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BUNDESTAG/6519: Heute im Bundestag Nr. 272 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 272
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 16.27 Uhr

1. Vorruhestand für Postbeamte fortgesetzt
2. Asylentscheidungen bei Afghanen


1. Vorruhestand für Postbeamte fortgesetzt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag die Weichen für eine Neuauflage der Vorruhestandsregelung für Beamte in Post-Nachfolgeunternehmen gestellt. Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ohne Aussprache für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11559). Die Vertreter der Fraktion Die Linke enthielten sich. Die abschließende Beratung ohne Aussprache steht im Plenum am Donnerstag an.

Beamte in Post-Nachfolgeunternehmen sollen demnach weiterhin "versorgungsabschlagsfrei" ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Beamten sich bereit erklären, mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit zu leisten.

Mit dem Entwurf soll die bisherige Vorruhestandsregelung, die Ende 2016 auslief, bis Ende 2020 verlängert werden. Sie gilt nur für Beamte in Post-Nachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG) sowie der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Grundvoraussetzung ist laut Entwurf, dass für die betroffenen Beamten "in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht".

Neben einem regulären Bundesfreiwilligendienst von mindestens zwölf Monaten erfüllen laut Entwurf auch vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeiten die Voraussetzungen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung" geleistet werden. Der Vorruhestand ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung gegeben sind.

Die Regelung soll laut Bundesregierung weiterhin kostenneutral für den Bundeshaushalt ausfallen. Die Post-Nachfolgeunternehmen sind dazu verpflichtet, die finanziellen Mehrbelastungen aus dem vorzeitigen Beginn des Ruhestands zu begleichen.

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2. Asylentscheidungen bei Afghanen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Asylanträge afghanischer Staatsbürger seit Anfang 2015 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11997) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11570). Danach stellten afghanische Staatsangehörige im Januar und Februar dieses Jahres insgesamt 3.200 Asylerstanträge, nachdem es 2016 gut 127.000 waren und 2015 knapp 31.400.

Die Zahl der Entscheidungen über Asylerstanträge lag 2015 den Angaben zufolge bei 5.492. In 1.851 Fällen kam es zu Anerkennungen als Asylberechtigte beziehungsweise Flüchtling oder zur Gewährung von subsidiärem Schutz und in 700 Fällen zur Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß Paragraf 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes. Die Zahl der Ablehnungen lag bei 809 und die der sonstigen Verfahrenserledigungen bei 2.132.

2016 belief sich die Zahl der Entscheidungen über Asylerstanträge laut Bundesregierung auf 67.381. Anerkennungen als Asylberechtigte beziehungsweise Flüchtlinge oder die Gewährung von subsidiärem Schutz erfolgten in 19.450 Fällen und die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Paragraf 60 V/VII Aufenthaltsgesetz in 18.305 Fällen, während es in 24.734 Fällen zu Ablehnungen und in 4.892 zu sonstigen Verfahrenserledigungen kam.

Für die beiden ersten Monate des laufenden Jahres weist die Antwort 29.398 Entscheidungen über Asylerstanträge aus sowie 6.873 Anerkennungen als Asylberechtigte oder Flüchtling beziehungsweise von subsidiärem Schutz. Bei 6.293 wurde demnach ein Abschiebeverbot gemäß Paragraf V/VII Aufenthaltsbesetz festgestellt. Ablehungen gab es 14.343 und sonstige Verfahrenserledigungen 1.889.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 272 - 26. April 2017 - 16.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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