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BUNDESTAG/6198: Heute im Bundestag Nr. 712 - 01.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 712
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 01. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 10.11 Uhr

1. Einschränkungen der Arbeit von NGOs
2. Faire Bedingungen in Textilindustrie
3. Anhörung zur Endlager-Kostenübernahme
4. Länder wollen keine Kosten übernehmen
5. Vorstoß zur Digitalisierung in der Bildung


1. Einschränkungen der Arbeit von NGOs

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einer Initiative für mehr Engagement gegen die zunehmende Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gescheitert. Einen entsprechenden Antrag (18/7908) lehnten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Alle drei Staatsgewalten sowie die Medien würden in vielen Ländern systematisch zur Einschränkung des öffentlichen Raumes für die Zivilgesellschaft benutzt, im legislativen Bereich etwa durch Anti-Terror-, Medien-, Steuer- und Strafgesetze, argumentieren die Grünen im Antrag. "Explizite NGO-Gesetze wurden allein in den letzten drei Jahren in über 60 Staaten verabschiedet", heißt es im Antrag weiter. Insbesondere zwei Hauptdruckmittel fänden dabei Anwendung: die Pflicht zur Registrierung als "ausländischer Agent" und die Beschränkung der Nutzung ausländischer Finanzmittel, welche als ausländische Einmischung in staatliche Souveränität diffamiert würden.

Die Bundesregierung sei aufgefordert, solch zunehmende Einschränkungen in ihrer Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik stärker zu berücksichtigen. So solle sie den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Kräften grundsätzlich stärken und diese gezielt fördern, "um ihre Bedeutung für eine lebendige Demokratie deutlich zu machen". Mehr Aufmerksamkeit soll zudem auf dem Umgang mit Menschenrechtsverteidigern in bilateralen Beziehungen zu anderen Ländern liegen.

Ein Vertreter der Grünen verwies im Ausschuss darauf, dass Einschränkungen des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft keineswegs nur Praxis von autoritären oder diktatorischen Regimen seien, sondern mittlerweile auch demokratischer Staaten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion sprach vom Eindruck einer Schule, in der der eine bei dem andere abschreibe - dies betreffe linke Regime genauso wie rechte. Zunehmend seien nicht mehr nur NGOs in solchen Ländern unter Druck, sondern selbst internationale Organisationen wie der Europarat und die Vereinten Nationen. Die Unionsfraktion signalisierte Zustimmung in vielen Forderungen des Grünen-Antrags, verwies jedoch auf einen im Kern vergleichbaren Beschluss des Bundestags zu einem Koalitionsantrag, der die Bundesregierung in die Pflicht nehme, sich mehr für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern einzusetzen (18/6880). Auch eine Vertreterin der Fraktion Die Linke kritisierte die "nur positive Rolle", die den NGOs zugeschrieben werde. Es habe durchaus Beispiele gegeben - etwa in Südamerika - in denen solche Organisationen als Vehikel für die Einmischung in innere Angelegenheiten eines Staates gedient hätten.

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2. Faire Bedingungen in Textilindustrie

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Der Nutzen europarechtlicher Vorgaben, um faire Produktionsbedingungen für Textilien durchzusetzen, wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unterschiedlich beurteilt. Gegenstand war ein Antrag der Grünen (18/7881) "Kleidung fair produzieren - EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen". Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU für den Erlass einer Richtlinie einzusetzen, die europäische Textilhändler und -hersteller auf die Beachtung menschen- und umweltfreundlicher Bedingungen in ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet.

Diesem Anliegen konnte Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, nichts abgewinnen. Er verwies stattdessen auf das 2014 maßgeblich vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Gerd Müller (CSU) ins Leben gerufene Textilbündnis, mit dem ein "sehr bemerkenswertes Werk entstanden" sei. Dieses freiwillige Bündnis wolle "dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen in den Produktionsländern zu verbessern". Der sich abzeichnende Erfolg des Textilbündnisses, so die Befürchtung Mazuras, "würde konterkariert durch neue gesetzliche Regelungen". Ein Nachweis fairer Bedingungen in der gesamten Lieferkette wäre von den meist kleinen bis mittelgroßen Hersteller allenfalls mit immensem Aufwand zu erbringen. Mazura verwies darauf, dass allein ein Herrenhemd mit seinen Bestandteilen bis zu 140 Stationen vom Baumwollbauern bis zum Verkaufstresen durchlaufe.

Ebenfalls ablehnend war die Stellungnahme von Johannes Merck, Direktor für Unternehmensverantwortung beim Handelskonzern Otto Group. Auch Merck pries "strategische Allianzen von Unternehmen" als den erfolgversprechenderen Weg und plädierte dafür, "dem Textilbündnis eine Chance zu geben". Ihm gegenüber hätte eine Erfüllung der mit dem Grünen-Antrag vorgeschlagenen Vorschriften einen "enorm hohen Aufwand" und entsprechende Kosten zur Folge, wandte Merck ein. Eine Folge könne sein, dass Investitionen, wie sie sein Unternehmen gerade in Afrika tätige, unterblieben. Der Politik empfahl Merck, stattdessen "vorhandene Instrumente zu schärfen". So könne die EU Produkte aus Ländern, in denen die Normen der Weltarbeitsorganisation ILO missachtet werden, mit Zöllen belegen.

Nicht ganz so negativ beurteilte Achim Lohrie, Direktor Unternehmensverantwortung bei Tchibo, den Antrag. Er glaube an einen "intelligenten Mix von Wettbewerb und Regulierung", sagte Lohrie. Auch er sprach von den Vorzügen freiwilliger Bündnisse, und er wies darauf hin, dass die Lieferkette bei Textilien oft gar nicht vollständig nachverfolgt werden könne. Aber "ein fairer Wettbewerb braucht klare Regeln" und bei Missachtung auch Sanktionen, fügte Lohrie an. "Ein ordnungspolitischer Rahmen ist wichtig für die Herstellung gleicher Wettbewerbsverhältnisse."

Ein Ereignis in jüngerer Zeit, das die oft unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie vor aller Augen führte, war der tödliche Brand in einer Näherei in Pakistan, die für den Textilhändler Kik produzierte. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin vertritt pakistanische Arbeiter in ihrer Klage gegen Kik. ECCHR-Mitarbeiterin Miriam Saage-Maaß erläuterte, dass sich die Klage vor allem auf einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht durch Kik stütze. Ob sie damit in dem nach pakistanischem Recht geführten Verfahren Erfolg habe, sei aber unsicher. Gebraucht werde eine "gesetzliche Klärung, wie die Sorgfaltspflicht auszugestalten ist", um den derzeitigen "Zustand der Unsicherheit" zu beenden, forderte Saage-Maaß. Faire und nachhaltige Produktionsbedingungen dürften nicht allein davon abhängen, ob ein Unternehmen dem Textilbündnis beitritt, sondern müssten "für alle europäischen Hersteller und Händler verbindlich" sein und "bei Nichteinhaltung die Klagemöglichkeit für Arbeitnehmer" beinhalten.

Mitglied im Textilbündnis sind neben Unternehmen auch Nicht-Regierungs-Organisationen, darunter der Katholische Deutsche Frauenbund mit nach eigenen Angaben 180.000 Mitgliedern. Dessen Vizepräsidentin Sabine Slawik erklärte, dass ihre Organisation die Ziele des Grünen-Antrags grundsätzlich begrüße. Notwendig sei insbesondere eine "transparente Berichterstattung der Unternehmen über die Produktions- und Lieferbedingungen". Skeptisch zeigte sich aber auch sie gegenüber der Forderung nach einer lückenlosen Rückverfolgung der Lieferkette. Sie sei vor allem von keinen und mittleren Unternehmen kaum zu leisten. Slawik nutzte die Anhörung auch, um zu fordern, die 2018 auslaufende staatliche Förderung des Textilbündnisses darüber hinaus fortzusetzen. "Das Textilbündnis kann ein großer Wurf werden", sagte sie.

Auch Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, lobte den Ansatz des Textilbündnisses. Es bringe "Lernschritte für die Unternehmen". Allerdings müsse die Kontrolle der Menschenrechte vor allem in den Produzentenländern selbst erfolgen. Viele dieser Länder trauten sich jedoch angesichts des harten Wettbewerbs auf dem Textilmarkt nicht, auf die Achtung der Menschenrechte zu pochen, andere seien auch nicht dazu willens. Eine verbindliche europäische Regelung, wie sie der Grünen-Antrag impliziert, könne ein "ganz anderes Signal in die Produzentenländer senden", dass sie sich "bewegen" müssen. Windfuhr wies auch darauf hin, dass es UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze für faire Produktionsbedingungen gebe. Eine gesetzliche Regelung in der EU solle nicht von diesen Standards abweichen.

