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BUNDESTAG/6165: Heute im Bundestag Nr. 679 - 17.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 679
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. November 2016, Redaktionsschluss: 12.13 Uhr

1. Altenbericht betont Rolle der Kommunen
2. Anhörung zur Verlustverrechnung
3. Asylsuchende aus Maghreb-Staaten


1. Altenbericht betont Rolle der Kommunen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/PJA) Die deutschen Kommunen werden im Siebten Altenbericht (18/10210) der Bundesregierung zum seniorengerechten Ausbau ihrer lokalen Strukturen aufgefordert. Die zunehmende soziale und regionale Ungleichheit sei die zentrale Herausforderung der Seniorenpolitik und brauche lokale Lösungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Siebte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel: "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".

Jede vierte Person ist laut Altenbericht älter als 60 Jahre und in der Altersgruppe der 75 bis 79 Jährigen ist jeder zehnte pflegebedürftig. Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. "Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Altenberichts durch das Bundeskabinett Anfang November.

Die Sachverständigenkommission unter der Leitung des Heidelberger Gerontologen Andreas Kruse, die den Altenbericht im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, geht von starken regionalen Unterschieden in der Lebenssituation der alten Menschen aus. Daher fordern die Wissenschaftler in ihren Handlungsempfehlungen Bund und Länder auf, den Kommunen mehr Mitbestimmung einzuräumen. So empfehlen sie die Unterstützung von informellen Hilfsnetzwerken aus Familien, Freunden und Nachbarn, die Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, sowie die verbesserte Beratung für pflegende Angehörige. Vor allem müsse aber eine "gendergerechte Verteilung von Sorgearbeit" erfolgen, da die mit der Pflege von Angehörigen verbundenen beruflichen Auszeiten zu geringeren Rentenansprüchen insbesondere bei Frauen führten, erklären die Sachverständigen. Außerdem müsse die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine gute technische Infrastruktur gewährleistet werden, fordern die Experten. Dazu gehöre auch, dass man Anreizsysteme für Ärzte schafft, sich in strukturschwachen Gegenden niederzulassen. Da rund 71 Prozent der pflegebedürftigen Senioren zu Hause versorgt würden, müsse die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Von besonderer Bedeutung für eine selbständige Lebensführung seien außerdem bezahlbare und altersgerechte Wohnungen, die mit Serviceleistungen verbunden sein könnten, betonen die Wissenschaftler. Kurzfristige Projektfinanzierungen reichten nicht aus, es brauche dauerhafte Förderungen.

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2. Anhörung zur Verlustverrechnung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um die Verrechnung von Verlusten von Unternehmen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 21. November. Grundlage der um 12.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986).

Mit den geplanten Vorschriften soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Bio Deutschland, Bitkom, Professor Jürgen Brandt (Richter beim Bundesfinanzhof), Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Deutsche Startups, Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Städtetag, Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain, University of Applied Sciences), Hermann Längle (Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg), Ingo van Lishaut (Finanzministerium des Landes NRW) und Professor Thomas Rödder (Kanzlei Flick Gocke Schaumburg).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Asylsuchende aus Maghreb-Staaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10120). Danach haben von Januar 2016 bis einschließlich September 2016 insgesamt 2.699 algerische Staatsangehörige einen Asylerstantrag gestellt sowie 3.139 Marokkaner und 698 Menschen aus Tunesien.

Als asylberechtigt anerkannt wurde den Angaben zufolge in diesem Zeitraum ein algerischer Antragsteller, während 26 Algeriern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, 21 subsidiären Schutz erhielten und bei 51 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote betrug 2,3 Prozent. Daneben wurden laut Vorlage 62,2 Prozent der Anträge algerischer Asylsuchender abgelehnt, während es bei 35,5 Prozent der Fälle zu sonstigen Verfahrenserledigungen kam. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden im laufenden Jahr bis einschließlich September 209 algerische Staatsangehörige ab- und 45 zurückgeschoben, während 187 freiwillig ausreisten.

Von marokkanischen Antragstellern wurden im ersten bis einschließlich dritten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung vier als Asylberechtigte und 59 als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während 20 subsidiären Schutz zugesprochen bekamen und bei 40 ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote lag hier der Antwort zufolge bei 3,3 Prozent. In 64,1 Prozent der Fälle kam es laut Vorlage zu Ablehnungen und in 32,6 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Die Zahl der Abschiebungen marokkanischer Staatsbürger in den ersten neun Monaten dieses Jahres wird darin mit 172 angegeben, die der Zurückschiebungen mit 71 und die der freiwilligen Ausreisen mit 273.

Bei tunesischen Antragstellern gab es den Angaben zufolge in der Zeit von Anfang Januar bis Ende September 2016 keine Anerkennung als Asylberechtigte, während acht als Flüchtlinge anerkannt wurden, einer subsidiären Schutz erhielt und bei zwei ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote beläuft sich laut Vorlage auf 0,9 Prozent. Bei 57,4 Prozent kam es danach zu Ablehnungen und bei 41,7 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Wie der Antwort zudem zu entnehmen ist, wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres 124 tunesische Staatsbürger ab- und 17 zurückgeschoben, während 150 freiwillig ausreisten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 679 - 17. November 2016 - 12.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016

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