Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6420: Heute im Bundestag Nr. 172 - 20.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 172
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. März 2017, Redaktionsschluss: 15.58 Uhr

1. Verfahren kann Kfz-Steuersatz verändern


1. Verfahren kann Kfz-Steuersatz verändern

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Automobilhersteller befürchten durch die Einführung eines neuen Messverfahrens für den Kohlendioxid-Ausstoß bei Kraftwagen Erhöhungen der Kraftfahrzeugsteuer. Die von der Bundesregierung geplante Umstellung des Messverfahrens führe zu einer Erhöhung des Kohlendioxid-Ausstoßes, ohne dass die Fahrzeuge technisch oder in ihrer Effizienz verändert würden, erklärte der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234). Danach sollen die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgas-Emissionen leichter Kraftfahrzeuge ("Worldwide harmonized light duty test procedure" - WLTP). Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich. Der Stichtag 1. September 2018 soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem Entwurf.

Die internationalen Kraftfahrzeughersteller protestierten: Erste Untersuchungen hätten gezeigt, dass mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Emissionen um 20 Prozent zu rechnen sei. Damit werde es auch zu einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer kommen. Die Umstellung der Kfz-Steuer dürfe jedoch nicht zu einer Schlechterstellung neuer und technisch identischer Fahrzeuge führen. Auch habe die Koalition Steuererhöhungen in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Das jetzige Vorhaben sei eine "Steuererhöhung durch die Hintertür".

Auch der Verband der Automobilindustrie sprach von einer 20-prozentigen Erhöhung des Kohlendioxidausstoßes durch das neue Messverfahren. Konsequenz sei eine Erhöhung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens um 435 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 durch das neue Messverfahren. Auch der VDA argumentierte, diese Erhöhung stehe im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung. Eine Umstellung des Messverfahrens dürfe nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Der Verband schlug einen Abschlagfaktor beim Steuertarif vor, um Autofahrer nicht stärker zu belasten.

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft machte eine Gegenrechnung zu den Herstellern auf: Die auf Prüfständen festgestellten Kohlendioxid-Werte würden erheblich von den tatsächlichen Werten abweichen. Innerhalb von zehn Jahren sie die Diskrepanz von zehn auf 40 Prozent gestiegen. Das führe neben den Auswirkungen auf Verbraucher, Politik, Umwelt, Klima und Gesundheit zu erheblichen Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die Björn Klusmann vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft auf rund 1,08 Milliarden Euro bezifferte. Das seien etwa zwölf Prozent des gesamten Kfz-Steueraufkommens.

Auch andere Sachverständige beurteilten den Gesetzentwurf positiv. Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe zeigte sich froh, dass man mit dem Gesetzentwurf einem realistischen Ergebnis einen Schritt näher komme. Matthias Knobloch vom Automobilclub Europa (ACE) erklärte, der Sprung bei der Kfz-Steuer sei keine echte Steuererhöhung, sondern eine Anpassung der Steuer an die Realität. So könnte die Steuer bei einem normalen TSI-Benziner von 63 Euro auf 115 Euro steigen. Bei einem Diesel würde die Steuer von 160 auf 210 Euro steigen. Damit liege die Kfz-Steuer immer noch auf einem niedrigen Niveau. Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezeichnet es als "gerecht und rechtlich geboten", die Steuer nach dem WLTP-Verfahren zu erheben. Insgesamt sei eine grundlegende Reform der Kraftfahrzeugsteuer, die auf den Klimaschutzplan 2050 abziele, notwendig.

Ob die Steuer überhaupt steigt, ist nach Ansicht von Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) ungewiss. Zwar berücksichtige das neue WLTP-Verfahren insbesondere Teile der Sonderausstattung, eine längere Fahrstrecke und höhere Geschwindigkeiten, so dass ein Anstieg der Kohlendioxid-Emissionen je Kilometer nicht ausgeschlossen werden könne. Andererseits könne es Fallkonstellationen geben, in denen nach dem neuen Verfahren geringere Emissionen gemessen würden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 172 - 20. März 2017 - 15.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang