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BUNDESTAG/6077: Heute im Bundestag Nr. 591 - 14.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 591
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 13.28 Uhr

1. Anhörung zur Ausweitung der Lkw-Maut
2. Chancengleichheit im Wissenschaftssystem
3. Anhörung zur Reform der Sportförderung
4. Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie
5. Schutz vor Stalking soll besser werden
6. Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts
7. Bundesrat zu EU-Berufsanerkennung


1. Anhörung zur Ausweitung der Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, 19. Oktober. Dabei geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/9440).

Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf.

Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung. Er macht darüber hinaus einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil ablehnt.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Professor Thorsten Beckers, TU Berlin; Professor Torsten R. Böger, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft; Henryk Bolik, Ingenieurgruppe IVV GmbH Co KG; Stefan Gerwens, Pro Mobilität, Michael Korn, Alfen Consult und Frank Schmid, Schmidt Mobility Solutions GmbH.

Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 und soll gegen 13.00 Uhr beendet sein.

Interessierte Besucher müssen sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Chancengleichheit im Wissenschaftssystem

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Über "Chancengleichheit im Wissenschaftssystem" diskutiert der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung am Mittwoch, 19. Oktober 2016 ab 9.30 Uhr im Anhörungssaal (3.101) des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses. Grundlage der Veranstaltung ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/9667) sowie die Antwort der Bundesregierung (18/7981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7608).

Die Linksfraktion fordert in ihrer Vorlage unter anderem, mit einer Entfristungsoffensive und einem Anreizprogramm zehn Jahre lang die Einrichtung von 100.000 unbefristeten Stellen im Wissenschaftsbereich durch Entfristung oder Neuschaffung zu fördern, um auf diesem Wege knapp der Hälfte des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen. Dabei soll ein Anteil von 50 Prozent Frauen angestrebt werden.

Kernaussage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünenfraktion ist die Feststellung, dass sich "im Hinblick auf die Gleichstellung im Wissenschaftssystem sich an den Hochschulen viel getan hat". Gleichwohl bleibe Gleichstellung weiterhin eine Herausforderung, wie die Bundesregierung schreibt.

Zu der Anhörung hat der Ausschuss sechs Sachverständige geladen: Professor Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Georg-August-Universität Göttingen; Franziska Broer, Geschäftsführerin der Helmholtz-Gemeinschaft, Geschäftsstelle Berlin; Jutta Dalhoff, Leiterin des GESIS-Bereichs Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) beim Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften; Anneliese Niehoff, Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) und Leiterin des Referats Chancengleichheit/Antidiskriminierung an der Universität Bremen; Professor Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Gäste werden gebeten, sich vorab im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter bildungundforschung@bundestag.de anzumelden.

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3. Anhörung zur Reform der Sportförderung

Sport/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss veranstaltet am Mittwoch, 19. Oktober 2016, eine öffentliche Expertenanhörung zu dem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und Bundesinnenministerium (BMI) entwickelten Konzept für die Reform der Spitzensportförderung. Acht Sachverständige sollen bei der um 14 Uhr im Raum 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses beginnenden Anhörung den Abgeordneten Auskunft erteilen. Die von DOSB und BMI geplante Reform zielt auf eine stärkere Athletenfokussierung, mehr Effizienz durch höhere Konzentration und eine bessere Steuerung ab. Statt einer retrospektiven Betrachtung sollen in Zukunft mittels des perspektivischen Berechnungsmodells "PotAS" (Potenzialanalysesystem) die Potenziale für die jeweils kommenden vier bis acht Jahre ermittelt und entsprechend die Förderung daran ausgerichtet werden.

