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BUNDESTAG/6297: Heute im Bundestag Nr. 049 - 25.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 049
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Januar 2017, Redaktionsschluss: 18.08 Uhr

1. Klares Votum für Einheitsdenkmal
2. Brexit: Hohe Staatskunst gefragt


1. Klares Votum für Einheitsdenkmal

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Kulturexperten und Vertreter der Zivilgesellschaft haben sich am Mittwoch in einem Fachgespräch des Kulturausschusses mehrheitlich für die Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals nach dem Entwurf des Stuttgarter Planungsbüros Milla und Partner auf dem Berliner Schlossplatz ausgesprochen.

Der Kulturausschuss reagierte mit dem Fachgespräch auf die Entscheidung des Haushaltsauschusses vom April 2016, die Gelder für die Errichtung der begehbaren Waagen-Konstruktion mit dem Titel "Bürger in Bewegung" wegen gestiegener Kosten zu sperren. Im November hatte der Haushaltsausschuss schließlich im Zuge der Beratungen über den Bundeshaushalt 2017 dann stattdessen 18,5 Millionen Euro für den Wiederaufbau der historischen Kolonnaden vor dem Berliner Stadtschloss auf dem erhaltenen Sockel des früheren Kaiser-Wilhelm-Denkmals beziehungsweise Nationaldenkmals bewilligt. An diesem Standort sollte das Freiheits- und Einheitsdenkmal errichtet werden.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der an der Sitzung des Kulturausschusses teilnahm, erinnerte daran, dass der Bundestag in den Jahren 2007 und 2008 zwei Beschlüsse über die Errichtung des Denkmals verabschiedet habe. Bis das Plenum des Bundestages eine andere Entscheidung treffe, seien diese Beschlüsse gültig und müssten auch umgesetzt werden, forderte Lammert. Die Fraktionen bekannten sich im Ausschuss ebenfalls prinzipiell für die Errichtung eines Einheitsdenkmals. Allerdings gehen die Meinungen über Standort und Gestaltung teilweise weit auseinander.

In der Sitzung des Kulturausschusses stellte ein Vertreter von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) klar, dass die in der Presse immer wieder genannte Kostensteigerung um 4,5 Millionen Euro nicht auf die Realisierung des Denkmalentwurfs zurückgehe, sondern auf notwendige Sanierungsarbeiten am Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Diese Kosten würden auch aus einem anderen Haushaltsposten finanziert. Die zu erwartenden Kosten für die Realisierung des Milla-Entwurfs lägen bei rund 11,7 Millionen Euro. Aber auch dieser Betrag liege über den im Bundestagsbeschluss anvisierten zehn Millionen Euro. Darüber habe die Regierung den Haushaltsausschuss informiert, dies sei im Bundestagsbeschluss von 2008 auch ausdrücklich so vorgesehen.

Andreas H. Apelt, Bevollmächtigter des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft, sagte, die Entscheidung für Denkmale in Berlin und Leipzig sei richtig. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses dürfe "nicht das letzte Wort sein". In diesem Sinne argumentierten auch der Historiker Christoph Stölzl, der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Geschäftsführer der Robert Havemann-Gesellschaft, Olaf Weißbach. Eine ästhetische Entscheidung könne nicht durch eine Budgetentscheidung gekippt werden, argumentierte Stölzl. "Selbstverständlich" brauche Deutschland ein solches Denkmal in seiner Hauptstadt. Jede andere Nation halte dies ebenso. Das Konzept der Waage sei ästhetisch bislang auch nicht überzeugend widerlegt worden, ein neuer Wettbewerb werde keinen besseren Entwurf hervorbringen, sagte Stölzl. Es sei nicht zu erwarten, dass Frankreich Deutschland eine Freiheitsstatue schenke wie den Vereinigten Staaten, fügte er an. Auch Olaf Weißbach sprach sich gegen einen neuen Wettbewerb aus. Er plädierte allerdings dafür, am Denkmal selbst zusätzlich einen Ort der Information zu schaffen, um Besuchern eine Einordnung der Ereignisse der Jahre 1989/90 zu bieten.

Wolfgang Thierse plädierte mit Nachdruck dafür, in der Hauptstadt nicht nur der dunklen Kapitel deutscher Geschichte zu gedenken, sondern auch der positiven. Er betrachte es als Ostdeutscher durchaus als eine Art der "Missachtung", wenn der friedlichen Revolution von 1989 kein Denkmal errichtet werde. Thierse wies auch haushaltspolitische Argumente zurück. Der Haushaltsausschuss habe die Sperrung der Gelder für das Freiheits- und Einheitsdenkmal mit der Bereitstellung von 18,5 Millionen Euro für die Wiedererrichtung der Kolonnaden des früheren Kaiser-Wilhelm-Denkmals am gleichen Ort konterkariert, sagte Thierse. Die Kunsthistorikerin und Denkmalpflegerin Gabi Dolff-Bonekämper von der Technischen Hochschule Berlin sagte, der gewählte Ort des Freiheits- und Einheitsdenkmals sei gerade wegen dieser historischen Ambivalenz richtig. Sie begrüßte zudem ausdrücklich, dass der Entwurf für das Denkmal offen für Deutungen sei.

