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BUNDESTAG/6595: Heute im Bundestag Nr. 348 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 348
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 15.46 Uhr

1. Sicherheit Topthema auch im Tourismus
2. Ausschuss beriet über Fall Franco A.
3. Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt


1. Sicherheit Topthema auch im Tourismus

Tourismus/Bericht

Berlin: (hib/wid) Die Prioritäten in der Fremdenverkehrswirtschaft haben sich nach Feststellung der Bundesregierung im Laufe der vergangenen vier Jahre deutlich verändert. Hätten zu Anfang noch Fachthemen im Vordergrund gestanden, Fragen des technischen Wandels, der Digitalisierung, auch der Nachwuchsgewinnung, so sei es seit 2015 in immer stärkerem Maße die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, die der Branche auch in Europa und Deutschland zu schaffen mache, heißt es im aktuellen "Tourismuspolitischen Bericht" (18/12505) für die ablaufende Legislaturperiode: "Das Thema Sicherheit erlangt zunehmende Bedeutung. Zugleich sind die Herausforderungen der Flüchtlingssituation allgegenwärtig."

Außerordentlich optimistisch sehen die Verfasser des Berichtes gleichwohl die wirtschaftliche Lage der Branche, die eine seit den frühen neunziger Jahren anhaltende Erfolgssträhne erlebe. Für die rund 50.800 Beherbergungsbetriebe in Deutschland sei 2016 erneut ein Rekordjahr gewesen mit rund elf Millionen Übernachtungen mehr als 2015, was einer Zuwachsrate um 2,5 Prozent entsprach. Der Inlandstourismus, dessen Anteil von 82 Prozent an der Gesamtzahl der Übernachtungen im Vergleich zu 2012 fast stabil geblieben ist, verzeichnete damit zum elften Mal, das Geschäft mit ausländischen Besuchern immerhin zum siebten Mal in Folge ein Nachfrageplus.

Entsprechend hoch zu veranschlagen sei die ökonomische Bedeutung der Fremdenverkehrsbranche, die mit 2,9 Millionen Beschäftigten eine direkte Bruttowertschöpfung von nahezu 100 Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung generiere. Noch beeindruckender seien die Zahlen, wenn man die "indirekten Effekte", also den Anteil inländischer Vorleistungsanbieter und das durch zusätzliche Einkommen bewirkte Wachstum, den sogenannten "induzierten Effekt", in die Rechnung einbeziehe. Dann belaufe sich die tourismusgetriebene Bruttowertschöpfung auf 214,1 Milliarden Euro oder 9,7 Prozent der Wirtschaftsleistung, und die Zahl der fremdenverkehrsabhängigen Arbeitsplätze auf 4,9 Millionen, zwölf Prozent der gesamten Beschäftigung.

Im Reiseverhalten deutscher Touristen wie ausländischer Besucher hat sich im Berichtszeitraum der Trend zum Kurzurlaub und zur Städtereise fortgesetzt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hat sich seit 2012 von 2,8 Tagen auf 2,7 Tage verringert; sie betrug 1993 noch 3,8 Tage. Zugleich profitierten Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern weit überdurchschnittlich vom Tourismusboom. Seit 2012 nahm hier die Zahl der Inländerübernachtungen um 14,8 Prozent zu gegenüber 8,5 Prozent Zuwachs im Bundesdurchschnitt und einem Plus von nur 5,9 Prozent in Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern. Auch bei ausländischen Gästen sind Großstädte außergewöhnlich beliebt; im vergangenen Jahr zogen sie 56 Prozent der Besucher an.

Die Einnahmen aus den Aufenthalten ausländischer Besucher in Deutschland sind seit 2010 um 29 Prozent von 26,2 auf 33,7 Milliarden Euro gestiegen. Hauptherkunftsland waren im Berichtszeitraum mit weiterhin leicht steigender Tendenz die Niederlande, gefolgt von der Schweiz. Zweistellige Zuwachsraten verzeichneten zwischen 2013 und 2015 aber auch Übernachtungen von Besuchern aus den arabischen Golfstaaten, China und Polen.

