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BUNDESTAG/6463: Heute im Bundestag Nr. 215 - 29.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 215
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. März 2017, Redaktionsschluss: 17.42 Uhr

1. Aktienkultur wird gefördert
2. Arbeitslosigkeit au dem Land
3. Situation schutzbedürftiger Flüchtlinge
4. Gesundheitliche Folgen von Armut
5. Umsetzung bei Kriegsopferrenten


1. Aktienkultur wird gefördert

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Aktienkultur in Deutschland soll mit vereinfachten Produktinformationsblättern gefördert werden. Damit sollen Finanzinstitute dazu bewegt werden, ihren Kunden bei Beratungsgesprächen auch wieder zu Aktien zu raten, was in den letzten Jahren kaum noch geschehen war. Diese Vereinfachung enthält der von der Bundesregierung eingebrachte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 18/10936, 18/11290), der am Mittwoch vom Finanzausschuss nach 15 Änderungen durch die Koalitionsfraktionen beschlossen worden war. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU und SPD-Fraktion, die Fraktion die Linke war dagegen, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/11173), durch andere Positionslimits für Warenderivate die Spekulation mit Nahrungsmitteln zu stoppen, wurde abgelehnt.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei gelungen, Vereinfachung für die Aktienberatung zu erreichen. Die Banken müssten nicht mehr hunderte von Informationsblättern vorhalten, sondern es werde in Zukunft ein Informationsblatt geben, das die Gattung beschreibe. Den Antrag der Grünen-Fraktion lehnte die Union ab, da in dem Gesetz den Anliegen der Grünen, Nahrungsmittelspekulation zu vermeiden, ausreichend Rechnung getragen werde.

Die SPD-Fraktion ging auf die neue "Geeignetheitserklärung" ein, die das bisherige Beratungsprotokoll bei Finanzberatungen ersetzen wird. In der Erklärung muss erläutert werden, wie die Beratung auf Präferenzen, Anlageziele und andere Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Wichtig sei eine Evaluierung, um gegebenenfalls nachbessern zu können, so die SPD-Fraktion. Insgesamt bezeichnete ein Sprecher der SPD-Fraktion den Gesetzentwurf als "großes Werk". Es werde für mehr Transparenz gesorgt, und die Verbraucherrechte würden gestärkt.

Die Fraktion die Linke erinnerte, dass die Schäden durch Falschberatungen der Geldanleger in die Milliarden gingen. Die Mängel seien nicht beseitigt worden. Auch Provisionen würden nicht rechtzeitig offengelegt. Die neue "Geeignetheitserklärung" sei manipulationsanfällig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprach der Ansicht der Unionsfraktion, die Maßnahmen gegen Nahrungsmittelspekulationen seien ausreichend. Dies sei nicht der Fall. Auch wurden unzureichende Regelungen zum Hochfrequenzhandel kritisiert. "Der Hochfrequenzhandel "schadet allen", so ein Sprecher der Fraktion, der keinen Anlass sah, dieses Segment des Börsenhandels in Deutschland halten zu wollen.

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2. Arbeitslosigkeit au dem Land

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2014 lag die Arbeitslosigkeit in den ländlichen Regionen Deutschlands bei 6,2 Prozent und in den Städten bei 6,9 Prozent. Der Abbau der Arbeitslosigkeit seit der Jahrtausendwende sei also im ländlichen Raum größer als in den Städten gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11565) auf eine Kleine Anfrage (18/11306) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einzelnen Regionen Westdeutschlands liegen die Arbeitslosenquoten inzwischen unter zwei Prozent, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Demnach lag diese Quote im Kreis Eichstätt im Dezember 2016 bei 1,39 Prozent, gefolgt von den Kreisen Erding und Paffenhofen an der Ilm mit 1,73 Prozent und 1,79 Prozent. Schlusslicht sind die Uckermark (13,22 Prozent), Bremerhaven Stadt (13,28 Prozent) und Gelsenkirchen Stadt (13,79 Prozent).

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3. Situation schutzbedürftiger Flüchtlinge

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, die Situation besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge mit einem Forschungsprojekt zu evaluieren. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/11603) auf eine Kleine Anfrage (18/11271) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu diesem Personenkreis zählen etwa Minderjährige oder Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder sei ein solches Forschungsvorhaben "nicht zielführend", schreibt die Regierung.

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4. Gesundheitliche Folgen von Armut

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und der Gesundheit und Lebenserwartung wird durch epidemiologische Studien regelmäßig bestätigt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11523) auf eine Kleine Anfrage (18/11159) der Fraktion Die Linke. In der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung werde fortlaufend darüber berichtet, heißt es in der Antwort, die an vielen Stellen die Fragen der Abgeordneten mit dem Verweis auf vergangene Berichte wie auch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht beantwortet.

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5. Umsetzung bei Kriegsopferrenten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahlung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder deren Verwehrung ist Sache der Bundesländer. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10787) auf eine Kleine Anfrage (18/10705) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Paragrafen 1a des BVG gefragt, der besagt, dass keine Leistungen nach dem BVG gewährt werden, wenn der Antragsteller während des Nationalsozialismus gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Die Grünen hatten kritisiert, dass dieser erst 1998 ins Gesetz eingefügte Paragraf kaum angewendet werde. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf einen Forschungsbericht zur Neufassung des Paragrafen 1a, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 215 - 29. März 2017 - 17.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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