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BUNDESTAG/7004: Heute im Bundestag Nr. 152 - 14.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 152
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. März 2018, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Reaktionen auf US-Zölle für Stahl
2. Fachgespräch zur Steuerhinterziehung
3. Linke gegen Wechselmodell als Regel
4. Wechselmodell bei Kinderbetreuung
5. AfD: Gesetze zum Patentgericht aufheben


1. Reaktionen auf US-Zölle für Stahl

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht in den von US-Präsident Donald Trump beschlossenen Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte eine ernsthafte Gefahr für die Weltkonjunktur. Gerade für Deutschland mit seiner hohen Exportquote könnten solche und womöglich weiter reichende Maßnahmen gefährlich werden, hieß es am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags. Die geplanten Maßnahmen seien weder rechtskonform noch begründbar.

In einem Bericht skizziert die Bundesregierung drei mögliche Reaktionen: Die EU könnte ein Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation WTO einleiten. Ein solches Verfahren könnte bis zu vier Jahre dauern und scheidet folglich als kurzfristige Maßnahme aus. Die EU könnte außerdem vorläufige Schutzmechanismen für EU-Hersteller von Stahl und Aluminium in Gang setzen: Wenn die USA ihre Importe wie beabsichtigt halbieren wollen, würde ein Teil dieser Menge auch auf den europäischen Markt gelangen und mit den selbst erzeugten Produkten konkurrieren. Schließlich wären eigenen Zölle als Gegenreaktion denkbar, auch auf andere Produkte als Stahl oder Aluminium. Im Moment sei es das Ziel, noch auf dem Gesprächsweg zu einer Lösung zu kommen, erklärte ein Vertreter der Bundesregierung. Gleichwohl müsse man sowohl die aktuelle Lage als auch jüngste Personalentscheidungen der USA in diesem Zusammenhang ernst nehmen.

Die EU stehe in diesen Punkte geschlossen und vertrete eine einheitliche Meinung, hieß es auf entsprechende Fragen von Vertretern der Unions- und SPD-Fraktion. Gleichzeitig wehrte der Regierungsvertreter Mutmaßungen der AfD-Fraktion ab, die EU habe mit eigenen Zöllen zum Handelsstreit beigetragen. Die Maßnahmen stünden in keinem Verhältnis. Während die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre unterschiedlichen Positionen zum nicht abgeschlossenen Handelsabkommen TTIP austauschten, brachte die Fraktion Die Linke die deutsche Handelspolitik mit ihren Überschüssen ins Gespräch. Die gelte es zu überdenken. Der Regierungsvertreter erklärte dazu, hohe Überschüsse seien nie Ziel gewesen, sondern auch eine Folge von Zinspolitik und Energiepreisentwicklungen. "Sachfremde Deals" - etwa ein Aufstocken des Rüstungsetats im Gegenzug für ein Einlenken der USA - werde es nicht geben, versicherte er weiter.

Mögliche Folgen und Reaktionen auf die US-Zölle stehen auch im Mittelpunkt einer Aktuellen Stunde im Plenum am Donnerstag.

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2. Fachgespräch zur Steuerhinterziehung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch unter Vorsitz von Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Durchführung eines öffentlichen Fachgesprächs zu Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beschlossen. Das Fachgespräch soll am Mittwoch, den 25. April, stattfinden. Grundlage sind Anträge der SPD-Fraktion (19/233), der FDP-Fraktion (19/227), der Fraktion Die Linke (19/219) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/239).

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3. Linke gegen Wechselmodell als Regel

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

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4. Wechselmodell bei Kinderbetreuung

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

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5. AfD: Gesetze zum Patentgericht aufheben

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/1180) zur Aufhebung von zwei Gesetzen eingebracht, mit denen die Ratifikation des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) vorgenommen werden soll. Durch dieses Übereinkommen werde Artikel 92 des Grundgesetzes durchbrochen, heißt es in dem Antrag, da die Gerichtsbarkeit von Bund und Ländern für den Bereich der europäischen Patente aufgehoben und auf das Einheitliche Patentgericht übertragen würden. Die beiden Gesetze seien verfassungswidrig, da sie der Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder von Bundestag und Bundesrat bedurft hätten. Dies sei mit 35 Abgeordneten nicht der Fall gewesen, als sie im Bundestag am 10. März 2017 beschlossen wurden. Der Bundesrat hat den Gesetzen, die noch nicht verkündet worden sind, am 31. März 2017 zugestimmt. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein einheitliches Patentgericht (18/11137) und des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (18/8827) vorzulegen und vorab das Bundesverfassungsgericht hierüber in Kenntnis zu setzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 152 - 14. März 2018 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2018

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