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BUNDESTAG/6871: Heute im Bundestag Nr. 019 - 16.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 019
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Januar 2018, Redaktionsschluss: 15.27 Uhr

1. FDP-Gesetzentwurf zu Familiennachzug
2. Evakuierung von Flüchtlingen in Libyen
3. Politische Gefangene im Ausland
4. Beziehungen zu Aserbaidschan
5. Veranstaltungen der Auslandsvertretungen


1. FDP-Gesetzentwurf zu Familiennachzug

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

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2. Evakuierung von Flüchtlingen in Libyen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Den Ende November beim EU-Afrika-Gipfel beschlossenen Evakuierungsplan für Flüchtlinge in Libyen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/321). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das UN-Flüchtlingshilfswerk diesen sogenannten "Merkel-Macron-Plan" zur Evakuierung der in Libyen festsitzenden Migranten in afrikanische Drittländer wie den Tschad und Niger kritisiert habe. Dieses Verfahren komme "weiterhin nur für eine Handvoll Flüchtlinge in Frage" und man müsse vielmehr in Libyen selbst "Schutzgründe prüfen und das Resettlement von dort nach Europa ermöglichen".

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Evakuierungspläne welcher internationaler Institutionen existieren und welche substantiellen Veränderungen in Libyen zu diesen Plänen geführt haben. Gefragt wird auch nach einer überplanmäßigen Ausgabe in Libyen in Höhe von 100 Millionen Euro im Haushalt 2017, die nach Angaben der Bundesregierung dazu beitragen sollen, "für Schutz, Versorgung und freiwillige Rückkehr von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in und aus Libyen zu sorgen sowie bei der Unterstützung zur Stabilisierung aufnehmender Gemeinden zu helfen".

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3. Politische Gefangene im Ausland

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach "politischen Gefangenen deutscher Staatsangehörigkeit in ausländischen Gefängnissen" erkundigt sich die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/404). Die Abgeordneten verweisen darin unter anderem auf den Fall des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel, der aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert sei. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele deutsche Staatsangehörige ihrer Kenntnis nach seit 2010 in ausländischen Gefängnissen aus politischen Gründen inhaftiert worden sind und was sie unternimmt, um diese Gefangenen freizubekommen. Außerdem soll sie mitteilen, ob sie Gerichtsurteile zuungunsten deutscher Staatsangehöriger akzeptiere, die rechtsstaatliche Mängel aufweisen.

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4. Beziehungen zu Aserbaidschan

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen thematisiert die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/411). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zu Städte- und Regionalpartnerschaften, zu den Wirtschaftsbeziehungen und zur Handelsbilanz sowie zur Pflege und zum Erhalt des "deutschen kulturellen Erbes in Aserbaidschan".

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5. Veranstaltungen der Auslandsvertretungen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik erkundigt sich die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/403). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Veranstaltungen im Jahre 2017 in den Vertretungen stattgefunden haben und in welchen Ländern aus welchen Gründen derzeit keine Auslandsvertretungen bestehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 019 - 16. Januar 2018 - 15.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2018

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