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BUNDESTAG/6360: Heute im Bundestag Nr. 112 - 27.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 112
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Februar 2017, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
2. Politisch motivierte Straftaten
3. Straftaten gegen Parteieinrichtungen
4. Malische Staatsangehörige in Deutschland
5. Zwischenbilanz zum Wohn-Bündnis
6. Bundesprogramm für Flusslandschaften


1. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das vierte Quartal des vergangenen Jahres sind mit Stand vom 27. Januar insgesamt 25 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2016" (18/10984) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, "die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden". Der BKA-interne Lapos-Begriff für das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gelte nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen seien nicht enthalten.

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2. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Dezember vergangenen Jahres sind in Deutschland 177 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11104) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/10945) hervor.

Bis zum 28. Januar sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Dezember 2016 insgesamt 1.763 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 145 Gewalttaten und 671 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 859 Tatverdächtige ermittelt werden; 36 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden drei Haftbefehle erlassen.

Von den 1.763 Straftaten entfielen laut Antwort 1.154 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 74 angegeben und die der Verletzten mit 61.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 282, von denen 29 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 17 Verletzte registriert.

140 Straftaten, darunter 28 Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden 86 Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 187, von denen 14 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit 13 angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Januar 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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3. Straftaten gegen Parteieinrichtungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Politisch motivierte Straftaten gegen Repräsentanten oder Einrichtungen der im Bundestag vertretenen Parteien sind Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10985). Darin listet die Regierung für das vergangene Jahr insgesamt 142 solcher Delikte auf, zu denen unter anderem Verleumdungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen zählen. Die Zahlen sind vorläufig "und können sich noch verändern, da die Erfassung von Straftaten für das Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen ist".

Der Antwort zufolge sind die bekannt gewordenen Taten sämtlich dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, kann sie im Bereich Rechtsextremismus "einen bundesweiten Trend zu einer strategischen und systematischen Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Politikern derzeit nicht ausmachen". Allerdings habe es in den vergangenen Jahren in einzelnen Regionen "zeitlich beschränkte und mutmaßlich geplante Übergriffe sowie auch Angriffe aus einem situativen Tatimpuls heraus gegenüber lokalen Amts- oder Mandatsträgern" gegeben. "Durch Übergriffe in Form von Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder vereinzelt auch gewalttätigen Angriffen bauen Rechtsextremisten ein Bedrohungsszenario gegenüber den Garanten einer funktionierenden Flüchtlingspolitik auf", heißt es in der Vorlage weiter.

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4. Malische Staatsangehörige in Deutschland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben nach Angaben der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres 3.500 malische Staatsangehörige gelebt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11126) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10987) ferner ausführt, sind 587 in der Bundesrepublik lebende Malier zur Ausreise aufgefordert.

Verbindliche Regelungen zur Rückführung beziehungsweise Rückübernahme von malischen Staatsangehörigen existieren der Antwort zufolge zwischen Deutschland beziehungsweise der EU und Mali nicht. Auch ist laut Bundesregierung der Abschluss eines bilateralen Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland beziehungsweise der EU und Mali zurzeit nicht geplant. "Fragen der Rückführung/Rückübernahme werden mit Mali als gleichrangigem Partner im Wege von Verhandlungen behandelt", heißt es in der Antwort weiter. Ziel sei dabei eine einvernehmliche Lösung.

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5. Zwischenbilanz zum Wohn-Bündnis

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Die Bundesregierung zieht eine "erfolgreiche Zwischenbilanz" zum "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen". In einer Antwort (18/10956) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10730) unter anderem zur Umsetzung der "Wohnbau-Offensive" verweist die Bundesregierung beispielsweise darauf, dass den Kommunen viele Grundstücke für öffentliche Aufgaben zur Verfügung gestellt worden seien. Außerdem hätten sich die finanziellen Mittel des Bundes für Soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 gegenüber 2015 verdreifacht. Mit der Einführung der Gebietskategorie "Urbanes Gebiet" im Baurecht soll zudem mehr Wohnraum in Städten durch Nachverdichtung geschaffen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung steuerlicher Anreize zum Mietwohnungsneubau konnte laut Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren "bisher nicht zum Abschluss gebracht werden". Die Ministerpräsidentenkonferenz habe erklärt, den Entwurf nicht weiterverfolgen zu wollen. Auf die Frage der Grünen zur Berücksichtigung von Klimaschutzzielen verweist die Bundesregierung auf die geplante Zusammenführung der Energiegesetze für ein einheitlicheres Regelsystem und folglich mehr Energieeffizienz.

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6. Bundesprogramm für Flusslandschaften

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/NAR) Die Bundesregierung will Deutschlands Gewässer- und Auenlandschaften bis zum Jahre 2050 wieder attraktiver gestalten. Für das dazu erarbeitete Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" rechnet die Regierung im Schnitt mit einem jährlichen Finanzbedarf von etwa 50 Millionen Euro zuzüglich weiterer Mittel für ein gesondertes Förderprogramm für Auenlandschaften, wie sie in einer Unterrichtung über das Programm (18/11099) mitteilt.

Das Programm, das insbesondere auf die wenig genutzten Nebenwasserstraßen abzielt, fördert laut Bundesregierung schwerpunktmäßig die Renaturierung von Fließgewässern und zugehörigen Auen. Letztere leisteten im intakten Zustand einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Hochwasserschutz sowie zur Reinigung der Gewässer, heißt es zur Begründung.

Das "Blaue Band Deutschland" habe zum Ziel, mit Hilfe "ökologischer Trittsteine" Biotope zu verbinden und somit von Vielfalt geprägte Lebensräume wiederherzustellen. Maßnahmen sollen beispielsweise der Um- und Rückbau von Wehr- und Schleusenanlagen oder die Erstellung verschiedener Entwicklungskonzepte unter Einbezug lokaler Akteure sein. Außerdem sollen nicht nur naturschutzfachliche Ziele wie die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie oder die Erreichung der europäischen Umweltziele, sondern auch verkehrliche und wasserwirtschaftliche Ziele berücksichtigt werden. Dazu zählten der Wassertourismus, Möglichkeiten zu Erholung und Freizeitgestaltung sowie die nachhaltige Stärkung betroffener Regionen, führt die Bundesregierung aus.

Die Bundesregierung betont zudem, dass das Gesamtkonzept eine klaren Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern erfordere. Vor dem Hintergrund einer guten Zusammenarbeit solle der Rechtsrahmen angepasst werden, um die Zuständigkeit des Bundes zu erweitern. Weiterhin sollen Modellprojekte, eine Arbeitsgruppe und der Beirat "Blaues Band Deutschland" für die schrittweise Umsetzung erster Ziele sorgen. Bis 2020 sei geplant, unter anderem die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen sowie das gesonderte Förderprogramm zur Renaturierung von Auen zu etablieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 112 - 27. Februar 2017 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2017

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