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BUNDESTAG/6790: Heute im Bundestag Nr. 544 - 12.10.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 544
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. Oktober 2017, Redaktionsschluss: 14.51 Uhr

1. Regierung will Fahrverbote vermeiden
2. Nachrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen
3. Kosten für Bahnstrecke Dresden - Prag
4. Garantien für Ausrichtung der EM 2024
5. Sanktionen gegen Nordkorea


1. Regierung will Fahrverbote vermeiden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Freigaben für Software-Updates der Dieselhersteller durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgen erst, "wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen". Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13339) deutlich. Der für die Freigabe zuständige Prüfbereich Marktüberwachung/Feldüberwachung beim KBA verfügt der Antwort zufolge derzeit über 14 Personen und wird nach Regierungsangaben aufgestockt. Auf die Frage der Grünen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass die per Software-Update umgerüsteten Dieselfahrzeuge von eventuellen Fahrverboten in Städten mit weiterhin überhöhten Stickstoffdioxidbelastungen betroffen sein werden, heißt es in der Antwort: "Ziel der Bundesregierung ist es, mit den auf dem Nationalen Forum Diesel eingeleiteten Maßnahmen Fahrverbote zu vermeiden.

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2. Nachrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen des "Nationalen Forums Diesel" wurde die Nachrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen der Hersteller Audi, BMW, Dacia, Daimler, Fiat, Opel, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Suzuki und VW vereinbart. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13387). Weiter heißt es in der Antwort, Details zu einzelnen Fahrzeugen könnten erst mitgeteilt werden, wenn die Hersteller konkrete Anträge zur Freigabe der Software-Updates für die Nachrüstung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt haben.

Bund, Länder und Automobilindustrie, so schreibt die Regierung weiter, hätten sich auf dem Nationalen Forum Diesel auf verschiedene Maßnahmen verständigt, die in vier Expertenrunden fortgeschrieben und konkretisiert würden. Die beteiligten Hersteller hätten die Einhaltung der Vereinbarungen "verbindlich zugesagt", heißt es in der Vorlage.

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3. Kosten für Bahnstrecke Dresden - Prag

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Vorplanungsstudie für die neue Bahnstrecke von Dresden nach Prag geht von Investitionskosten in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro in Deutschland und von einer Milliarde Euro in Tschechien aus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13616) hervor. Was die Hochstufung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" angeht, schreibt die Regierung, gegenwärtig nehme das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine umfassende volkswirtschaftliche Bewertung aller Projekte des "Potentiellen Bedarfs" im Bundesverkehrswegeplans 2030 vor. Diese umfangreichen Arbeiten sollen der Vorlage nach bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Hinsichtlich der Neubaustrecke Dresden - Prag sei dies soweit gediehen, "dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Planungen jetzt geschaffen werden". Mit der positiven Bewertung werde die Neubaustrecke Dresden - Prag in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen und realisiert werden können, heißt es in der Antwort.

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4. Garantien für Ausrichtung der EM 2024

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die geltende Rechtslage ist der Maßstab für den Inhalt der Garantieerklärungen gegenüber der Europäischen Fußball-Union (UEFA) im Rahmen des Bewerbungsverfahrens um die Ausrichtung der Fußball Europameisterschaft 2024. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13615) deutlich. Die Abgabe von Garantieerklärungen, die einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen bedürfen, sei nicht vorgesehen, heißt es in der Vorlage.

Bei den in den UEFA-Bewerbungsunterlagen aufgeführten Garantien im Rahmen des Bewerbungsverfahrens handle es sich lediglich um Textvorschläge, schreibt die Regierung. Wie in der Vergangenheit auch, würden diese Textvorschläge der UEFA im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eigenverantwortlich durch die Ressorts und, soweit erforderlich, durch die Länder sowohl inhaltlich als auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht geprüft. Das bedeute, dass die endgültigen Garantieerklärungen inhaltlich und somit auch vom gewünschten Umfang von den Textvorschlägen der UEFA abweichen können und auch regelmäßig abweichen.

Was den Erlass von Einkommensteuer, aber auch Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer für die UEFA und für sie arbeitende Unternehmen angeht, so heißt es in der Antwort, unter den Voraussetzungen des Paragrafen 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) könne für beschränkt Steuerpflichtige ein Erlass der Einkommensteuer oder eine pauschale Festsetzung erfolgen, "wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt". Ein solches besonderes öffentliches Interesse bestehe laut Einkommenssteuergesetz im Falle der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.

Eine entsprechende Entscheidung über einen Steuererlass müssten die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) treffen. "In der Vergangenheit erfolgte auf dieser Grundlage für den steuerlichen Bereich die Abgabe der entsprechenden Garantien durch den Bundesminister der Finanzen", schreibt die Regierung. In den letzten zwölf Jahren habe das BMF insgesamt in 13 Fällen seine Zustimmung zu einem Erlass der Einkommensteuer beziehungsweise zu einer Festsetzung eines Pauschbetrags erteilt.

Auf die Frage, welche Konsequenzen die Nichterteilung von einzelnen Garantien habe, heißt es in der Antwort, die Bewerbungen würden durch die UEFA bewertet. Die Abgabe der Regierungsgarantien stelle einen Baustein der Bewerbung dar. Sofern Garantieerklärungen nicht abgegeben werden oder nicht vollständig dem Mustertext entsprächen, fließe dies entsprechend in die Bewertung ein. "Welche Konsequenzen dies letztendlich hat, kann durch die Bundesregierung nicht beurteilt werden."

Als "nicht zwingend erforderlich" sieht es die Bundesregierung der Antwort zufolge an, auf europäischer Ebene grundsätzlich auf die Abschaffung dieser umfangreichen Garantien hinzuwirken. Veranstaltern von sportlichen Großereignissen - wie im vorliegenden Fall die UEFA als Veranstalter der Fußballeuropameisterschaft - stehe es frei, Garantieerklärungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von den potentiellen Ausrichtern und den staatlichen Stellen zu erbitten, wenngleich ein Anspruch darauf nicht bestehe. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, so heißt es in der Vorlage weiter, "dass deutsche Sportverbände auch mit Garantien, die nicht vollständig den Wünschen der Veranstalter entsprachen, den Zuschlag zur Ausrichtung der Sportveranstaltung erhalten haben".

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5. Sanktionen gegen Nordkorea

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung strukturiert Vorschriften bezüglich der Sanktionen gegen Nordkorea neu. Sämtliche bisher beschlossene restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea seien in der neuen Verordnung (EU) 2017/1509 zusammengefasst und neu gegliedert, schreibt die Bundesregierung dazu in der Zehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/13674). Die bisher geltenden Dokumente seien mehrfach und umfangreich geändert worden, heißt es zur Begründung. Die Verordnung diene dazu, EU-weit geltende rechtliche Verpflichtungen umzusetzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 544 - 12. Oktober 2017 - 14.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2017

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