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BUNDESTAG/6404: Heute im Bundestag Nr. 156 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 156
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 08.45 Uhr

1. Novellierung des Europolgesetzes
2. Fluggastdatengesetz vorgelegt
3. Regierung: Keine Pläne für Fernbusmaut
4. Schadstoff-Anti-Doping-Tests geplant
5. Pakt für Forschung fördert Innovation
6. Maritime Wirtschaft wird unterstützt


1. Novellierung des Europolgesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Eine Novellierung des Europolgesetzes sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (18/11502) vor, mit dem das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden soll. Danach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.

Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel".

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2. Fluggastdatengesetz vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität (18/11501) vorgelegt. Die Richtlinie ist bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Wie die Regierung in der Vorlage darlegt, agieren die im Bereich der schweren Kriminalität und des internationalen Terrorismus aktiven Täter und Tätergruppierungen häufig grenzüberschreitend und reisen im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten in andere Staaten. Ziel der Richtlinie sei es, bestimmte Straftaten solcher Täter durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhüten und zu verfolgen.

Hierdurch werde der bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den EU-Staaten durch ein neues Instrument ergänzt, indem die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und "unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden können", heißt es in der Vorlage weiter. Die Überprüfung der Daten ermögliche es den Sicherheitsbehörden nicht nur, "bereits bekannte Personen, sondern auch solche Personen zielgerichtet zu identifizieren, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat der schweren Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten".

Die Richtlinie sieht den Angaben zufolge eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedsstaat der EU starten. Sie räumt den EU-Staaten laut Vorlage zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten sowie Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen einschließlich Flugbuchungen erbringen, einzubeziehen. Von dieser Möglichkeit solle in dem sogenannten Fluggastdatengesetz Gebrauch gemacht werden, um Sicherheitslücken zu schließen.

Wie aus der Begründung hervorgeht, enthalten Fluggastdaten "ausschließlich Informationen, die die Fluggäste insbesondere bei der Reservierung oder Buchung von Flügen oder beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen". Sie "umfassen Informationen wie den Namen, die Adresse, weitere Kontaktdaten des Fluggastes, Angaben zur Reiseroute, Reisedaten und die Zahlungsart", führt die Regierung weiter aus, . Luftfahrtunternehmen und andere Unternehmen würden nicht dazu verpflichtet, über die von ihnen bereits erhobenen Fluggastdaten hinaus weitere Daten bei den Fluggästen zu erheben. Entsprechend werde auch von den Fluggästen nicht verlangt, dass sie neben den Fluggastdaten zusätzliche Daten bereitstellen.

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3. Regierung: Keine Pläne für Fernbusmaut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt es derzeit keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (18/11160) über die Folgen der Anfang 2013 erfolgten Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs hervor. Mit dem dazu verabschiedeten "Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" sei der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Fernbuslinien beseitigt worden, heißt es in der Vorlage. Ziel dessen sei es gewesen, den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr zu ermöglichen und dem Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative zu eröffnen.

Wie das BMVI schreibt, sei nach einer kurzen Einführungsphase der innerdeutsche Fernbusmarkt zügig in eine dynamische Wachstumsphase übergegangen, die durch schnell steigende Fahrgastzahlen, diverse Marktein- und -austritte und eine hohe intra- und intermodale Wettbewerbsintensität geprägt gewesen sei. "Der wirtschaftliche Erfolg des Fernbuslinienverkehrs deutet darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes erreicht wurden", urteilt das Ministerium.

Kontrovers diskutiert werden laut der Vorlage die verkehrspolitischen Auswirkungen der Fernbusliberalisierung. "Sehr deutlich wird zum Beispiel kritisiert, dass zwischen dem Fernbus und den Eisenbahnen ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestünden", heißt es in der Unterrichtung. Fernbusse müssten - im Gegensatz zum Schienenverkehr - keine unmittelbaren Infrastrukturkosten wie etwa Stations- und Trassenpreise tragen. Zudem gebe es im BMVI keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. "Bis Ende 2017 wird jedoch - entsprechend einer Bitte der Regierungskoalition - eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf Fernbusse durchgeführt", teilt das BMVI mit.

Als nachteilig wird der Unterrichtung nach von Verbraucherseite, aber auch dem Busgewerbe, empfunden, dass keine ausreichenden Haltestellenkapazitäten vorhanden seien. Über die Verantwortlichkeiten bestünden unterschiedliche Auffassungen. Die Kommunen erwarteten eine verbesserte finanzielle Förderung von Omnibusbahnhöfen. Bei der Genehmigung von Haltestellen und des Fahrplans seien in der Praxis zudem erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten. Auf Fachebene solle geprüft werden, ob hierfür ein gesetzlicher Änderungsbedarf besteht, empfiehlt das Ministerium.

In der Unterrichtung wird auch auf die Ergebnisse der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführten Straßenkontrollen von Lenk- und Ruhezeiten verwiesen. Danach habe sich im Personenverkehr die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Jahr 2015 gegenüber den beiden Vorjahren seit der Fernbusliberalisierung deutlich verschlechtert. Die Beanstandungsquote für den Personenverkehr habe bei 26,95 Prozent und damit deutlich über der Beanstandungsquote des Güterverkehrs mit rund 19 Prozent gelegen. "Zu diesem bedenklichen Ergebnis hat insbesondere der Fernbuslinienverkehr mit einer Beanstandungsquote von 31,61 Prozent beigetragen", heißt es in der Vorlage.

