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BUNDESTAG/6592: Heute im Bundestag Nr. 345 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 345
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 13.56 Uhr

1. LPG-Autogas länger steuerbegünstigt
2. Einstieg in globale Gesundheitspolitik
3. Fall Franco A. im Rechtsausschuss
4. Elektronische Signatur EU-weit
5. Grüne: UN-Treaty-Prozess unterstützen


1. LPG-Autogas länger steuerbegünstigt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Auch andere Steuervergünstigungen werden verlängert. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke, die sich zuvor mit einem Änderungsantrag für die Verlängerung der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas stark gemacht hatte. Der Änderungsantrag war zurückgenommen worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Wie aus dem Änderungsantrag der Koalition hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 21012 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen würden nationale Steuerbegünstigungen an das EU-Beihilferecht angepasst. Er hob die Verständigung über die Verlängerung der Steuerermäßigung für LPG-Autogas hervor und verwies auch auf die per Änderungsantrag eingefügte Verlängerung der Begünstigung für Flüssiggas für den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 31. Dezember 2022. Die SPD-Fraktion erklärte, dass man mit dem Entwurf eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Das Gesetz setze außerdem Lenkungsimpulse.

Die Linksfraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufgenommen habe, die Begünstigung von LPG-Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine entsprechende Streichung von Subventionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/Die Grünen geht der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökologischer Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Energiegehalt und Ausstoß von Kohlendioxid zu kommen, forderte die Fraktion.

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2. Einstieg in globale Gesundheitspolitik

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Das erstmalige Treffen der G20-Gesundheitsminister am 19./20. Mai in Berlin kann nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als gelungener Einstieg in eine globale Gesundheitspolitik gewertet werden. Gröhe sprach am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages von einem großen Erfolg, der gegen teilweise erhebliche Skepsis erreicht worden sei.

Früher sei die Gesundheitspolitik in der Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer nur sporadisch ein Thema gewesen, nun würden wichtige gesundheitspolitische Fragestellungen auf der Ebene systematisch weiterverfolgt. Um etwa der Ausbreitung gefährlicher Infektionskrankheiten etwas entgegensetzen zu können, sei ein internationales Vorgehen nötig. Das habe sich zuletzt im Fall der Ebola-Epidemie in Westafrika gezeigt. Bei solchen Krisen sei eine schnelle und auch von Respekt gegenüber den betroffenen Staaten geprägte internationale Reaktion erforderlich.

Von zentraler Bedeutung sei zudem die Eindämmung von Antibiotika-Resistenzen, fügte der CDU-Politiker hinzu. Hier sei der internationale Zusammenhalt ebenso wichtig wie die Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gröhe sagte, Antibiotika-Resistenzen hätten eine globale Dimension, aber zugleich eine regionale Komponente.

Er ging in dem Zusammenhang beispielhaft auf belastete Abwässer im Umfeld pharmazeutischer Hersteller in Schwellenländern ein. Eine wirksame Strategie gegen die Antibiotika-Resistenzen könne daher nur zusammen mit den Schwellenländern umgesetzt werden. Auch die stark umstrittene Nutzung von Antibiotika in der Landwirtschaft ist ein wichtiges Thema auf internationaler Ebene.

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3. Fall Franco A. im Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A., dem vorgeworfen wird, als Flüchtling getarnt Terroranschläge geplant zu haben, hat am Mittwoch den Rechtsausschuss beschäftigt. In nichtöffentlicher Sitzung standen dazu Vertreter der Sicherheitsbehörden sowie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rede und Antwort. Der Vertreter des Generalbundesanwalts teilte mit, dass die bisherigen Ermittlungen den Verdacht gegen Franco A. und zwei weitere Beschuldigte erhärtet hätten. Franco A. hatte sich als syrischer Christ namens David Benjamin ausgegeben und bei seiner Anhörung als vorgeblicher Asylbewerber französisch gesprochen. Die Befragung hatte ein ans BAMF abgestellter Bundeswehrangehöriger geführt. Für eine Verbindung zwischen diesem und Franco A. hätten sich keine Hinweise ergeben, sagte der Vertreter des Militärischen Abschirmdienstes. Die Vertreterin des BAMF sprach von einem "Zusammentreffen mehrerer eklatanter Fehler, mangelnder Routine und extremer Belastung aller Mitarbeiter", die zur Anerkennung des vermeintlichen David Benjamin geführt habe.

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4. Elektronische Signatur EU-weit

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Elektronische Signaturen sollen einfacher verwendbar werden und in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Entsprechende Regelungen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, 18/12494) vor. Ziel ist es, sichere, vertrauenswürdige und nahtlose Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Geregelt wird, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können. Für die Wirtschaft bedeute die Nutzung qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste, dass Verfahren schneller und effizienter würden. Da auf physische Dokumente verzichtet werden könne, ließen sich Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei ("papierloses Büro") gestalten, erwartet die Bundesregierung.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Ergänzung des Entwurfs, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unterschiedlich äußert. Insgesamt stellen die Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle.

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5. Grüne: UN-Treaty-Prozess unterstützen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, eine von Südafrika und Ecuador im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen initiierte Arbeitsgruppe zu unterstützen ("UN Binding Treaty"), die derzeit ein Vökerrechtsabkommen zur Unternehmensverantwortung erarbeitet. Das fordert sie in einem Antrag (18/12545), über den der Bundestag am heutigem Mittwoch ab 15.35 in erster Lesung beraten will.

Mit dem Abkommen sollen transnationale Unternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden - nach Ansicht der Grünen ein "historischer Schritt für mehr Gerechtigkeit und Verantwortung in der globalen Produktions- und Lieferkette". Die Bundesregierung habe sich aufgrund ihrer skeptischen Haltung gegenüber verbindlichen Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte jedoch bislang nicht aktiv am Prozess beteiligt, kritisieren die Abgeordneten. "Diese Verweigerunshaltung wird den Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft nicht gerecht und torpediert einen zentralen multilateralen Prozess."

In ihrem Antrag fordern sie die Bundesregierung daher auf, sich "konstruktiv und ambitioniert" in den UN-Prozess einzubringen, der auch Klagewege und Sanktionen vorsieht. Außerdem solle sie ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe bereitstellen und Sorge dafür tragen, dass die Zivilgesellschaft sowie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weitreichend in den Erstellungsprozess eingebunden werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 345 - 31. Mai 2017 - 13.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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