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BUNDESTAG/6171: Heute im Bundestag Nr. 685 - 23.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 685
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. November 2016, Redaktionsschluss: 09.57 Uhr

1. Regelungen zum Pfändungsschutz
2. Anhörung zu Waffenrecht
3. Leichterer Regress für Scheinväter
4. Mitglieder für Nationales Begleitgremium
5. Verbraucherschutz bei Abgas-Skandal
6. Lärmschutzsituation auf der A 1


1. Regelungen zum Pfändungsschutz

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Darin wird gefordert, im Falle mehrerer Pfändungen die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto "auf das jeweils zur ältesten oder aktiven Pfändung gehörende Vollstreckungsgericht anzuwenden".

Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten darauf, dass derzeit bei mehreren Pfändungen unterschiedliche Vollstreckungsstellen zuständig sein könnten. Dies führe - insbesondere beim Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) - zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kreditinstitute. Die Beantragung von Freigabebeschlüssen bei verschiedenen Vollstreckungsstellen könne außerdem dazu führen, dass der Schuldner unterschiedliche Freibeträge zugesprochen bekomme, heißt es in der Petition.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, waren die in der Petition aufgeführten Themen Gegenstand der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009, die das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt hat. Der zwischenzeitlich vorgelegte Schlussbericht zeige Nachbesserungsbedarf zur Lösung des Problems der Bescheinigungen im Bereich der Pfändung privatrechtlicher Forderungen auf, heißt es weiter. Zudem komme er zu dem Ergebnis, dass auch bei der Sicherstellung des Pfändungsschutzes im Bereich der Verwaltungsvollstreckung Defizite zu verzeichnen sind.

Laut der Vorlage prüft das Ministerium derzeit die Ergebnisse der Evaluierung. "Dabei ist, unter Einbeziehung der Verbraucherverbände, der Schuldnerberatung, der Deutschen Kreditwirtschaft und insbesondere der betroffenen Ressorts und der Länder abzuklären, welcher Nachsteuerungsbedarf gegeben ist", heißt es dazu. Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, "in die weiteren Überlegungen mit einbezogen zu werden".

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2. Anhörung zu Waffenrecht

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit" (18/9674) ist am Montag, 28. November 2016, Thema einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 24. November beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen für die innere Sicherheit erhebliche Bedeutung habe. Besorgniserregend seien die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Zugleich sei der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen oder gestohlen worden seien, in der Europäischen Union ungeklärt.

In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der "regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht" und "die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert". Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und "die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen" verbieten.

Ferner soll sich die Bundesregierung der Vorlage zufolge "insbesondere auch im Ministerrat der Europäischen Union" unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Zu der Anhörung liegt ferner ein weiterer Antrag der Grünen-Fraktion (18/7654), in der sie auf eine Beschränkung der Abgabe von "anschlagsfähigen Ausgangsstoffen" dringt. Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge gehe zunehmend auch von radikalisierten Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, "fluide" Netzwerke erhalten, argumentiert die Fraktion in dieser Vorlage.

Danach soll die Bundesregierung unter anderem möglichst bald die "Durchführungsrechtsetzung" zur EU-Verordnung über die "Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" vorlegen und dabei "für die Abgabe möglicher Ausgangsstoffe für Explosivstoffe an Endverbraucher zum Zweck der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten Weiterveräußerung oder der Verwendung zur Identifizierung verdächtiger Transaktion konkrete Höchstabgabemengen" definieren.

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3. Leichterer Regress für Scheinväter

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.

Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, "soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist". Dies soll allerdings nicht gelten, "wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre". In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.

Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem "Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist". Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben "unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden". Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, "binnen der er die Vaterschaft anfechten kann". Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.

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4. Mitglieder für Nationales Begleitgremium

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Der ehemalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) soll künftig dem Nationalen Begleitgremium für die Suche nach einem Atommüll-Endlager angehören. Dies sieht ein Wahlvorschlag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/10377) zur Besetzung von sechs der vorläufig neun Sitze des Begleitgremiums vor. Über den Wahlvorschlag wird am Donnerstag entschieden.

Dem Gremium sollen mit Klaus Brunsmeier (Bundesvorstandsmitglied des BUND) und Armin Grunwald (Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag) auch zwei ehemalige Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe angehören. Als weitere Mitglieder sind Monika Müller (Evangelische Akademie Loccum), Kai Niebert (Präsident des Deutschen Naturschutzrings) und Miranda Schreurs (Hochschule für Politik, München) vorgesehen. Die übrigen Sitze werden von zwei Bürgern und einem Vertreter der Jugend besetzt, die in einem gesonderten Verfahren ermittelt wurden.

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5. Verbraucherschutz bei Abgas-Skandal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Verbraucherschutz und -recht beim Abgas-Skandal will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10316) informieren. Die Abgeordneten interessiert, wie die konkrete Planung für den in den Medien zugesagten Gesetzentwurf zu den Musterfeststellungsklagen aussieht und wie die unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet und ausgestaltet werden soll. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, in welcher Form die Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes gegenüber VW erfolgte, den Rückruf von 2,4 Millionen VW-Fahrzeugen einzuleiten.

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6. Lärmschutzsituation auf der A 1

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Lärmschutzsituation beim geplanten Ausbau der Autobahn 1 im Abschnitt Neuenkirchen-Vörden bei Bramsche in Niedersachsen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10327). Die Bundesregierung soll mitteilen, mit welcher mittleren Verkehrsstärke und mit welcher Spitzenverkehrsbelastung sie in den Jahren 2025 und 2030 dort täglich rechnet und wie groß der Anteil des Schwerlastverkehrs dabei sein wird. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung Daten zu den durch Kraftfahrzeugverkehr auf der A1 verursachten Schallimmissionen im Ortsteil Malgarten und am Kloster Malgarten vorliegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 685 - 23. November 2016 - 09.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2016

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