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BUNDESTAG/5878: Heute im Bundestag Nr. 392 - 23.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 392
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. Juni 2016, Redaktionsschluss: 14.23 Uhr

1. Bundesrat will Schöffenfindung erleichtern
2. Grüne für transparente Mietberechnung
3. Linke mahnt Mietrechtsnovelle an
4. Sozialer Basisschutz soll gestärkt werden
5. Grüne für Ende des Verbrennungsmotors
6. Fünf Milliarden Euro für Schienenprojekte


1. Bundesrat will Schöffenfindung erleichtern

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Jugendgerichtsprozess soll es nicht mehr erforderlich sein, dass die Gemeinde mindestens doppelt so viele Kandidaten vorschlägt, wie für das Schöffenamt benötigt werden. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/8880) soll künftig die eineinhalbfache Zahl genügen. Die Änderung solle "der Erleichterung der Kandidatenfindung bei Schöffenwahlen" dienen, heißt es in der Begründung. Der Bundesrat verweist darauf, dass es insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg "trotz intensiver Bemühungen der zuständigen Stellen" oft nicht möglich gewesen sei, die erforderliche Zahl an freiwilligen Meldungen für das Ehrenamt zu gewinnen, weshalb "umfangreiche Zufallsauswahlen aus dem Melderegister erforderlich wurden". Nach Darstellung des Bundesrates beruht die Vorschrift der doppelten Zahl auf der Überlegung, dass "von einer echten Wahl nur dann gesprochen werden kann, wenn erheblich mehr Personen vorgeschlagen werden als zu wählen sind". Dies sei aber auch bei der eineinhalbfachen Zahl noch der Fall.

Die Bundesregierung widerspricht dem in ihrer Stellungnahme und lehnt den Gesetzentwurf ab. Die bei der eigentlichen Schöffenwahl nicht zu Schöffen oder Hilfsschöffen gewählten Kandidaten bildeten die Grundlage für eventuell während der laufenden Schöffenperiode erforderlich werdende Ergänzungswahlen, schreibt die Regierung. Auch dann müsse noch eine echte Auswahlentscheidung der Schöffenwahlausschüsse möglich sein. Andernfalls bestehe "die Gefahr, dass die von der Gemeinde erstellte Vorschlagsliste die eigentliche Wahlentscheidung vorweggenommen hat".

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2. Grüne für transparente Mietberechnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu verbessern, sollen die Rechte der Mieter gestärkt werden. Ein Gesetzentwurf der Grünen (18/8857) sieht zum einen vor, dass Vermieter neuen Mietern unverzüglich auf der Grundlage von Tatsachen darlegen müssen, dass die verlangte Miete mit den Vorschriften der Mietpreisbremse in Einklang steht. Sie müssen dazu in anonymer Form "Einsicht in die dafür erforderlichen Belege gewähren", also insbesondere in Unterlagen, aus denen die vom Vormieter verlangte Miete hervorgeht. Zum anderen soll die Regelung gestrichen werden, nach der gemäß der Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete nur nach einer Rüge des Mieters zurückgezahlt werden muss und auch erst vom Zeitpunkt der Rüge an. Stattdessen soll eine Rückzahlungspflicht für überzahlte Miete unabhängig von einer Rüge sowie von Beginn des Mietverhältnisses an gelten. Die Fraktion erläutert dazu, die bestehende Regelung schaffe "Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, bei Mietbeginn die Miete nicht ordnungsgemäß zu berechnen, wenn für die Wohnung eine Mietpreisbegrenzung gilt". Ihren Vorstoß begründet die Fraktion damit, dass die am 1. Juni 2015 in Kraft getretene "sogenannte Mietpreisbremse nicht wirkt".

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3. Linke mahnt Mietrechtsnovelle an

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Ein schnelles gesetzgeberisches Handeln gegen "Wohnungsnot, Mietenexplosion und sogenanntes Herausmodernisieren" fordert die Linke in einem Antrag (18/8863). Es müsse festgestellt werden, dass die erhoffte Wirkung der sogenannten Mietpreisbremse "weitestgehend" ausgeblieben sei. Deshalb solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, "den zweiten Teil der Mietrechtsreform der 18. Wahlperiode dem Bundestag unverzüglich zur Beratung" vorzulegen. Ein Gesetzentwurf des Justizministers, der auf die in dem Antrag genannten Punkte eingehe, hänge in der Ressortabstimmung fest, heißt es dort. "Mieterinnen und Mieter können aber nicht länger warten."

