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BUNDESTAG/6460: Heute im Bundestag Nr. 212 - 29.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 212
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. März 2017, Redaktionsschluss: 14.56 Uhr

1. Grünes Licht für Mutterschutz-Reform
2. Umgang mit dem Kältemittel R1234yf


1. Grünes Licht für Mutterschutz-Reform

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Ab kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8963) am Mittwoch grünes Licht. Der durch den Ausschuss geänderten Fassung der Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte dagegen.

Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Mit der Novelle soll auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert werden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. In diesem Bereich hatte der Ausschuss noch einmal Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. So soll prinzipiell ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.

Vor allem an dieser Regelung stören sich Linksfraktion und Grüne. Sie verwiesen darauf, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung" im Arbeitsschutz bislang unbekannt sei und deshalb zu viele Interpretationsspielräume eröffne. Allerdings verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass für Arbeitgeber und Vollzugsbehörden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet werden. Die Grünen bezweifelten jedoch, dass dies bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zu leisten sei. Die Linksfraktion befürchtet, dass die Liberalisierung bei den Arbeitszeiten in der Realität zu weniger Schutz für Schwangere führt, da Arbeitgeber Druck auf die Frauen ausüben könnten, um deren vermeintliche Zustimmung zu erzwingen.

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2. Umgang mit dem Kältemittel R1234yf

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Zwischen 2014 und 2016 sind in Deutschland 2.448.672 Pkw, Lkw und sonstige Fahrzeuge mit dem Kältemittel R1234yf neu zugelassen worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11373) hervor. Die Bundesregierung schränkt ein, dass es sich dabei um Fahrzeuge handele, die laut ihrer Typengenehmigung "ausschließlich" mit dem Kältemittel befüllt werden dürfen.

Hintergrund der Anfrage sind Bedenken der Linken gegenüber dem Kältemittel. Gefahren sehen die Abgeordneten insbesondere, weil das Mittel hochentzündlich sei und beim Verbrennen Fluorwasserstoff und nach Kontakt mit Luftfeuchtigkeit beziehungsweise Löschwasser ätzende Flusssäure entstünde. Die Linken fordern eine umfassende Risikobewertung. Das noch nicht abgeschlossene Komitologieverfahren habe diese aber "erheblich verzögert".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 212 - 29. März 2017 - 14.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2017

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