Frank Zach vom DGB-Bundesvorstand forderte, dass die EU über ihre Handelspolitik Druck auf Länder ausübt, in denen unfaire Produktionsbedingungen herrschen. Dazu sei im Antrag der Grünen nichts enthalten. Auch fragte er, warum sich dieser nur auf den Textilsektor bezieht. Beispielsweise gebe es bei der Herstellung von Elektronik-Produkten ähnlich katastrophale Bedingungen. "Skeptisch" sei er, was den Weg über eine EU-Richtlinie angehe, sagte Zach. Bis sie erlassen und in nationales Recht umgesetzt sei, vergingen viele Jahre. Demgegenüber könne das Textilbündnis nach zwei Jahren schon "mit einem sehr guten Ergebnis" aufwarten. Gleichwohl plädierte Zach für "verbindliche Vorgaben", damit vorbildliche Unternehmen nicht "an die Grenzen ihrer Wettbewerbsfähigkeit" gerieten. Er setze hier vor allem auf einen derzeit von Politik und Verbänden diskutierten Nationalen Aktionsplan.

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3. Anhörung zur Endlager-Kostenübernahme

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Betreiber von Kernkraftwerken können gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle befreit werden. Sie sollen aber für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben. Dies sieht der von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10469) vor, zu dem der Ausschuss für Wirtschaft und Energie an diesem Freitag, den 2. Dezember, in einer öffentlichen Anhörung zehn Sachverständige befragen wird. Die Anhörung beginnt um 8.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Kraftwerksbetreiber für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. "Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen", heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden. Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. Die Nachhaftung diene "dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte", heißt es weiter. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung (18/10353) eingebracht. Er ist ebenso Gegenstand der Anhörung wie die von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10482) eingebrachte Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Ole von Beust (Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg a.D.), Gert Brandner (Haver & Mailänder Rechtsanwälte), Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen), Marc Ruttloff (Gleiss Lutz Anwälte), Ines Zenke (Becker Büttner Held), Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt), Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Professor Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule), Olaf Däuper (Becker Büttner Held) und Professor Martin Jonas (Warth & Klein Grant Thornton).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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4. Länder wollen keine Kosten übernehmen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Sollte das Vermögen des Fonds für die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle nicht ausreichen, erwarten die Länder, "dass die Bundesregierung für die Finanzierung der Kosten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle Sorge trägt". Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Länder nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Länder an etwaigen Mehrkosten müsse dauerhaft ausgeschlossen werden, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10482) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (18/10353).

Die Länder äußern Zweifel, ob mit den Zahlungen der Kraftwerksbetreiber die Kosten für alle Schritte der nuklearen Entsorgung gedeckt sein werden. Wegen des Zinsrisikos könnten aus einer niedrigeren Verzinsung der eingezahlten Mittel erheblich höhere Kosten für die Entsorgung entstehen. Außerdem erwartet der Bundesrat, dass die Klagen der Betreiber vor Inkrafttreten des Gesetzes zurückgenommen werden.

Die Bundesregierung versichert in ihrer Gegenäußerung, dass sie sich bei den Betreibern für eine Zurücknahme der Klagen einsetzt. Zur Finanzierung erklärt die Regierung, mit dem Gesetzentwurf würden sich keine Änderungen an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ergeben. Zu weiteren Vorschlägen des Bundesrates äußert sich die Bundesregierung unterschiedlich.

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5. Vorstoß zur Digitalisierung in der Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/ Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, eine gemeinsame koordinierte Strategie innerhalb der Bundesregierung zu erarbeiten, um dem Thema Bildung in einer digitalisierten Wissensgesellschaft gerecht zu werden. Neue Wissens- und Bildungszugänge stünden nur denjenigen offen, die über die technologischen Mittel und die entsprechende Medienkompetenz verfügen. Dadurch öffne sich die digitale Schere immer mehr und die digitale Spaltung der Gesellschaft schreite voran, schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/10474).

Die Grünen fordern, dass alle Ressorts ihre Ansätze aufeinander abstimmen, um dann zügig mit Ländern und Kommunen über eine gemeinsame Strategie in Verhandlung zu treten. Ferner sollen Konzepte für das Lernen in der digitalen Welt auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden und die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der DigitalPakt#D schon im kommenden Jahr beginnen kann. Der DigitalPakt#D des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sieht vor, dass der Bund ab 2018 mit fünf Milliarden Euro alle 40.000 Schulen in Deutschland mit digitaler Infrastruktur ausstattet. Zudem müsse das Urheberrecht bildungs- und forschungsfreundlich gestaltet werden, damit Lernen, Lehren und Forschen mit den neuen digitalen Möglichkeiten Schritt halten kann. Außerdem fordern die Grünen erneut, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Gänze abzuschaffen, damit Bund, Länder und Kommunen zur Stärkung des Lernens in der digitalen Welt zusammenarbeiten können (18/3163).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 712 - 1. Dezember 2016 - 10.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2016

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