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BUNDESTAG/6263: Heute im Bundestag Nr. 015 - 16.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 015
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 16. Januar 2017, Redaktionsschluss: 12.13 Uhr

1. Gesetz zur Datennutzung durch die WSV
2. Infrastrukturgesellschaft ohne Private
3. Errichtung von Windenergieanlagen
4. Erkenntnisse zu Amri erfragt
5. Hilfen für Hochschulambulanzen gefordert
6. Stellungnahme zu Sprengstoffgesetz
7. Grüne fordern mehr Geld für ÖPNV


1. Gesetz zur Datennutzung durch die WSV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) soll künftig die von Binnenschiffen ausgesendeten Identifikationsdaten beispielsweise für Verkehrs-, Unfall-, Schleusen- und Liegestellenmanagement oder für eigene statistische Zwecke nutzen können. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes" (18/10818) ab. Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die WSV sind danach vor dem Hintergrund des verstärkten Einsatzes von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (River Information Services - RIS), insbesondere der Einführung einer Nutzungspflicht des automatischen Schiffsidentifikationssystems (Automatic Identification System - AIS) in der Binnenschifffahrt erforderlich.

Mit der Novelle verbindet die Regierung laut Gesetzesbegründung das Ziel, "Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Umweltfreundlichkeit, Interoperabilität und Effizienz des Verkehrssystems Binnenschiff/Wasserstraße zu erhöhen". Gleichzeitig sollen die Daten auch für die amtliche Verkehrsstatistik sowie für die Erhebung von Schifffahrtsgebühren nutzbar gemacht werden. Die WSV soll mit der Gesetzesänderung außerdem in die Lage versetzt werden, bei ihr vorhandene RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Optimierung der Logistikkette zur Verfügung stellen zu können.

Notwendig ist die Neuregelung laut Bundesregierung auch deshalb, da in Zukunft vermehrt eine Automatisierung und Fernbedienung von Schifffahrtsanlagen - wie etwa Schleusen - erforderlich sei, um den Betrieb der Schifffahrtsanlagen wirtschaftlicher zu gestalten. "Dadurch fallen bei der WSV in zunehmendem Maße Betriebs-, Audio- und Videodaten an, für deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die Datenmissbrauch verhindert", heißt es in der Vorlage.

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2. Infrastrukturgesellschaft ohne Private

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen sowie etwaige Tochtergesellschaften sollen im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10581). Weiter wird darauf verwiesen, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der geplanten Infrastrukturgesellschaft verfassungsrechtlich ausgeschlossen sei. Die für die Infrastrukturgesellschaft gewählte Rechtsform einer GmbH, so schreibt die Regierung, habe sich "in der Gesamtschau unter anderem mit Blick auf Haftung, Steuerungs- und Weisungsmöglichlichkeiten sowie einfacher Umsetzung als Vorzugsvariante herausgestellt".

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3. Errichtung von Windenergieanlagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) entscheidet auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), ob durch die Errichtung von Windenergieanlagen Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10160). Laut der Vorlage sei dennoch in zwei Fällen entgegen der gutachtlichen Stellungnahme der DFS entschieden worden, dass Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) der Errichtung der Bauwerke nicht entgegenstehe. In drei Fällen sei "auf Verlangen des BAF aufgrund von nicht berücksichtigten Eingangsdaten überarbeitete gutachtliche Stellungnahmen durch die Flugsicherungsorganisation erstellt und durch das BAF entschieden worden, dass Paragraf 18a LuftVG der Errichtung der Bauwerke nicht oder nur teilweise entgegensteht". In keinem einzigen Fall habe das BAF trotz eines positiven DFS-Gutachtens eine negative Entscheidung gefällt.

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4. Erkenntnisse zu Amri erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und der Fall Anis Amri" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10812). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welchem Bundesland "nach Erkenntnissen der Bundesregierung wann und durch welche Behörde erstmals die Einstufung Amris als sogenannter Gefährder vorgenommen" und wann Amri durch welche Behörden in Deutschland wie observiert wurde. Auch wollen sie wissen, was zu seiner Person im Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) wann und mit welchem Ergebnis besprochen wurde. Ferner fragen sie unter anderem danach, welche Erkenntnisse das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wann zu Amri hatten.

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5. Hilfen für Hochschulambulanzen gefordert

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Hochschulambulanzen finanziell gestärkt werden. In einer Stellungnahme der Länderkammer zum sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (18/10605) heißt es, die Hochschulambulanzen erhielten nach wie vor keine kostendeckende Finanzierung, obgleich ihnen im Zuge der Krankenhausreform zusätzlich 265 Millionen Euro pro Jahr in Aussicht gestellt worden seien.

