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BUNDESTAG/6372: Heute im Bundestag Nr. 124 - 03.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 124
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 03. März 2017, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur Finanzstabilität
2. Neuregelung bei Sicherheitsüberprüfungen
3. Förderung der Online-Ausweisfunktion
4. Betriebsrente soll stärker genutzt werden
5. Anpassung des Atomgesetzes
6. Treibhausgasquote bei Kraftstoffen


1. Öffentliche Anhörung zur Finanzstabilität

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich am Montag, den 6. März, in einer öffentlichen Anhörung mit möglichen Risiken für die Finanzmarktstabilität durch die Entwicklung des Immobiliensektors befassen. Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935). Die öffentliche Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern.

Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente "rein vorsorglich" geschaffen werden, "um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen".

Als Sachverständige sind geladen: Professor Sven Bienert (MRICS REV - Universität Regensburg), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Kreditwirtschaft, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen), Dirk Ulbricht (Institut für Finanzdienstleistungen), Thomas Theobald (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung), Professor Peter O. Mülbert (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), Professor Sebastian Omlor (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Isabel Schnabel (Professorin für Finanzmarktökonomie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Arno Gottschalk (Verbraucherzentrale Bremen), Verbraucherzentrale Bundesverband, Professor Michael Voigtländer (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) und Zentraler Immobilienausschuss (ZIA).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Neuregelung bei Sicherheitsüberprüfungen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (18/11281) von 1994 vorgelegt, das Voraussetzungen und Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten regelt. Wie die Regierung ausführt, trifft das Gesetz derzeit nur Regelungen zum personellen Geheim- und Sabotageschutz. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, seien gesetzliche Regelungen auch zum materiellen Geheimschutz wie etwa zum Schutz von Verschlusssachen erforderlich. Daneben solle das Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung vereinfacht und für die Betroffenen transparenter gestaltet werden.

Der Gesetzentwurf "verankert die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen, definiert Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen und bestimmt die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beim materiellen Geheimschutz", heißt es in der Vorlage weiter. Das Verfahren und die Transparenz bei der Sicherheitsüberprüfung würden durch verschiedene Einzelmaßnahmen vereinfacht und effektiver gestaltet. Unter anderem werde die Zustimmung der betroffenen Person zur Sicherheitsüberprüfung auch in elektronischer Form möglich. Um die Transparenz des Verfahrens zu verbessern, werde sie zukünftig grundsätzlich über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unterrichtet.

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3. Förderung der Online-Ausweisfunktion

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises soll nach dem Willen der Bundesregierung leichter anwendbar werden. Dazu sieht ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf (18/11279) vor, dass die sogenannte eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Dies soll die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereit zu stellen.

Der im Jahr 2010 eingeführte Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) besitzten die eID-Funktion, die es sowohl den Ausweisinhabern als auch Behörden und Unternehmen laut Begründung erlaubt, "die jeweilige Gegenseite sicher zu identifizieren". Die Nutzung der eID-Funktion sei jedoch bislang nicht der Normalfall und bleibe hinter den Erwartungen zurück. "Bei zwei Drittel der rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise/eAT ist die eID-Funktion deaktiviert", heißt es in der Vorlage. Auch Unternehmen und Behörden implementierten sie bislang nur zögerlich in ihre Geschäftsabläufe.

Daher soll dem Gesetzentwurf zufolge auch das Verfahren vereinfacht werden, mit dem Unternehmen und Behörden berechtigt werden, die eID-Daten auszulesen. Ferner sind mit der Vorlage neben einer Anpassung an eine EU-Verordnung weitere Korrekturen des Pass- und Personalausweisrechts vorgesehen, etwa zur Verhinderung von Auslandsreisen mit dem Ziel einer Verstümmelung weiblicher Genitalien.

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4. Betriebsrente soll stärker genutzt werden

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Mehr Menschen als bisher sollen künftig das Modell der Betriebsrente für die eigene Altersvorsorge nutzen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11286). Darin verweist sie darauf, dass insbesondere bei Beschäftigten in kleineren Unternehmen und mit niedrigem Einkommen die Betriebsrente sehr wenig verbreitet ist. Es seien deshalb "neue Wege" nötig, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und damit auch ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, schreibt die Regierung zur Begründung.

Künftig sollen Sozialpartner sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehunsgweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Dies erweitere die Möglichkeiten der Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind, so die Bundesregierung. Außerdem werde ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht. Auch würden im Sozialrecht "neue Anreize" für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt, heißt es im Entwurf.

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5. Anpassung des Atomgesetzes

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EB) Eine Informationspflicht für Betreiber kerntechnischer Anlagen sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11276) zur Änderung des Atomgesetzes vor. Danach sollen Betreiber zukünftig verpflichtet werden, die Öffentlichkeit über "den bestimmungsgemäßen Betrieb" sowie über "meldepflichtige Ereignisse und Unfälle" in enger Abstimmung mit den Behörden zu informieren. Betreiber mussten Ereignisse und Unfälle bislang nur an die zuständigen Landesaufsichtsbehörden melden. Die Gesetzinitiative enthält außerdem konkrete Bestimmungen zur Informationspflicht für Behörden. Anlass der Novelle ist die Anpassung an die europäische Richtlinie 2014/87/Euratom vom 8. Juli 2014.

Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf laut Bundesregierung "nun ausdrücklich klar", dass die Verantwortung des Betreibers für die nukleare Sicherheit auch dessen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer einschließe. Auch bei diesen müsste der Betreiber für "angemessene personelle Mittel"sorgen, heißt es dazu.

Der Entwurf enthält außerdem Vorgaben zu den europarechtlich vorgeschriebenen Peer-Reviews für kerntechnische Anlagen. Danach sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ab 2017 verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre eine themenbezogene "Selbstbewertungen mit gegenseitiger Überprüfung" durchzuführen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden von kerntechnischen Anlagen rechtlich festzuschreiben. Regulierungsbehörden sollten "funktional von allen anderen Stellen oder Organisationen getrennt werden", die mit der Nutzung von Kernenergie befasst sind, fordert er. Dies sei erforderlich, um den europarechtlichen Vorgaben zu genügen.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates ab. Die Zuständigkeitsregelungen des Atomgesetzes seien mit den internationalen Anforderungen vereinbar, schreibt sie.

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6. Treibhausgasquote bei Kraftstoffen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/NAR) Mit einem Verordnungsentwurf (18/11283) will die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen von Otto- und Dieselkraftstoffen senken. Damit soll die EU-Richtlinie zur Festlegung des Berechnungsverfahrens der Treibhausgasquote (2015/652) umgesetzt werden. Demnach können künftig auch "Wasserstoff und Methan, die mit erneuerbarem Strom nicht-biogenen Ursprungs hergestellt wurden, auf die Quote angerechnet werden". Ziel des Entwurfs sei es unter anderem, das weltweite Erdölvorkommen zu schonen, schreibt die Bundesregierung.

Auch die Verwendung mitverarbeiteter biogener Öle zählt gemäß der Verordnung in die Quotenberechnung hinein. Deren Anrechnung soll bis einschließlich 2020 möglich sein, heißt es in dem Entwurf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 124 - 3. März 2017 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2017

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