Das Deutschland-Interesse ausländischer Gäste ist aber regional ungleich verteilt. So waren in Mecklenburg-Vorpommern 2016 deutsche Urlauber mit einem Anteil von 96,6 Prozent fast unter sich, in Berlin indes nur mit 54 Prozent vertreten.

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2. Ausschuss beriet über Fall Franco A.

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch erneut mit dem Fall des terrorverdächtigen Franco A. befasst, der sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Syrer ausgegeben und einen eingeschränkten Schutzstatus erhalten hatte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bamf-Präsidentin Jutta Cordt berichteten dem Gremium über die Untersuchungen, die anlässlich des Falls Franco A. in dem Bundesamt veranlasst worden waren. Dabei ging es neben den Abläufen im Fall Franco A. auch um die Ergebnisse einer Stichproben-Überprüfung von 2.000 positiven Entscheidungen des Bamf.

De Maizière wertete die Bamf-Entscheidung zu Franco A. als "krasse Fehlentscheidung". Nach seinen Worten ergab sich bei der Stichproben-Überprüfung kein weiterer Fall wie bei Franco A., doch zeigten sich Mängel bei der Dokumentation der Entscheidungen. Der Minister kündigte zugleich an, dass die positiven Entscheidungen des Bamf aus den Jahren 2015 und 2016 zu ledigen Männern im Alter zwischen 18 und etwa 35 bis 40 Jahren aus den zehn Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge vorzeitig überprüft würden. Dazu soll in diesen mindestens etwa 80.000 Fällen die sogenannte Widerrufsprüfung vorgezogen werden, die laut Gesetz nach spätestens drei Jahren erfolgen muss.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die im Bamf getroffenen Maßnahmen ebenso wie das geplante Vorziehen der Widerrufsprüfungen bei unverheirateten jüngeren Männern aus den zehn Hauptherkunftsländern. Die SPD-Fraktion hinterfragte mehrere Angaben des Bamf-Anhörers im Fall Franco A.. Auch erkundigte sie sich danach, wie häufig Asylanhörungen nicht in der Muttersprache des Betreffenden geführt werden. Die Fraktion Die Linke wandte sich dagegen, Flüchtlinge unter "Generalverdacht" zu stellen. Zugleich warf sie die Frage auf, wieso nur positive Bescheide des Bamf überprüft werden sollen, nicht aber Ablehnungen von Asylanträgen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nicht nur positive, sondern auch negative Entscheidungen des Bamf überprüft werden müssten.

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3. Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für ZahlungsDienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Neuregelung. Der Binnenmarkt für unbare Zahlungen werde jetzt fortentwickelt. Kundenschutz und Sicherheit würden verbessert. Die SPD-Fraktion hob hervor, von den Verbesserungen seien fast alle Kunden betroffen. Die Koalition habe ein "gutes Gesetz" auf den Weg gebracht, zumal auch der Anlegerschutz verbessert werde. Mit den Änderungsanträgen wurde unter anderem geregelt, dass Vermögensanlagen nicht über Internet-Plattformen angeboten werden dürfen, auf die der Emittent der Anlage maßgeblichen Einfluss hat. Außerdem dürfen Vermögensanlagen-Informationsblätter in Zukunft erst dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin gestattet worden ist. Die Vermögensanlagen-Informationsblätter müssen in Zukunft mehr Informationen erhalten.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Stoßrichtung des Gesetzes als durchaus vernünftig. Kundenrechte würden gestärkt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigte Zustimmung zu dem Gesetz an, das zahlreiche verbraucherfreundliche Regelungen enthalte.

Abgelehnt wurde in der Ausschusssitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12367), die Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute verlangt und mehr Transparenz gefordert hatte. Die Fraktion hatte auch Einschränkungen beim Recht der Banken verlangt, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Gegen den Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dafür war neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 348 - 31. Mai 2017 - 15.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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