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BUNDESTAG/5786: Heute im Bundestag Nr. 300 - 25.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 300
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Mai 2016, Redaktionsschluss: 10.38 Uhr

1. Anspruch auf Pflegezeit
2. Reform des Bauvertragsrechts
3. Hohes Betrugsrisiko bei Importprodukten
4. Kosten der Festen Fehrmarnbeltquerung
5. Entwicklungsprojekte am Horn von Afrika
6. Regierung hält an 0,7 Prozent-Ziel fest


1. Anspruch auf Pflegezeit

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" für Beamte und Soldaten (18/8517) vorgelegt, mit dem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten "während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist". Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf "im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen" werden.

Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Danach soll vorübergehend das Nebeneinander zweier Beamtenverhältnisse ermöglicht werden, wenn der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit erfordert. Ferner sollen unter anderem der Vorlage zufolge Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen "titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben", einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten.

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2. Reform des Bauvertragsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf (18/8486) zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Dadurch soll der rechtliche Boden sicherer werden, auf dem Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen geschlossen werden. Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass Bauverträge bisher dem Werkvertragsrecht unterliegen, das aber "sehr allgemein gehalten" und "für die komplexen, auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauverträge häufig nicht detailliert genug" sei. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts seien "nicht gesetzlich geregelt, sondern der Vereinbarung der Parteien und der Rechtsprechung überlassen", schreibt die Bundesregierung in der Einleitung des Gesetzentwurfs. Als wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs nennt sie deshalb einen besseren Verbraucherschutz für Bauherren.

Dazu will die Bundesregierung die allgemeine Regelung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzen. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im BGB. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, das heiß die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klar geregelt werden.

Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es um die Haftung, wenn mangelhaftes Material verbaut worden ist. In diesem Fall ist der ausführende Handwerker nach geltender Rechtslage verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Der Handwerker kann aber gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen und bleibt auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sitzen. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zugunsten des Handwerkers geändert werden.

Der Bundesrat hat am 22. April eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungswünschen beschlossen, welche die Bundesregierung teils ablehnend, teils zustimmend oder abwägend beantwortet hat.

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3. Hohes Betrugsrisiko bei Importprodukten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Bei der Einfuhr von Olivenöl, Fisch, Bio-Lebensmitteln, Milch, Getreide, Honig, Ahornsirup, Kaffee, Tee, Gewürzen wie Safran und Chili sowie bei bestimmten Obstsäften besteht ein hohes Betrugsrisiko. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8463) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Risiken des globalen Lebensmittelhandels (18/8288) . Grundlage dieses Befundes sei eine Auswertung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften im Zeitraum von 1980 bis 2010, die dadurch gekennzeichnet gewesen seien, dass diese vorsätzlich und mit der Absicht eines finanziellen Gewinns begangen wurden. Aufgrund der Komplexität und der Vielzahl möglicher Beteiligter sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch auf Behördenseite sei die Aufdeckung von betrügerischen Praktiken zum Teil erschwert. Dies führe zu einer erhöhten Anfälligkeit für Manipulationen. Mit dem zunehmenden internationalen Handel von Lebensmitteln und den immer mehr verzweigenden Warenströmen werde die Rückverfolgbarkeit von Produkten für die Lebensmittelüberwachung immer komplexer, heißt es in einer Begründung. Nach Ansicht der Regierung müssen die Lebensmittelunternehmer als primär Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit der Verpflichtung nachkommen, den globalen Warenströmen mit geeigneten betrieblichen Eigenkontrollen gerecht zu werden.

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4. Kosten der Festen Fehrmarnbeltquerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/FZA) Mit den voraussichtlichen Kosten des deutsch-dänischen Infrastrukturprojekts Feste Fehmarnbeltquerung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8409) auf eine Kleine Anfrage (18/8231) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist dabei wesentlich auf bereits erteilte Antworten zum Thema sowie auf den Gemeinsamen Ausschuss, in dessen Rahmen regelmäßig über den Status des Projekts berichtet werde.

Auf die mehrfach gestellte Frage der Abgeordneten, was genau unter dem Begriff "wesentliche Kostensteigerung" im deutsch-dänischen Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung zu verstehen sei, heißt es in der Antwort: Es gebe "weder Protokoll- oder Zusatzerklärungen noch konkrete zahlenmäßige Festlegungen zur Frage der wesentlichen Kostensteigerung". Der Bundesregierung seien auch keine anderen Verträge bekannt, in denen diese Formulierung verwendet werde.

