
5. Freihandelsabkommen mit Mexiko
6. Kampagne für gutes Essen


1. Anhörung zu humanitären Hilfe-Standards

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Qualitätsstandards für die humanitäre Hilfe sind am Mittwoch, 27. April 2016, Thema einer Öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 15 Uhr im Saal PLH E.300 des Paul-Löbe-Hauses beginnt, sind fünf Sachverständige geladen: Cornelia Füllkrug-Weitzel (Brot für die Welt / Diakonie Katastrophenhilfe), Volker Gerdesmeier (Deutscher Caritasverband e.V.), Corinna Kreidler (Freie Gutachterin Humanitäre Hilfe), Manuela Roßbach (Aktion Deutschland Hilft e.V.) sowie Hansjörg Strohmeyer (Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen, OCHA). Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich vorab unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail (menschenrechtsausschuss@bundestag.de) an das Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu wenden.

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2. Anhörung zur Vergabe von Sportereignissen

Sport/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Über die Kriterien für die Vergabe von internationalen Sportgroßereignissen diskutiert der Sportausschuss am Mittwoch, 27. April in einer öffentlichen Anhörung. Vier Sachverständige sind zu dem Hearing geladen, das um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Elisabeth-Lüders-Hauses beginnt. Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3556). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Sportverbände anzuhalten, die verbindliche Einhaltung menschen- und bürgerrechtlicher und ökologischer Standards bei der Vorbereitung und Durchführung von Sportgroßereignissen verpflichtend zur Voraussetzung von Vergabeentscheidungen zu machen und ihre Umsetzung "sanktionsbewehrt sicherzustellen".

Antworten auf ihre Fragen erwarten die Mitglieder des Sportausschusses von Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, dem Anti-Korruptionsexperten und Strafrechtler Professor Mark Pieth von der Universität Basel, von Annette Niederfranke, Direktorin bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der Fechterin Imke Duplitzer, mehrfache Medaillengewinnerin bei Welt- und Europameisterschaften und Olympischen Spielen. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter sportausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Regierung legt Abrüstungsbericht vor

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wertet den Abschluss der Wiener Vereinbarung mit dem Iran als einen "historischer Erfolg". Mit ihr werde sichergestellt, dass das iranische Nuklearprogramm nachprüfbar ausschließlich friedlichen Zwecken dient, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegenden Jahresabrüstungsbericht 2015 (18/8065). Kernelemente der Vereinbarung der E3+3 (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA - und Iran) sei eine technische Beschränkung für das iranische Anreicherungsprogramm und für Kernreaktoren sowie ein spezifisches und weitreichendes Transparenzregime, das über vergleichbare Regeln im Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (auch "Nichtverbreitungsvertrag", NVV) noch hinausgehe. "Die Wiener Vereinbarung löst die schwerste aller nuklearen Proliferationskrisen im NVV und eröffnet neue diplomatische Spielräume und Kanäle über die Inhalte des Abkommens hinaus, die es in den kommenden Monaten auszuloten gilt", schreibt die Bundesregierung.

Auch die im Jahre 2015 abgeschlossene Vernichtung der gemeldeten syrischen Chemiewaffenbestände sei ein "eindrucksvoller Erfolg" für das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und die mit seiner Umsetzung betraute Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Deutschland habe hierzu maßgebliche Beiträge geleistet, sowohl finanziell, durch Ausbildung sowie mit Geleitschutz durch die Bundeswehr, als auch mit der Zerstörung von Reststoffen bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKA) im niedersächsischen Munster. Allerdings habe das syrische Regime noch immer nicht alle Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Meldungen an die OVCW zu seinem ehemaligen Chemiewaffenprogramm ausgeräumt.

