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BUNDESTAG/6410: Heute im Bundestag Nr. 162 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 162
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 15.00 Uhr

1. Anerkennungsverfahren in Heilberufen
2. Unerlaubte Einreise in Fernbussen
3. Ergänzung des Grundgesetzartikels 91c
4. Delegationsbesuch in der Türkei
5. Einspeisung fossiler Energie


1. Anerkennungsverfahren in Heilberufen

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das System der Anerkennungsregelungen könne im Wesentlichen als gelungen bezeichnet werden, heißt es in einem Bericht zu dem Thema, wie aus einer Unterrichtung (18/11513) der Bundesregierung hervorgeht.

Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen seien einheitliche Verfahrensregeln geschaffen und auf diese Weise intransparente und aufwendige Parallelsysteme vermieden worden.

Die von den Ländern vorgetragenen Probleme beträfen im Wesentlichen den Vollzug und weniger die Konzeption der Regelungen an sich. So wünschten sich die Länder eine einheitliche Verwaltungspraxis, heißt es in dem Bericht weiter.

Aus Sicht der Bundesregierung sei eine "noch weitergehende Zusammenarbeit, Bündelung von Kompetenzen und Vereinheitlichung im Gesetzesvollzug durch die Länder bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen anzustreben". Die Länder seien gefordert, auf eine einheitliche Umsetzung der zuständigen Behörden hinzuwirken.

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2. Unerlaubte Einreise in Fernbussen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr ist es zu 5.933 Feststellungen unerlaubt eingereister Personen in Fernbussen durch die Bundespolizei beziehungsweise mit Grenzkontrollen beauftragte Länderpolizeien gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11309) hervor. Danach lag die Zahl entsprechender Feststellungen im Januar dieses Jahres bei 707.

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3. Ergänzung des Grundgesetzartikels 91c

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf zur Ergänzung des Grundgesetzartikels 91c zum Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Planung, Errichtung und Betrieb informationstechnischer Systeme ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11477) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11315). Darin verwies die Fraktion darauf, dass der Entwurf dem Bund die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum "übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern" übertrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, konnten im Rahmen der nach Artikel 91c des Grundgesetzes vorgesehenen Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der IT der Verwaltung "Fortschritte bei Standardisierung und Koordinierung der Bund/Länder-IT in den vergangenen Jahren nur langsam erreicht werden". So zeigten "Benchmarks wie der E-Government-Benchmarkbericht der Europäischen Kommission Deutschland lediglich im Mittelfeld, was zum langfristigen Erhalt einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und unseres Wohlstands nicht ausreichend erscheint". Für eine schnellere digitale Fortentwicklung aller Verwaltungsträger solle daher der Grundgesetzartikel 91c um eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der digitalen Verwaltung erweitert werden.

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4. Delegationsbesuch in der Türkei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Besuch einer Delegation aus dem Bundesinnenministeriums (BMI) in der Türkei Anfang Februar dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/11492) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11322). Danach hielt sich eine Delegation, der neben der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, zwei Beamte ihres Hauses angehörten, vom 2. bis 3. Februar in der Türkei auf. Die Dienstreise habe "dem Ziel der Fortsetzung des Dialogs mit der Türkei auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und Terrorabwehr" gedient.

Der Besuch habe "zu einer Verständigung darüber geführt, dass auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung zukünftig enger zusammengearbeitet werden sollte", schreibt die Bundesregierung weiter. Wie sie zudem ausführt, wurde "wiederholt und in den verschiedenen Gesprächen auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verwiesen und auf die sich daraus ergebende Werteordnung, die bindend für jedes deutsche staatliche Handeln ist und damit auch für die Zusammenarbeit mit der Türkei den Rahmen bildet".

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, sind die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei regelmäßiger Gegenstand von Gesprächen auf diplomatischer Ebene. "Dabei setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck - sowohl im multilateralen Rahmen als auch bilateral - dafür ein, dass rechtsstaatliche, demokratische Grundsätze, insbesondere das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit beachtet werden", heißt es in der Antwort. Die Türkei habe sich "ebenso wie Deutschland freiwillig der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen, so dass die Beachtung dieser Normen auch internationale Verpflichtung ist".

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5. Einspeisung fossiler Energie

Berlin: (hib/HLE) Warum von fossilen Kraftwerken produzierter Strom in das Netz eingespeist wird, während die mit Einspeisevorrang versehenen EEG-Anlagen abgeregelt werden müssten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11464) von der Bundesregierung erfahren. Denn für die konventionellen Stromproduzenten gebe es keinen Einspeisevorrang. Die starre fossile Restlast verstopfe die Netze, heißt es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage. Außerdem wird die Bundesregierung gefragt, ob sie die Stilllegung von Block 1 des Kohlekraftwerks in Altbach (Landkreis Esslingen) unterstützt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 162 - 16. März 2017 - 15.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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