Zu der Anhörung geladen sind: Harry Bähr, Leiter des Olympiastützpunktes (OSP) Berlin; Professor Wolfgang Maennig von der Universität Hamburg; Professor Gunter Gebauer von der Freien Universität Berlin; Adrian Bürgi vom schweizerischen Bundesamtes für Sport (BASPO); Frank Hensel, Generaldirektor des Deutschen Leichtathletik-Verbandes; Franziska Weber, Silbermedaillengewinnerin bei den Olympischen Spielen 2016 im Kanu; Michael Teuber, Goldmedaillengewinner bei den Paralympics 2016 im Radsport sowie Christian Schenk, Goldmedaillengewinner bei den Olympischen Spiele in 1988 im Zehnkampf. Ebenfalls anwesend sein werden Vertreter von DOSB, BMI und dem Deutschen Behindertensportverband (DBS).

Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter sportausschuss@bundestag.de anzumelden.

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4. Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie "über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen" (18/9945) vorgelegt. Wie die Regierung darin ausführt, ist die im Mai 2014 in Kraft getretene "E-Rechnungsrichtlinie" bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Mit ihr sollen den Angaben zufolge Marktzutrittsschranken abgebaut werden, "die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren". Außerdem solle die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie sei eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie verbindlich umgesetzt werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wird eine "für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen".

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5. Schutz vor Stalking soll besser werden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Der strafrechtliche Schutz vor Stalkern soll wirksamer werden. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfs "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen" (18/9946), den die Bundesregierung im Bundestag eingebracht hat. Darin verweist die Regierung darauf, dass nach geltender Rechtslage ein Stalker nur dann zur Rechenschaft gezogen werden könne, wenn seine Tat "eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat". Nach der Rechtsprechung ist dies dann der Fall, wenn jemand beispielsweise wegen der Nachstellungen seinen Wohnort gewechselt oder seinen Arbeitsplatz aufgegeben hat. "Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert", schreibt die Bundesregierung. Künftig soll es für die Strafbarkeit ausreichen, wenn eine derartige Belästigung einer Person "geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen".

Zudem soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft ein Stalkingopfer auf die Möglichkeit einer Privatklage verweist unter anderem mit der Folge, dass dieses zunächst selbst für Anwalts- und Verfahrenskosten aufkommen muss. Dazu soll der Stalking-Paragraf 238 des Strafgesetzbuches aus dem Katalog der Privatklagedelikte in der Strafprozessordnung gestrichen werden.

Eine weitere Neuerung, die mit diesem Gesetzentwurf eingeführt werden soll, betrifft nicht direkt Fälle von Stalking. Vielmehr geht es hier um Gewaltschutzverfahren, in denen vor allem Opfer von häuslicher Gewalt durch Kontakt- oder Näherungsverbote geschützt werden sollen. Sind solche Verbote vom Gericht angeordnet und der Täter verstößt dagegen, macht er sich strafbar. Ist eine solche Auflage aber Bestandteil eines Vergleichs, so ist ein Verstoß bisher keine Straftat. Diese "Schutzlücke", wie die Bundesregierung sie nennt, soll nun geschlossen werden. Dazu dient "die Einführung der gerichtlichen Bestätigung von in Gewaltschutzverfahren geschlossenen Vergleichen" und in der Folge die Anwendung der entsprechenden Strafvorschrift im Gewaltschutzgesetz auch auf Verstöße gegen solche Vergleiche.

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6. Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu, das "öffentliche Vereinsrecht (Vereinsgesetz, Durchführungsverordnung) im Hinblick auf weitere Bedürfnisse der Praxis zu prüfen und gegebenenfalls zügig fortzuentwickeln". Dies geht aus der als Unterrichtung (18/9947) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesrats-Stellungnahme zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) hervor.

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7. Bundesrat zu EU-Berufsanerkennung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/9948) die Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzentwurf (18/9521) zugeleitet, mit dem eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung juristischer Berufe in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz sollen für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Berufe aus anderen EU-Staaten die Modalitäten für ihre Berufsanerkennung in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden. Der Bundesrat wünscht zahlreiche Änderungen an dem umfangreichen Gesetzeswerk, durch das nach seiner Einschätzung unter anderem das Zweite Juristische Staatsexamen in Deutschland entwertet würde. Die Unterrichtung enthält neben der Stellungnahme der Länderkammer auch die Gegenäußerung der Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 591 - 14. Oktober 2016 - 13.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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