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BUNDESTAG/7138: Heute im Bundestag Nr. 287 - 03.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 287
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 3. Mai 2018, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Breitbandförderung in Baden-Württemberg
2. Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt
3. Breitbandförderung in Brandenburg
4. Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
5. Breitbandförderung im Saarland
6. Zahlungen an Ex-Bahnchef Grube
7. Regierung will Fahrverbote vermeiden


1. Breitbandförderung in Baden-Württemberg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1770) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1527) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Baden-Württemberg auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Der größte Betrag mit 11,01 Millionen Euro ging an den Landkreis Rastatt. Fördergegenstand ist in dem Falle laut der Vorlage das sogenannte Betreibermodell. Laut dem Modell soll die Förderung es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten.

Überwiegend bewegen sich die Fördersummen laut der Antwort im Bereich von 50.000 Euro und werden für Beratungsleistungen verwendet. Gefragt nach einem eventuellen zeitlichen Optimierungsbedarf des Förderprozesses, schreibt die Regierung: "Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet."

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2. Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1528) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Sachsen-Anhalt auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Mit 15 Millionen Euro erhielten der Zweckverband Breitband Altmark, die Stadt Oebisfelde-Weferlingen und die Verbandsgemeinde Elbe-Heide die maximale Förderung. Weitere fünf Antragsteller erhielten nach Regierungsangaben Fördersummen im zweistelligen Millionenbereich.

Fördergegenstand ist in allen Fällen der Vorlage nach das sogenannte Betreibermodell. Laut dem Modell soll die Förderung es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten.

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3. Breitbandförderung in Brandenburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1529) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Brandenburg auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Der Maximalbetrag von 15 Millionen Euro ging der Antwort zufolge an den Landkreis Oder-Spree. Weitere acht Landkreise erhielten Fördersummen im zweistelligen Millionenbereich. Fördergegenstand ist in allen Fällen laut der Vorlage das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dabei soll die Förderung die Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen schließen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt.

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4. Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1775) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1530) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. 21 Landkreise oder Kommunen erhielten danach Fördersummen im zweistelligen Millionenbereich. Fördergegenstand ist in allen Fällen laut der Vorlage das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dabei soll die Förderung die Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen schließen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt.

Überwiegend bewegen sich die Fördersummen laut der Antwort im Bereich von 50.000 Euro und werden für Beratungsleistungen verwendet. Gefragt nach einem eventuellen zeitlichen Optimierungsbedarf des Förderprozesses, schreibt die Regierung: "Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet."

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5. Breitbandförderung im Saarland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) 8,1 Millionen Euro Fördermittel aus dem 2015 gestarteten Bundesförderprogramm Breitbandausbau sind an Kommunen, Städte und Kreise im Saarland gegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1531) hervor. 7,75 Millionen Euro gingen der Vorlage nach an den Zweckverband eGo-Saar. Als Fördergegenstand wird das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell aufgeführt. Dabei schließt die Förderung die Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt. Sieben Antragsteller aus dem Saarland erhielten laut der Antwort jeweils 50.000 Euro, die für Beratungsleistungen verwendet wurden.

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6. Zahlungen an Ex-Bahnchef Grube

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Was die Zahlung von Abfindungen und die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der bundeseigenen Deutschen Bahn AG (DB AG) angeht, so läuft nach Aussage der Bundesregierung derzeit ein Diskussionsprozess, dessen Ergebnis nicht vorgegriffen werden kann. So heißt es in der Antwort (19/1777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1553). Die Grünen hatten in ihrer Anfrage Zahlungen an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Rüdiger Grube, für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 2,25 Millionen Euro thematisiert. Grube hatte auf eigenen Wunsch zum 30. Januar 2017 seine Tätigkeit beendet.

In der Antwort heißt es weiter, nach Informationen der DB AG seien die Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit Grubes auf Basis seines Dienstvertrages und dem im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden getroffenen Aufhebungsvertrag gezahlt worden. Die für das Geschäftsjahr 2017 für den ehemaligen Vorstandvorsitzenden erstellen Pensionsrückstellungen in Höhe von 870.000 Euro seien "gemäß der gängigen Bilanzierungsregeln" erfolgt, schreibt die Regierung unter Berufung auf Angaben der DB AG.

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7. Regierung will Fahrverbote vermeiden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermeiden. Das geht aus der Antwort (19/1664) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1501) hervor. Die Liberalen hatten sich bei der Regierung erkundigt, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018, wonach streckenbezogene Fahrverbote aufgrund zu hoher Stickoxidemissionen möglich sind, gezogen werden. Zu Fragen nach Einführung einer blauen Plakette oder eines neuen Verkehrszeichens zur Kennzeichnung des Einfahrverbotes für bestimmte Dieselkraftfahrzeuge schreibt die Bundesregierung in der Antwort: "Die weitere Vorgehensweise wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts in Absprache mit den Ländern und Kommunen geprüft werden."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 287 - 3. Mai 2018 - 13.30 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2018

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