Johannes Milla, Kreativdirektor und Geschäftsführer von Milla und Partner, sagte dem Kulturausschuss zu, das Denkmal könne noch immer bis November 2019 zum 30-jährigen Jubiläum der friedlichen Revolution fertiggestellt werden.

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2. Brexit: Hohe Staatskunst gefragt

Europa/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verbundenen rechtlichen Fragen sind nach Auffassung von Experten bisher nicht hinreichend geklärt. Für den Erfolg des Prozesses sei jedoch in erster Linie ausschlaggebend, dass die politischen Akteure zu einvernehmlichen Lösungen kommen, urteilten sie am Mittwochnachmittag in einem Fachgespräch des Europaausschusses.

Zwar gebe es in Artikel 50 des EU-Vertrages (EUV) Anhaltspunkte für die rechtliche Ausgestaltung eines Austrittsverfahrens, betonte Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. "Gleichwohl ist der Prozess vorrangig ein politischer Prozess, bei dem ausgehandelte Lösungen im Vordergrund stehen sollten."

Auch nach Ansicht von Professor Sven Simon von der Philipps-Universität Marburg hängt es vor allem vom guten Willen der Akteure ab, ob die "wirtschaftlich und politisch sinnvollen Optionen" mit Ablauf der zweijährigen Verhandlungsfrist ausgeschöpft werden. "Hier ist hohe Staatskunst gefragt."

Alexander Thiele von der Georg-August Universität Göttingen sieht allerdings die Gefahr, dass die Akteure nicht ausreichend antizipierten, "wohin die solche Verhandlungen führen können". Daher sei es für alle Institutionen, auch dem Bundestag, entscheidend, sich gut vorzubereiten und rechtzeitig etwa in vom Europäischen Rat zu erarbeitenden Leitlinien für den Austrittsprozess einzubringen, da sie "eine der wichtigsten Weichenstellungen im Hinblick auf den künftigen Rahmen" der gegenseitigen Beziehungen darstellten. Auch Franz C. Mayer empfahl der Bundesregierung, rechtzeitig zu prüfen, in welchen Bereichen der Brexit rechtlichen Regelungsbedarf nach sich ziehen könnte.

Sollte es nach Ablauf der Frist kein Abkommen geben, bedeute dies ein "ziemliches Chaos" und eine "Lose-lose-Situation" für beide Seiten, warnte Alexander Thiele. Sven Simon betonte, dass im Falle eines Scheiterns eines Austrittsabkommens die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU automatisch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist ende, sofern keine Fristverlängerung erfolge.

Laut Artikel 50 des EU-Vertrages wird das Abkommen über die Einzelheiten des Austritts als Abkommen der EU ("EU-only") konzipiert, die Beschlussfassung im Rat erfolgt dabei mit qualifizierter Mehrheit, die parlamentarische Zustimmung erfolgt durch das Europäische Parlament.

"Der Bundestag kann den Austrittsprozess nicht wirklich aufhalten", erklärte Mayer. Artikel 50 sehe keine Beteiligung der nationalen Parlamente vor, auch griffen Artikel 23 des Grundgesetzes und Paragraf 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) nicht, da mit dem reinen Austrittsvertrag weder Hoheitsrechte auf die EU übertragen noch deren Kompetenzen erweitert würden. Dennoch vertrat Mayer die Ansicht, dass eine Zustimmung des Bundestages gut wäre, um die Entscheidung breiter demokratisch abzusichern.

Das ebenfalls auszuhandelnde Abkommen über die künftigen Beziehungen werde gleichwohl Materien enthalten, die dazu führten, dass es als gemischtes Abkommen die Zustimmung der Mitgliedstaaten erfordere.

Nach Ansicht von Professor Simon wäre zumindest eine qualifizierte Stellungnahme durch den Bundestag möglich, außerdem könne er sich seines Frage-, Debatten- und Entschließungsrechts bedienen. Alexander Thiele ermunterte die Abgeordneten, die Bundesregierung auf Grundlage von Artikel 9 EUZBBG aufzufordern, ein Einvernehmen herzustellen. Schließlich sei es das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union, dass der Beitrittsprozess gestoppt und sogar umgekehrt werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 049 - 25. Januar 2017 - 18.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2017

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