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4. Schadstoff-Anti-Doping-Tests geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Details für freiwillige Abgas-Selbstverpflichtungen der Autohersteller werden nach Angaben der Bundesregierung zurzeit erarbeitet. Das geht aus der Antwort (18/11350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10963) hervor. Die Grünen thematisieren in ihrer Anfrage auch die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angekündigten Kontrollen des Schadstoffausstoßes von in Betrieb befindlichen Autos, die unangemeldet und nach dem Zufallsprinzip erfolgen sollen (Schadstoff-Anti-Doping-Tests). Die Regierung schreibt dazu, die Tests würden auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren durchgeführt und beinhalteten zudem die Überprüfung von möglichen Manipulationen sowohl auf dem Rollenprüfstand, als auch bei Tests mit portablen Messsystemen. Durchgeführt werden sollen die Schadstoff-Anti-Doping-Tests, bei denen laut der Antwort der Regierung Abgasemissionen ermittelt werden, die auch im Rahmen der Typgenehmigung zu bestimmen sind, durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auch zur geplanten Änderung der Abgasuntersuchung. Das BMVI unternehme derzeit konkrete Schritte zur Änderung der Abgasuntersuchung (AU), heißt es. Ziel sei es, durch die Einführung einer generellen Endrohrmessung für alle Fahrzeuge den vorliegenden Verbesserungsnotwendigkeiten Rechnung zu tragen. Neben der Prüfung der On-Board-Diagnose (OBD) solle hierzu die Messung der Abgase am Endrohr obligatorisch durchgeführt werden, schreibt die Regierung.

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5. Pakt für Forschung fördert Innovation

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Seit 2005 holt Deutschland in der Spitzengruppe der innovationsstärksten Volkswirtschaften kontinuierlich auf und schneidet im Vergleich der großen Volkswirtschaften am besten ab. In der Europäischen Union trägt Deutschland heute knapp 30 Prozent der gesamten Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Europa, heißt es im Bericht "Pakt für Forschung und Innovation Monitoring-Bericht 2016" der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, auf den sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11461) bezieht. Bündnis 90/Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage (18/11252) nach der Entwicklung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI) gefragt.

Im Jahr 2005 haben Bund und Länder den PFI geschlossen, der ein wichtiges Instrument zur innovativen Gestaltung des Wissenschaftssystems ist, unterstreicht die Bundesregierung. Mit der Fortschreibung der dritten Phase des PFI von 2016 bis 2020 soll vor allem der Transfer von Erkenntnissen in die Wirtschaft und die Gesellschaft gestärkt, die Digitalisierung als strategisches Handlungsfeld verankert, der europäische Forschungsraum gestaltet und der Fokus auf Forschungsinfrastrukturen geschärft werden, schreibt die Bundesregierung.

Der PFI fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung: die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und Leibniz-Gemeinschaft. Diese verpflichten sich auf forschungspolitische Ziele, deren Umsetzung sie selbst ausgestalten. Dafür erhalten die Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit durch regelmäßige Budgetzuwächse.

Die dritte Paktperiode garantiere den Wissenschaftsorganisationen einen jährlichen Aufwuchs der Zuwendung um drei Prozent, der allein vom Bund finanziert werde. Neben der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der großen globalen Herausforderungen sollte dabei nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und die positive Rolle der Wissenschaft als internationale Dialogplattform der Zivilgesellschaften verstärkt in den Blick genommen werden.

Forschung und Entwicklung sowie technologische Leistungsfähigkeit seien zentrale Faktoren für Wachstum und Wohlstand, heißt es im Monitoringbericht. Bemerkenswert sei, dass der Anteil von forschungs- und wissensintensiven Sektoren an der Wertschöpfung in Deutschland besonders hoch sei. Im Bereich der hochwertigen Technologien weise Deutschland den höchsten Wertschöpfungsanteil auf, bei den Spitzentechnologien liege Deutschland auf dem dritten Platz. Beim Export von forschungsintensiven Waren und Dienstleistungen mit einem Anteil von rund 12 Prozent am Welthandelsvolumen gehöre Deutschland zu den Spitzenreitern. Fünf der zehn forschungsstärksten Unternehmen Europas kämen aus Deutschland. Die gestiegene Innovationskraft wirke sich auch auf dem Arbeitsmarkt positiv aus: Von 2005 bis 2013 seien allein in der Forschung rund 113.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

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6. Maritime Wirtschaft wird unterstützt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will mit ihrer maritimen Forschungs- und Innovationsförderung die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Branche stärken. Mit der "Maritimen Agenda 2025" seien zentrale Handlungsfelder sowie ressortübergreifende Maßnahmen für die Gesamtbranche definiert worden, heißt es in der Antwort (18/11367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11042). Auf der bevorstehenden Maritimen Konferenz solle eine Fortschreibung der Agenda geprüft werden.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf einige Förderprogramme. So betrage das Förderbudget des Forschungsprogramms "Maritime Technologien der nächsten Generation" 32 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Programm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" stelle der Bund 25 Millionen Euro bereit. Eine Kofinanzierung erfolge durch die Bundesländer. Die Regierung setzt auf klima- und umweltfreundliche Technologien und will darauf auch bei den eigenen Beschaffungen achten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 156 - 16. März 2017 - 08.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2017

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