Zu den Kostenschätzungen für die sogenannte Hinterlandanbindung auf deutscher Seite werden folgende Angaben gemacht: Der Ausbau der B 207 AS Heiligenhafen-Ost - Puttgarden inklusive eines Neubaus der Fehrmarnsundbrücke werde im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit 249,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten für das zweite Gleis und die Elektrifizierung der Strecke Göhl - Puttgarden samt Fehmarnsundbrücke schätzten Gutachter auf circa 560 Millionen Euro. Davon seien rund 120 Millionen Euro für den Brückenneubau eingerechnet. Belastbare Zahlen seien aber erst bei Abschluss der Vorplanung Ende 2017 zu erwarten.

Laut Fragestellern ist die Kostenprognose des Bundesrechnungshofes allein für den Bahnstreckenbau von ursprünglich 800 Millionen Euro auf mittlerweile 1,7 bis 2,3 Milliarden Euro gestiegen. Sie warnen vor "einem weiteren Milliardengrab in der Verkehrspolitik des Bundes".

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5. Entwicklungsprojekte am Horn von Afrika

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/FZA) Über das deutsche Engagement in verschiedenen Entwicklungsprojekten am Horn von Afrika informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8220). Im Rahmen des EU-Treuhandfonds seien bisher sechs Projekte mit deutscher Beteiligung beschlossen worden. Die Vorhaben fänden in Niger, Kamerun, Tschad, Kenia und Sudan statt. Mit der Umsetzung der deutschen Aufgaben sei die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) von der Bundesregierung beauftragt worden.

Die Antwort geht insbesondere auf das Regionalprogramm "Better Migration Management" ein, das sich maßgeblich der Bekämpfung von Fluchtursachen und illegaler Migration widme. Im Rahmen des Projekts organisiere die GIZ unter anderem die Zusammenarbeit der europäischen Akteure mit den afrikanischen Partnerländern, das Steuerungskomitee wie auch das Finanzmanagement des Projekts.

Inwieweit den Partnerländern im Rahmen des Projekts Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt würden, sei noch nicht entschieden. Waffen oder andere "offensiv einsetzbare Materialien (wie Schlagstöcke oder Schutzschilde oder anderes Material zur Kontrolle von Menschenansammlungen)" würden definitiv nicht geliefert.

Laut Antwort ist der EU-Treuhandfonds derzeit mit rund 1,881 Milliarden Euro ausgestattet. 1,8 Milliarden Euro stammen aus EU-Mitteln. Die restlichen 81 Millionen Euro seien bilateral von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt worden, hiervon habe die Bundesregierung drei Millionen Euro beigesteuert.

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6. Regierung hält an 0,7 Prozent-Ziel fest

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor das Ziel, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren auf einen Anteil von 0,7 Prozent am Bruttonationaleinkommen (ODA-Quote) zu erhöhen. Bislang gebe es hierfür jedoch keinen Stufenplan, schreibt sie in einer Antwort (18/8479) auf eine Kleine Anfrage (18/8164) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung betont darin auch, dass die ODA-Leistungen Deutschlands nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert worden seien. Die Schätzung liege für das Jahr 2015 bei 0,52 Prozent gegenüber 0,42 Prozent im Jahr 2014 und 0,38 Prozent 2013. Damit sei Deutschland weltweit der drittgrößte Geber nach den USA und Großbritannien.

Die Linksfraktion hatten in ihrer Anfrage unter anderem kritisiert, dass im Inland entstandene Kosten für die Flüchtlingshilfe auf die ODA-Quote angerechnet worden seien. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass die Meldung von Ausgaben zur "Flüchtlingshilfe im Geberland" während der ersten zwölf Monate des Aufenthalts den Regeln der OECD und der Praxis der Mehrzahl ihrer Mitglieder entspreche. Der Anteil der Inlands-Flüchtlingskosten an der deutschen ODA des Jahres 2015 habe 16,8 Prozent betragen.

Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation habe Deutschland aber nicht nur im Inland, sondern auch in den Herkunftsregionen und den Nachbarländern Hilfe geleistet, betont die Bundesregierung. So habe es anlässlich der Syrien-Konferenz in London am 4. Februar 2016 insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro für Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen in Syrien und den Nachbarländern angekündigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 300 - 25. Mai 2016 - 10.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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