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BUNDESTAG/6539: Heute im Bundestag Nr. 292 - 08.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 292
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 08. Mai 2017, Redaktionsschluss: 13.17 Uhr

1. Behördenzeugnisse sollen Schutz bieten
2. Stabiles Finanzsystem angestrebt
3. Einheitliche Definition von Gefährder
4. Gewichtsbeschränkung bei Lang-Lkw
5. Kontakte der Regierung zur Autoindustrie


1. Behördenzeugnisse sollen Schutz bieten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) dienen nach Angaben der Bundesregierung dem Schutz von Informationen. Geschützt würden Leib und Leben von "nachrichtendienstlichen menschlichen Quellen" oder "andere Informationszugänge", heißt es in der Antwort (18/12183) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11944) der Fraktion Die Linke.

Eine mögliche Gefährdung könne bereits durch eine örtliche Zuordnung des Informationsgebers entstehen. Weiterhin könnten durch die Offenlegung der Informationsherkunft Arbeitsweisen und Methoden der Verfassungsschutzbehörden sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden gefährdet werden.

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2. Stabiles Finanzsystem angestrebt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Stabilität des internationalen Finanzsystems ist nach Angaben der Bundesregierung ein wichtiges Ziel der deutschen G20-Präsidentschaft. Die G20 habe nach der Finanzkrise bereits zahlreiche Finanzmarktreformen angestoßen, heißt es in der Antwort (18/12197) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11895) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Damit solle die Überwachung und Regulierung aller systemrelevanten Finanzinstitute, Finanzmärkte und Finanzinstrumente gewährleistet werden, aus denen Risiken für die Stabilität erwachsen könnten. Derzeit liege das Hauptaugenmerk auf der vollständigen Umsetzung der Reformen.

Die Bundesregierung setze sich in den internationalen Gremien dafür ein, "dass nicht zu Lasten des erreichten Niveaus an internationaler Finanzstabilität dereguliert" werde.

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3. Einheitliche Definition von Gefährder

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Begriffe "Gefährder" und "Relevante Personen" sind nach Angaben der Bundesregierung bundesweit einheitlich definiert. Eine Einstufung von Personen als "Gefährder" oder "Relevante Person" nach dem Gefährderprogramm löse allein keine Rechtsfolgen aus, heißt es in der Antwort (18/12196) auf eine Kleine Anfrage (18/11959) der Fraktion Die Linke.

Die Einstufung als solche stelle "keine rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen dar, sondern sie gibt vielmehr Anlass zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen zur Ergreifung eben solcher Maßnahmen nach den Bestimmungen des Gefahrenabwehrrechts". Daten würden nur unter strenger Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit übermittelt. Auch hier sei die Einstufung als "Gefährder" oder "Relevante Person" nicht als rechtliche Grundlage der Übermittlung zu verstehen.

Die Einstufungen werden den Angaben zufolge von den Polizeibehörden der Länder vorgenommen.

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4. Gewichtsbeschränkung bei Lang-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Bundesregierung ist eine Erhöhung der zulässigen Tonnage bei sogenannten Lang-Lkw von 40 auf 60 Tonnen zum Schutze von Verkehrssicherheit und Infrastruktur nicht geplant. Das geht aus der Antwort (18/12028) auf eine Kleine Anfrage (18/11874) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Anfrage hatten die Abgeordneten die Sorge geäußert, "dass es möglicherweise nicht bei der Begrenzung auf 40 Tonnen bleibt, sondern wie in den Niederlanden und in Dänemark geschehen, später die zulässige Tonnage auf 60 Tonnen hinaufgesetzt werden könnte".

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf unterschiedliche Vorgaben für Lokführer und Lkw-Fahrer ein. Die Grünen hatten in der Anfrage darauf hingewiesen, dass Lokführer die jeweilige Landessprache des Landes, in dem sie unterwegs sind, sprechen können müssten, während vergleichbare Vorgaben für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr nicht bestünden. Anders als im Straßenverkehr, so schreibt die Regierung, werde der Eisenbahnverkehr betrieblich durch stationäres Personal geregelt. Dies erfordere, insbesondere im Störungsfall, die eindeutige Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter, welche grundsätzlich in der jeweiligen Landessprache erfolge.

Bezugnehmend auf die von den Grünen angeführte Vorgabe, wonach Lokführer ausschließlich Strecken befahren dürfen, die ihnen bereits bekannt sind, während vergleichbare Vorgaben für den Lkw-Verkehr nicht bestünden, schreibt die Bundesregierung: "Die sogenannte Streckenkenntnis der Triebfahrzeugführer dient dazu, eine flüssige Betriebsführung zu gewährleisten." Dies erleichtere es dem Triebfahrzeugführer, bei der Beherrschung der trägen Zugmassen die Regelung der Zug- und Bremskraft optimal auf die vorhandene Topografie und eisenbahntechnische Besonderheiten auszurichten. Ein Triebfahrzeugführer dürfe aber auch ohne Streckenkenntnis fahren, "zu seinem eigenen Schutz aber nur mit geringerer Geschwindigkeit", heißt es in der Antwort.

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5. Kontakte der Regierung zur Autoindustrie

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach den Kontakten der Bundesregierung zur Automobilindustrie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/12060). Aus Sicht der Abgeordneten werfen viele Vorgänge in der Verkehrspolitik die Frage nach dem Einfluss der Automobilindustrie und anderer Akteure auf die Politik auf. Gefragt wird daher, in welchen von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode berufenen Kommissionen und Gremien Vertreter von Herstellern, Zulieferern, Automobilverbänden, Automobilclubs, Prüfgesellschaften, der Mineralölindustrie, Umweltverbänden und Gewerkschaften berufen wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 292 - 8. Mai 2017 - 13.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2017

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