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BUNDESTAG/5933: Heute im Bundestag Nr. 447 - 26.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 447
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Juli 2016, Redaktionsschluss: 12.53 Uhr

1. Gebührenfreie Nutzung vom Autobahn-WC
2. Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern
3. Politisch rechts motivierte Straftaten
4. Zahl der Abschiebungen erfragt
5. Deutsch polnische Nachbarschaft


1. Gebührenfreie Nutzung vom Autobahn-WC

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Nutzung von Toiletten auf Autobahnraststätten und in Bahnhöfen soll kostenlos möglich sein. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/9223), die Bundesregierung solle geeignete Maßnahmen ergreifen, dass auf allen öffentlichen Rastanlagen der Bundesautobahnen oder in Bahnhöfen Toiletten vorhanden sind und für Nutzerinnen und Nutzer unentgeltlich zur Verfügung stehen. An Autobahnraststätten der ehemaligen Bundesgesellschaft "Tank & Rast" koste ein Toilettenbesuch bei "Sanifair" 70 Cent, in Bahnhöfen bis zu ein Euro. Viele Reisende oder Besucher hätten aber kein Geld dabei oder könnten sich die Ausgabe nicht leisten. Während die kostenlose Nutzung der WC-Anlage im gastronomischen Bereich und an Flughäfen ansonsten gängige Praxis darstelle, könne "Sanifair" aufgrund der derzeitigen Handhabung des Bundes sowie der Monopolstellung an Raststätten zu Lasten der Öffentlichkeit und reisenden Extraprofite einfahren, wird kritisiert.

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2. Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8970). Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass es "in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Beurkundung der Geburt eines ausländischen Kindes gekommen ist, weil die Identität der Eltern nicht durch geeignete Dokumente nachgewiesen wurde, obwohl diese aufgrund eines zuverlässigen Urkundenwesens im Herkunftsland der Eltern beschafft werden könnten". Wie die Regierung weiter ausführt, kann auch bei fehlenden Nachweisen die Geburt des Kindes beurkundet und den Eltern ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden, der für den Bezug öffentlicher Leistungen ausreicht.

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3. Politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im Mai dieses Jahres 70 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8948) hervor.

Danach wurden für Mai 2016 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 1.036 solcher Straftaten gemeldet, darunter 88 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 538. Sechs männliche und eine weibliche Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden zwei Haftbefehle erlassen.

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4. Zahl der Abschiebungen erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach den "Abschiebungen im ersten Halbjahr 2016" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9173). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen in diesem Zeitraum auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

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5. Deutsch polnische Nachbarschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine als nationale Minderheit anerkannte polnische oder polnischsprachige Minderheit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9196) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8949). Das sei auch in dem am 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit anerkannt worden, heißt es darin weiter. In dessen Artikel 20 werde zwischen den "Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen" und "Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen", unterschieden. Darin komme zum Ausdruck, dass beide Staaten davon ausgehen, dass es zwar in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in Deutschland eine polnische Minderheit gebe.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass als nationale Minderheiten in Deutschland Bevölkerungsgruppen anerkannt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen würden: Dazu gehörten neben der deutschen Staatsbürgerschaft unter anderem, dass sich die Angehörigen der Gruppe von der Mehrheitsbevölkerung durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität unterscheiden würden und diese Identität bewahren wollten. Weitere Kriterien seien, dass sie traditionell - also in der Regel seit Jahrhunderten - in Deutschland heimisch seien und " in Deutschland in angestammten Siedlungsgebieten" leben würden. Gemäß diesen Kriterien seien in Deutschland die Dänen, die Sorben, die Friesen und die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit anerkannt. Die in Deutschland wohnenden polnisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen erfüllten die Voraussetzungen für eine Anerkennung als nationale Minderheit hingegen nicht, da sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht traditionell heimisch seien. Ihre Vorfahren seien vielfach erst im 19. Jahrhundert oder später in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland - etwa als Arbeitsmigranten ins Ruhrgebiet - zugewandert.

Gleichwohl stellten die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland und die Errichtung und institutionelle Förderung der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland - Porta Polonica - wirksame Beiträge zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Identität der polnisch-stämmigen Bürger in Deutschland dar, schreibt die Bundesregierung.

2011 zum 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages hätten Gespräche am deutsch-polnischen Runden Tisch zwischen Vertretern der Bundesregierung und der polnischen Regierung, sowie Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland stattgefunden, bei denen weitere Maßnahmen vereinbart worden seien. Unter anderem stünden seit 2012 Bundesmittel in Höhe von jährlich insgesamt 80.000 Euro für die Förderung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände in Deutschland zur Verfügung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 447 - 26. Juli 2016 - 12.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2016

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