Wie die Bundesregierung in ihrem Abrüstungsbericht weiter schreibt, seien die Erfolge mit Blick auf Syrien und Iran nicht ohne eine enge Kooperation mit Russland möglich gewesen. Gleichwohl zeige das Land in anderen Bereichen wenig Bereitschaft, zu einem kooperativen Verhältnis zurückzukehren. So habe Russland auch 2015 Initiativen bei der nuklearen Abrüstung eine Absage erteilt. "Die Implementierung der wichtigsten Abkommen im konventionellen Bereich - Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), Wiener Dokument 2011 (WD11), Vertrag über den Offenen Himmel (OH) - hat Russland entweder ausgesetzt (KSE-Vertrag) oder gibt berechtigten Anlass zu Zweifeln an der vollständigen Umsetzung seiner vertraglichen Verpflichtungen", heißt es in dem Bericht weiter. Aus deutscher Sicht sei die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ein zentrales und weiterhin unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Als eminent wichtig betrachtet die Bundesregierung zudem den Vertrag über das Verbot von Mittelstrecken (INF). Zweifel an der Umsetzung des Vertrags müssten im Dialog zwischen Moskau und Washington geklärt werden. "Ein Ausstieg Russlands aus dem INF würde die Sicherheitsarchitektur über Europa hinaus grundlegend erschüttern. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für den Erhalt des INF Vertrages ein."

Weitere Themen des Berichts sind die für 2020 anvisierte NVV-Überprüfungskonferenz, die Gefahren durch Proliferation von Kleinwaffen sowie die Unterstützung der Ukraine bei der besseren Sicherung der Nuklearanlagen des Landes.

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4. Ausstattungshilfen für neun Länder

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat zwischen 2013 und 2016 neun afrikanische Staaten mit Ausstattungshilfen für ihre Streitkräfte unterstützt. Wie sie in der Antwort (18/8086) auf eine Kleine Anfrage (18/7848) der Fraktion Die Linke schreibt, betrug der Umfang dieser Hilfen für Angola, Äthiopien, Ghana, Kenia, Mali, Namibia, Nigeria, Senegal und Tansania im genannten Zeitraum knapp 32 Millionen Euro.

Die Bundesregierung unterstützt nach eigenem Bekunden mit Ausstattungshilfen den Aufbau der Sicherheitsarchitektur in ausgewählten Ländern Afrikas. "Im Sinne der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung sollen ausgesuchte Partner befähigt werden, Beiträge zu Frieden und Sicherheit in Afrika zu leisten", heißt es in der Antwort weiter. Demnach sollen insbesondere die Fähigkeiten für Teilnahmen an Peacekeeping-Einsätzen der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (AU) und ihrer Regionalorganisationen in Afrika geschaffen und verbessert werden sowie ein essentieller Beitrag zur Verbesserung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) geleistet werden. Voraussetzung sei "das Vorhandensein ausreichend funktionierender Organisationsstrukturen in den jeweiligen Streitkräften". Die Partnerländer sollen zudem "weiterhin ausreichend Gewähr für die Einhaltung der Prinzipien der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bieten und sich einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Beachtung der Menschenrechte verpflichtet fühlen".

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5. Freihandelsabkommen mit Mexiko

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um das Mandat und die Leitlinien für die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Mexiko geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8064). Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie sich im Europäischen Rat dafür eingesetzt hat, dass in den Verhandlungen mit Mexiko keine Investor-Staat-Schiedstribunale etabliert werden. Außerdem werden Fragen zur Transparenz und zu Menschenrechtsbestimmungen gestellt.

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6. Kampagne für gutes Essen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Auswertung der Kampagne "Macht Dampf! - Für gutes Essen in Kita und Schule" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8158). Die mit über 2,3 Millionen Euro geförderte bundesweite Informationskampagne soll nach Aussage des Ministeriums Eltern dabei unterstützten, sich für die Verbesserung des Schul- und Kitaessens einzusetzen. Die Grünen verlangen unter anderem darüber Auskunft, wofür die Mittel nach welchen Kriterien ausgegeben wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 232 - 25. April 2016 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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