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BUNDESTAG/5827: Heute im Bundestag Nr. 341 - 08.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 341
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Juni 2016, Redaktionsschluss: 12.06 Uhr

1. Änderungen im Immissionschutzgesetz
2. Lob für das EU-Programm Erasmus+


1. Änderungen im Immissionschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmittag Änderungen im Umweltstatistik- und im Hochbaustatistikgesetz sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten die Ausschussmitglieder einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8341) in geänderter Fassung ohne Debatte zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte nur Änderungen in den Statistikgesetzen vorgesehen. Ein mit gleicher Stimmenkonstellation angenommener Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht zusätzlich Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz in Hinblick auf die Treibhausgasquote im Kraftstoffbereich sowie eine Klarstellung im Wasserhaushaltsgesetz hinsichtlich der Gebühren- und Kostenerhebung bei Wassernutzung vor. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Plenum abschließend ohne Aussprache beraten werden.

Die mit dem Änderungsantrag der Koalition eingebrachten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zielen darauf ab, EU-Vorgaben der Richtlinien (EU) 2015/1513 und (EU) 2015/652 umzusetzen. So soll im Paragraphen 37a Absatz 5 BImSchG explizit aufgeführt werden, dass neben Biokraftstoffen auch andere Kraftstoffe sowie sogenannte Upstream-Emissionsminderungen zur Erfüllung der Treibhausgasquote für Kraftstoffe angerechnet werden können. Deren Anrechenbarkeit kann laut Begründung des Antrages schon jetzt per Verordnung ermöglicht werden. Als anrechenbare Kraftstoffe sollen demnach "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" gelten, etwa Wasserstoff und Methan, wenn diese per Elektrolyse gewonnen werden, bei der erneuerbarer Strom nicht biogenen Ursprungs eingesetzt wird. Das Umweltbundesamt soll dazu Vollzugsaufgaben in Hinblick auf die Anrechnung unter anderem der erneuerbaren Kraftstoffe und Upstream-Emissionsminderungen übertragen bekommen. Zudem sieht der geänderte Gesetzentwurf nun vor, dass die Übertragung und Anrechnung von Quoten-Übererfüllung ins Folgejahr per Verordnung ausgesetzt werden kann, wenn dies notwendig ist, um EU-Vorgaben zu erfüllen. Im Änderungsantrag wird ausgeführt, dass dies insbesondere für das Jahr 2020 in Betracht käme, da die entsprechenden Ziele der grundlegenden EU-Richtlinien als "Punktziele" formuliert worden seien.

Im Umweltstatistikgesetz soll laut Regierungsentwurf in Bezug auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Datenerhebung erweitert, der Erhebungsturnus erhöht und die Durchführung an das Statistische Bundesamt übertragen werden. Zudem sind weitere redaktionelle Änderungen und Klassifikationsanpassungen an EU-Recht und internationale Vorgaben vorgesehen. Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird darüber hinaus ein Vorschlag aus der Stellungnahme des Bundesrates aufgegriffen, der die Einbeziehungen weiterer Angaben aus den Statistiken des produzierenden Gewerbes für "die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz in Unternehmen und Betrieben" ermöglichen soll. Der Regierungsentwurf sieht weiterhin vor, im Hochbaustatistikgesetz als Hilfsmerkmale des Paragraphen 4 die Anschrift von Baugrundstücken sowie freiwillige Angaben für Rückfragen einzufügen.

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist durch den geänderten Gesetzentwurf eine Klarstellung vorgesehen. Ein neu einzufügender Absatz 5 im noch nicht in Kraft getretenen Paragraph 6a WHG soll deutlich machen, dass die verbindliche Anwendung des Kostendeckungsprinzip bei Wassernutzung, die die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährdet, weitergehende Kosten- und Gebührenregelungen seitens der Länder und des Bundes unberührt lässt. Laut Begründung des Antrages wird damit auf Forderungen der Länder reagiert. Die Einführung des Paragraphen 6a WHG war durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6986, 18/7578) im Februar durch den Bundestag beschlossen worden, dieses Gesetz tritt am 16. Oktober 2016 in Kraft.

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2. Lob für das EU-Programm Erasmus+

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) In weiten Teilen lobten die Vertreter aller Fraktionen das europäische Bildungsprogramm Erasmus+, über das in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, die am Mittwochvormittag in Berlin stattfand, diskutiert wurde. Der Debatte lag ein Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 mit dem Titel "Erasmus+ und andere Instrumente zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - ein Konzept für lebenslanges Lernen" zugrunde.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 daran teilnehmen.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion machte deutlich, wie wichtig das auf sieben Jahre ausgelegte Programm, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, für den Austausch und die Mobilität junger Menschen der verschiedenen europäischen Ländern sei. Gleichzeitig bemängelt sie, dass das Programm, das in akademischen Kreisen bekannt sei, zu wenig von Auszubildenden wahrgenommen werde.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke begrüßte das Programm ebenfalls im Grundsatz, kritisierte aber ähnlich wie die Vertreterin der Union, dass die Quote der Auszubildenden, die an dem Programm teilnehmen, nur bei etwa einem Prozent liege. Im späteren Verlauf der Sitzung korrigierte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Thomas Rachel (CDU), diese Zahl zumindest für deutsche Azubis: Azubis aus der Bundesrepublik würden wenigstens zu vier bis fünf Prozent teilnehmen. Die Vertreterin der Linksfraktion setzte sich zudem für einen Rechtsanspruch auf Ausbildung auf EU-Ebene ein, wenngleich sie deutlich machte, dass sie Zweifel habe, dass dies durchsetzbar sei. Ferner fragte sie kritisch, ob das in Deutschland so erfolgreiche Duale System, also die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, für alle EU-Mitgliedsländer ein sinnvolles Instrument in der Ausbildung sei. Diese Zweifel teilte auch Rachel in seinem späteren Statement. Die Einstellungen und Strukturen in den einzelnen EU-Ländern seien sehr unterschiedlich. Wenn Beratung zum Dualen System gewünscht werde, würde die Deutschland dies auch leisten.

Der Vertreter der SPD-Fraktion lobte das Erasmus-Programm ebenfalls: "Erasmus+ ist das zentrale Mobilitätsmodell im Bildungsbereich." Gleichwohl müssten einige Dinge verbessert werden. Unter anderem nannte er die Vereinfachung der Verfahren und fragte, warum nach 2,5 Jahren einige Onlinetools zum Programm immer noch nicht funktionieren würden.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, dass mit dem Programm in Europa insgesamt eine gute Nachbarschaft gelebt werde und man die Bedeutung dieses Austausches gar nicht hoch genug einschätzen könnte. Er lobte zudem, dass das Programm ausdrücklich auch sozial benachteiligte Menschen unterstützt wolle. Auch er kritisierte, dass das Programm bislang zu wenig von Auszubildenden wahrgenommen werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 341 - 8. Juni 2016 - 12.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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