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BUNDESTAG/6988: Heute im Bundestag Nr. 136 - 09.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 136
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 9. März 2018, Redaktionsschluss: 08.00 Uhr

1. Erleichterter Einstieg in den Polizeidienst
2. Keine verdeckten Ermittler im Ausland
3. Zusammenarbeit mit Kambodscha
4. Militärintervention in Libyen 2011
5. Keine Belege für Wahlbetrug in Honduras
6. Umstrittene Äußerung einer Diplomatin


1. Erleichterter Einstieg in den Polizeidienst

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespolizei haben sich 2016 geringfügig geändert. So wurden die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch leicht abgesenkt, wie aus der Antwort (19/895) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/679) der AfD-Fraktion hervorgeht.

Die erforderliche Mindestgröße sei abgeschafft worden. Tätowierte Bewerber würden zum Auswahlverfahren zugelassen, sofern die Tätowierung abgedeckt werden könne. Bewerber mit Tattoos auf Händen und im Gesicht würden weiterhin abgelehnt. Geweitete oder gedehnte Piercings, etwa an den Ohren, gelten den Angaben zufolge grundsätzlich als Ausschlussgrund.

Der erleichterte Zugang zur Bewerbung bei der Bundespolizei hänge mit rund 7.500 zusätzlichen Planstellen, sinkenden Schulabgängerzahlen und der großen Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt zusammen, heißt es in der Antwort weiter. Ihre Eignung müssten alle Bewerber in einem Auswahlverfahren unter Beweis stellen.

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2. Keine verdeckten Ermittler im Ausland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Weder im innereuropäischen Ausland noch außerhalb Europas werden vom Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei oder dem Zoll verdeckte Ermittler eingesetzt. In diesen Behörden seien auch keine "nicht offen ermittelnden" Polizei- oder Zollbeamten aus Drittstaaten im Einsatz, heißt es in der Antwort (19/920) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/693) der Fraktion Die Linke.

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3. Zusammenarbeit mit Kambodscha

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit Kambodscha im Falle anhaltender Repression gegenüber Opposition und Menschenrechtsorganisationen deutlich einschränkt. Wie sie in ihrer Antwort (19/816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/604) deutlich macht, sollte sich die EU aus ihrer Sicht auf Maßnahmen in den Bereichen Armutsbekämpfung, Gesundheitswesen sowie Rechtsstaatlichkeit konzentrieren, zudem sollen Aktivitäten mit der Zivilgesellschaft stärker gefördert werden.

Nach der Verhaftung des kambodschanischen Oppositionsführers Kem Sokha im September 2017 habe die Bundesregierung wiederholt seine sofortige Freilassung in zahlreichen Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung gefordert. Nach Auflösung der Oppositionspartei Anfang November 2017 habe sie die geplante Unterzeichnung eines "Memorandum of Understanding" über politische Konsultationen unbefristet ausgesetzt und die für Ende November 2017 vorgesehene Reise des kambodschanischen Innenministers Sar Kheng nach Deutschland abgesagt. "Die Bundesregierung hat sich außerdem erfolgreich in der Europäischen Union für ein gemeinsames Handeln eingesetzt bezüglich einer Einschränkung der Kambodscha gewährten Handelspräferenzen, für die Einstellung der Unterstützung der Wahlkommission sowie für eine Überprüfung von Budgethilfen."

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4. Militärintervention in Libyen 2011

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich Deutschland nicht an der Militärintervention in Libyen im Jahre 2011 beteiligt hat. Ziel der internationalen Koalition von Nato-Alliierten und Partnern auf Grundlage der Resolution 1973(2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sei es gewesen, Zivilisten und von Zivilisten bewohnte Gegenden in Libyen vor Angriffen oder Drohungen von Angriffen zu schützen und ein Waffenembargo und eine Flugverbotszone durchzusetzen, heißt es in der Antwort (19/818) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/627). Diese hatte sich unter anderem nach Überlegungen der Bundesregierung erkundigt, inwiefern die Militärintervention "Migrations-/Flüchtlingsströme in die EU" verändern könne. Dazu heißt es in der Antwort: "Auch vor 2011 kam es zu Flucht- und Migrationsbewegungen aus Libyen in die EU."

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5. Keine Belege für Wahlbetrug in Honduras

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Weder die Wahlbeobachtermission der EU noch der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) haben bisher konkrete Belege für einen Wahlbetrug bei den Wahlen in Honduras im November 2017 vorgelegt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/642) schreibt, hätten die von der EU eingesetzten Wahlbeobachter bestätigt, dass die Wahlen in den von ihnen besuchten Wahllokalen transparent und nach internationalen Standards verlaufen seien. Die EU-Wahlbeobachtermission habe die Arbeit des Obersten Wahlgerichts Honduras grundsätzlich positiv bewertet. "Sie kritisierte allerdings den verbreiteten Handel mit Akkreditierungen in den Wahllokalen, die zu hohe Politisierung der Wahlbehörde auf allen Ebenen sowie das klare Übergewicht der Regierungspartei in der Medienpräsenz während des Wahlkampfs."

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6. Umstrittene Äußerung einer Diplomatin

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bezieht derzeit keine Position zu Äußerungen einer deutschen Diplomatin zum Ausgang der Bundestagswahl und dem Einzug der AfD. "Am 17. Januar 2018 haben Mitglieder der Fraktion der AfD bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag wegen der hier in Rede stehenden Äußerungen einer deutschen Diplomatin gestellt", heißt es in der Antwort (19/949) auf einer Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/712). "Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Strafverfahren grundsätzlich keine Stellung."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 136 - 9. März 2018 - 08.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2018

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