Die Verhandlungen in der Selbstverwaltung darüber seien gescheitert, die Umsetzungsfristen deutlich überschritten, wird in der Stellungnahme moniert, wie aus einer Unterrichtung (18/10817) der Bundesregierung hervorgeht. Die sodann im Schiedsverfahren festgesetzten Regelungen seien für die Hochschulambulanzen eher nachteilig. Es sei daher dringend notwendig, gesetzliche Nachbesserungen herbeizuführen, um die ursprünglichen Reformziele noch zu erreichen.

Die Bundesregierung räumte in ihrer Gegenäußerung "erhebliche Fristüberschreitungen" ein, was dazu geführt habe, dass die in Aussicht gestellten Mittel zum größten Teil 2016 noch nicht wirksam werden konnten. Die nötigen Festlegungen seien inzwischen bei den Schiedsverhandlungen zustande gekommen. Verbesserungen für die Hochschulambulanzen seien nun zeitnah umsetzbar.

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6. Stellungnahme zu Sprengstoffgesetz

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (18/10455) geht es in der als Unterrichtung (18/10821) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung. Wie der Bundesrat darin unter anderem ausführt, stellt die in dem Gesetzentwurf beschriebene Marktüberwachung eine neue Vollzugsaufgabe für die Länder dar. Für die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten fielen zusätzliche Kosten an, heißt es in der Stellungnahme weiter. Infolgedessen werde das Gesetz "nennenswerte finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder haben". Die Bundesregierung hatte demgegenüber zu dem Gesetzentwurf geschrieben, dass für die Verwaltungen des Bundes und der Länder kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehe.

Wie die Bundesregierung zu dem Entwurf ferner darlegte, sind als Folge der Ablösung zweier EU-Richtlinien die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes "zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung harmonisierter Produkte im Binnenmarkt neu zu fassen". Dabei sollen zum Schutz der Verbraucher die den Herstellern, deren Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern schon bisher obliegenden Pflichten den einzelnen Wirtschaftsakteuren zugeordnet werden. Jeder Wirtschaftsakteur könne "damit jetzt detailliert an einer Stelle erkennen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen am Gemeinschaftsmarkt zu erfüllen hat".

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7. Grüne fordern mehr Geld für ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Höhere Investitionen für den Erhalt und Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10747). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass bereits heute U-Bahnen und Stadtbahnen als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in Großstädten und Ballungsgebieten teilweise an ihre Leistungsgrenzen stoßen würden, sodass Infrastrukturinvestitionen unerlässlich seien. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, müssten die Kapazitäten des ÖPNV kontinuierlich erhöht werden, verlangt die Fraktion. Zusätzlich müsse der Sanierungsstau in den bestehenden Netzen des schienengebundenen ÖPNV abgebaut werden. Der Investitionsrückstand, so schreiben die Grünen, werde derzeit auf etwa vier Milliarden Euro geschätzt.

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung konkret dazu auf, aus dem bisherigen Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) ein "Zukunftsprogramm Nahverkehr" zu entwickeln. Dieses müsse auf ein jährliches Mittelvolumen von einer Milliarde Euro aufgestockt werden. Zugleich müsse das zu entwickelnde Programm - befristet auf zehn Jahre - für Ersatzinvestitionen in die ÖPNV-Infrastruktur zum Abbau des Sanierungstaus geöffnet werden. Es müsse außerdem dafür Sorge tragen, dass Verkehrsunternehmen für den Erhalt der vom Bund geförderten Infrastruktur künftig Rücklagen bilden.

Eine weitere Forderung der Grünen zielt auf die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission "Zukunft des öffentlichen Verkehrs" ab. Diese solle eine dauerhaft tragfähige und klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern mit einer ausbalancierten Finanzierungsarchitektur erarbeiten ebenso wie Vorschläge, durch die insbesondere im ländlichen Raum ein Grundangebot mit definierten Mindeststandards der Bedienung gesichert und finanziert werden kann.

Um die Elektromobilität im ÖPNV zu fördern, schlägt die Fraktion in dem Antrag vor, der Bund solle ein "Marktanreizprogramm für E-Busse" ins Leben rufen. Thematisiert werden in der Vorlage auch die aus Sicht der Grünen vorhandenen "Zugangsbarrieren durch komplizierte Tarifbestimmungen". Um diese abzubauen, müsse zügig ein bundesweit einheitlicher Vertriebsstandard etabliert werden, der den Verkauf durchgängiger Tickets ermöglicht und an den sich Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen einfach anschließen können. Mittelfristig sollte nach den Vorstellungen der Fraktion ein "Deutschlandtarif für Bus- und Bahn" entwickelt werden, mit dem sich Fahrgäste verkehrsmittelübergreifend und über Tarifgrenzen hinweg bewegen können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 015 - 16. Januar 2017 - 12.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2017

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