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BUNDESTAG/6630: Heute im Bundestag Nr. 383 - 21.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 383
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Juni 2017, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Ausschuss billigt Pflegeberufereform
2. Südabkurvung am Flughafen Leipzig
3. Verlegung der Bundeswehr nach Jordanien


1. Ausschuss billigt Pflegeberufereform

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Nach monatelangen kontroversen Beratungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz (18/7823) gebilligt. Für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf, der am (morgigen) Donnerstag im Bundestag endgültig beschlossen werden soll.

Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.

Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige "Vertiefung" in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Der Schwerpunkt liegt jedoch künftig in der Generalistik.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Mit der Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Generalistik wird als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten vergrößert werden.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen monierten unter anderem, dass die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch gar nicht vorliege. Dies sei ein schwerer Mangel.

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2. Südabkurvung am Flughafen Leipzig

Petition/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass die sogenannte Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle nur mit Fluggeräten bis zu 30 Tonnen Abfluggewicht beflogen werden darf. In der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum "zur Berücksichtigung" an die Bundesregierung zu überweisen.

Zur Begründung ihrer Petition führt die Initiative "Gegen die neue Flugroute" an, im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Start- und Landebahn Süd sei die "kurze Südabkurvung" für den Überflug von Fluggeräten mit einer Tonnage von maximal 30 Tonnen begrenzt und mit bis zu 44 Überflügen in sechs Monaten prognostiziert worden, da die meisten am Flughafen verkehrenden Flugzeuge deutlich schwerer seien. Dies sei sowohl durch das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) als auch durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestätigt worden. Vom Luftfahrt-Bundesamt werde dies jedoch bestritten, heißt es in der Petition. Die jetzige Verordnung lasse Maschinen bis 136 Tonnen Abfluggewicht zu und gestatte bis zu 30 Flüge pro Stunde.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist das Anliegen der Petition begründet und Abhilfe notwendig. In der Begründung zur Beschlussempfehlung heißt es, die streitigen Flugverfahren seien "weder im Planfeststellungsbeschluss zugelassen worden noch vergleichbar mit jenen, die der Planfeststellung zugrunde gelegen haben". Die im Planfeststellungsverfahren untersuchten Flugverfahren zur Südabkurvung sollten nur zwischen 6 und 22 Uhr durch Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von höchstens 30 Tonnen benutzt werden dürfen, machen die Abgeordneten deutlich.

Das damalige Regierungspräsidium Leipzig sei im Planfeststellungsverfahren davon ausgegangen, dass durch die Begrenzung des Abfluggewichts der Flugzeuge in den verkehrsreichsten sechs Monaten nur 44 Abflüge erfolgen würden, heißt es in der Vorlage weiter. Die mit der Petition beanstandeten Flugverfahren könnten demgegenüber durch wesentlich schwerere Flugzeuge bis 136 Tonnen Abfluggewicht benutzt werden, was zu einer Steigerung der Flugereignisse und dementsprechend zu einem höheren Dauerschallpegel führe. Da diese Flugverfahren grundsätzlich für 30 Starts pro Stunde geeignet seien, hätten innerhalb eines Untersuchungszeitraums von sechs Monaten 1.100 Flüge stattgefunden, schreibt der Petitionsausschuss.

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3. Verlegung der Bundeswehr nach Jordanien

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dringen auf eine zügige Verlegung des Bundeswehrkontingents vom türkischen Incirlik nach Al Azraq in Jordanien im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition. Es sei bedauerlich, "dass die Voraussetzung zur weiteren Stationierung der Bundeswehr in Incirlik nicht gegeben ist", heißt es in einem Antrag (18/12779), der am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. "Zur Erfüllung seiner verfassungsgemäßen Aufgaben muss der Besuch von Mitgliedern des Bundestages bei im Auslandseinsatz stationierten Soldaten und Soldatinnen grundsätzlich möglich sein."

Die Koalitionsfraktionen fordern, dass mit der Verlegung negative Auswirkungen auf die Anti-IS Koalition vermieden werden. Sie erwarten zudem, "fortlaufend über die Fortschritte unterrichtet zu werden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 383 - 21. Juni 2017 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

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