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BUNDESTAG/6569: Heute im Bundestag Nr. 322 - 18.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 322
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Mai 2017, Redaktionsschluss: 15.13 Uhr

1. Anhörung zu Bundespolizeibeauftragtem
2. Koalition will Kooperation bei Nachtzügen
3. Grüne gegen hohe Kontogebühren
4. Bekämpfung von Kinderehen
5. Regierung zur Wissenschaftsschranke
6. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien


1. Anhörung zu Bundespolizeibeauftragtem

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über einen "unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes" (18/7616) geht es am Montag, 29. Mai 2017, in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 24. Mai mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten Bürgern ebenso wie Polizisten ermöglichen, bei einer externen und unabhängigen Stelle polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Gleichzeitig werde "eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger besonders geeignet erscheinen kann". Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeszollverwaltung zuständig sein.

Zu der Anhörung liegt zudem als Ergänzung zu dem Gesetzentwurf ein Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel "Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern" (18/7617) vor sowie ein weiterer Grünen-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages zur Umsetzung des Gesetzentwurfes (18/7618).

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2. Koalition will Kooperation bei Nachtzügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kooperationsmodelle im Nachtzugverkehr stärken. Ein dazu vorgelegter Antrag (18/12363) wird am Donnerstag erstmals durch den Bundestag beraten. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, als Vertreter des Bundes gegenüber dem Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB) anzuregen, dass die bisherigen Kooperationen auch in den kommenden Jahren aufrechterhalten werden und eine regelmäßige Überprüfung zur Ausweitung der Streckenangebote gerade im grenzüberschreitenden Nacht- und Autoreisezugverkehr "auch in kooperativer Zusammenarbeit mit anderen Bahnunternehmen erfolgt".

Die Regierung soll zudem sicherstellen, dass den potentiellen Betreibern neuer Nachtzugstrecken "weiterhin ein gesetzlich vorgeschriebener fairer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schieneninfrastruktur ermöglicht wird". Ferner fordern die Koalitionsfraktionen, die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für Rahmenbedingungen einsetzen, "die bestehende administrative, technische und wettbewerbliche Hemmnisse eines grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs abbauen, damit auch der Nachtzugverkehr profitiert".

In der Vorlage kommen Unions- und SPD-Fraktion zu der Einschätzung, dass im saisonal geprägten Nachtreiseverkehr - auch nachdem sich die Deutsche Bahn AG (DB) aus diesem Bereich zurückgezogen hat - durch die Kombination aus klassischen Schlafwagenverkehren verschiedener Anbieter sowie Nacht-ICE/IC-Zügen der DB, die in der Nacht und zu den Tagesrandzeiten verkehren, "weiterhin preislich attraktive, umweltfreundliche und vielfältige Reiseangebote vorhanden sind". Die bisherige Bilanz der vorhandenen Angebote im Nachtreiseverkehr weise einen wachsenden Kundenzuspruch auf. Zudem werde die Qualität der Verkehrsleistung von Reisenden positiv beurteilt.

Die Fraktionen verweisen darauf, dass ab Ende 2017 die Trassenpreise in den Nachtstunden sinken sollen. Das verbessere die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Nachtzugreiseverkehrs, heißt es in der Vorlage.

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3. Grüne gegen hohe Kontogebühren

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz. In einem Antrag (18/12367) heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher die Kosten der Konten vergleichen können. Leistungen im Rahmen der üblichen Führung eines Kontos müssten bereits mit Zahlung der Kontoführungsgebühr abgedeckt sein, auch um Doppelabrechnungen zu verhindern. Die Fraktion verlangt auch Einschränkungen beim Recht der Banken, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Außerdem sollten steigende Kontokosten nicht zu einem faktischen Ende des Anspruchs auf ein Basiskonto führen.

Zudem soll die Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt werden. Die Fraktion berichtet unter Berufung auf die Stiftung Warentest, dass beim Abheben Entgelte bis zu 7,99 Euro verlangt worden seien. Die Dispositions- und Überziehungszinsen sollen auf ein Niveau begrenzt werden, "das zu dem wirtschaftlichen Risiko und Interesse der Kreditinstitute in angemessenem Verhältnis steht".

Die Fraktion weist darauf hin, dass Banken und Sparkassen angesichts des Rückgangs der Zinsmargen verstärkt nach "alternativen Einnahmemöglichkeiten" suchen würden. Dies habe zu einer zunehmenden Aufsplitterung von Kontomodellen und Entgelten geführt. Mit dem Argument notwendiger Gebührensteigerungen sei das nicht zu begründen. Das Angebot werde zunehmend unübersichtlich und schwer vergleichbar.

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4. Bekämpfung von Kinderehen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12086), den der Bundestag bereits am 28. April in erster Lesung beraten und am 17. Mai in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12. Mai eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Über Letzteres soll, anders als bei der Nichtigkeitserklärung noch jünger geschlossener Ehen, ein Gericht entscheiden.

In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung mit 16 oder 17 geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle "nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr" unterbleiben können, vielmehr sollten "weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können".

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine solche Änderung ab. Sie schreibt: "Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen."

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5. Regierung zur Wissenschaftsschranke

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/12378) die Antwort zugeleitet, die sie dem Bundesrat auf dessen Einwände zu ihrem Gesetzentwurf über eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (18/12329) gegeben hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sowie Bibliotheken, Museen und Archiven systematisiert und an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (Anlage in 18/12329) eine Reihe von Änderungswünschen und Prüfbitten für das weitere Gesetzgebungsverfahren geäußert. Unter anderem solle die Wirkung des Vorhabens auf die Pressefreiheit noch einmal untersucht werden, und den Museen solle die Zugänglichmachung ihrer Bestände im Internet ermöglicht werden. Auch wünscht die Länderkammer "für die nicht-kommerzielle Nutzung zu Lehr- und Lernzwecken der Bildungseinrichtungen weitergehende Ausnahmen von der Vergütungspflicht", da die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung "zu einer massiven Steigerung der Haushaltsausgaben in den Landeshaushalten führen" würde.

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, sie habe sich mit dem vom Bundesrat adressierten Aspekten intensiv auseinandergesetzt und "teilt die geäußerten Bedenken im Ergebnis nicht". Da "mit dem Gesetz in Teilen Neuland betreten wird, hält sie aber eine Evaluierung des Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten für erforderlich, um die Auswirkungen auf alle Betroffenen zu untersuchen". Zu dem Wunsch, Bestände von Museen online zugänglich zu machen, erklärt die Regierung, dass das EU-Recht dies nicht gestatte. Den Wunsch, Nutzungen zu Lehr- und Lernzwecken in größerem Umfang vergütungsfrei zu stellen, lehnt sie ab und schreibt: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, Nutzungserlaubnisse im Interesse von Bildung und Wissenschaft neu zu ordnen und teilweise zu erweitern, zugleich aber die damit einhergehenden Eingriffe in das Urheberrecht mit angemessener Vergütung zu kompensieren, um so einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen." Einzelnen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung aber auch zu oder kündigt an, sie weiter zu prüfen.

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6. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12320). Die Bundesregierung soll die entsprechenden Lieferungen an die drei Länder seit 2015 detailliert aufschlüsseln. Zudem fragt die Fraktion nach einer möglichen Kenntnis der Bundesregierung über eine Produktion in einer Waffenfabrik zur Herstellung des G36 in Saudi-Arabien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 322 - 18. Mai 2017 - 15.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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