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4. Sozialer Basisschutz soll gestärkt werden

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/EB) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich dafür ein, soziale Basisschutzsysteme in Entwicklungsländern auf- und auszubauen. Deutschland dürfe nicht tatenlos zusehen, wenn 73 Prozent der Weltbevölkerung ohne eine umfassende soziale Absicherung lebten, heißt es in einem Antrag (18/8862), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Als Grundelement eines Basisschutzes benennen die Abgeordneten eine gesundheitliche Grundversorgung, Einkommenssicherheit für Eltern sowie die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Geringverdienst und Altersarmut. Unter Verweis auf die Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen argumentieren sie, dass soziale Sicherungssysteme nicht nur ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung seien. Auch sozioökonomische Entwicklung, Geschlechtergerechtigkeit und Bildungschancen von Kindern könnten dadurch unter anderem gestärkt werden. Ein Basisschutz sei auch in Niedriglohnländern finanzierbar, heißt es unter Verweis auf Studien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Finanzierungsverantwortung für die Absicherung ihrer Bürger liege grundsätzlich bei den nationalen Regierungen. Darauf müssten Partnerländer in Verhandlungen hingewiesen wer den, heißt es im Antrag weiter.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem auf, sich für den Aufbau und die Stärkung von Gesundheitssystemen in Partnerländern einzusetzen. Dies sei besonders dringend, da weltweit mehr als eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu ausreichenden und bezahlbaren Gesundheitsleistungen hätten. Im Hinblick auf den Umsetzungsprozess fordern die Abgeordneten, nicht-staatliche, traditionelle Sicherungssysteme kritisch zu würdigen sowie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen. Darüber hinaus sollen die Partnerländer dabei unterstützt werden, effiziente Steuersysteme und eine nachhaltige Wirtschaft aufzubauen sowie Korruption zu bekämpfen. Deutschland solle ich außerdem dafür einsetzen, dass die internationale Staatengemeinschaft ärmere Entwicklungsländer bei der Finanzierung der laufenden Kosten übergangsweise unterstützt.

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5. Grüne für Ende des Verbrennungsmotors

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll im Rahmen eines nationalen Klimaschutzgesetzes den Klimaschutz rechtlich verbindlich verankern. Außerdem sollen jährliche Minderungsziele für die unterschiedlichen Emissionssektoren festgelegt und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Verbrennungsmotoren im Straßenverkehr eingeleitet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/8877). Die Einhaltung der Minderungsziele für die unterschiedlichen Emissionssektoren soll überwacht werden, "damit der Klimaschutz verbindlich und langfristig planbar wird".

Zu den weiteren Forderungen gehört unter anderem die Ausrichtung der Finanzmärkte auf Divestment in Bund, Ländern und Gemeinden. Es müsse Transparenz über die Treibhausgasintensität von Finanzprodukten hergestellt werden, fordert die Fraktion.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll beschleunigt und an den in Paris vereinbarten Klimazielen ausgerichtet werden. Dazu müssten die im erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Obergrenzen für den Ökostromausbau gestrichen werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Kohleverstromung soll innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte beendet werden. Neben einer Reform des Emissionshandels und dem Abbau von umweltschädlichen Investitionen wird der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Verbrennungsmotoren innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte gefordert. Die deutsche Automobilindustrie soll mit einer konsequenten Förderung der Elektromobilität zukunftsfähig gemacht werden.

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6. Fünf Milliarden Euro für Schienenprojekte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2014 sind in Schienenprojekte insgesamt knapp fünf Milliarden Euro investiert worden. Die bereitgestellten Bundes- und EU-Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan beliefen sich auf 984 Millionen Euro. Das geht aus dem Verkehrsinvestitionsbericht 2014 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/8800) vorgelegt hat.

Weiterhin sind den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes für Bestandsnetzmaßnahmen Bundesmittel in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden, heißt es weiter. Für das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr seien im Jahr 2014 Bundesmittel in Höhe von rund 51 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bei den Bundesfernstraßen lag in den vergangen Jahren beim Neubau und der Erweiterung von Bundesautobahnen. Im Zeitraum 2001 bis 2014 seien 1.258 Autobahnkilometer für mehr als 14,6 Milliarden Euro neugebaut und 1.103 Kilometer für mehr als 9,3 Milliarden Euro auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert worden.

Darüber hinaus sei mit einem Bauvolumen von rund 12,4 Milliarden Euro weitere 1.966 Kilometer Bundesstraßen aus- oder neugebaut worden, davon allein 317 Ortsumgehungen. Im Bereich der Bundesfernstraßen hätten sich im Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro ergeben. Davon seien etwa 5,5 Milliarden Euro an Investitionen aufgewendet worden. Im Jahr 2014 seien 69,1 Millionen Euro für den Radwegebau an Bundesfernstraßen ausgegeben worden. 266 Kilometer Radwege an Bundesfernstraßen seien fertiggestellt worden.

Weiter seien für den Lärmschutz beim Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen rund 73 Millionen Euro und für den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen weitere 41 Millionen Euro ausgegeben worden, heißt es in der Unterrichtung. Damit seien neun Kilometer Lärmschutzwälle und 30 Kilometer Lärmschutzwände errichtet sowie rund 8.100 Quadratmeter Lärmschutzfenster eingebaut worden.

Bei den Bundeswasserstraßen wurden 2014 insgesamt laut Unterrichtung 1,78 Milliarden Euro für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ausgegeben. Mit den Mitteln seien die Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland wie vorgesehen fortgeführt worden. Dies betreffe insbesondere den Ausbau der Zufahrten zu den Seehäfen, die Umsetzung der Planung und zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sowie die Verbesserung der Hinterlandanbindung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 392 - 23. Juni 2016 - 14.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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