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BUNDESTAG/7178: Heute im Bundestag Nr. 327 - 22.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 327
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 22. Mai 2018, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. AfD will EU-Arbeitsbehörde verhindern
2. Umsatzsteuer wird oft pauschaliert
3. Publizitätspflicht für Unternehmen
4. Grüne fragen nach Kongo-Becken


1. AfD will EU-Arbeitsbehörde verhindern

Europa/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion will, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, den Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Einrichtung einer europäischen Arbeitsbehörde (ELA) abzulehnen. Die Pläne verwürden gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verstoßen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/2127).

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hatte den Entwurf im März vorgelegt. Danach soll die Europäische Arbeitsbehörde mit 150 Mitarbeitern nicht nur grenzüberschreitende Kontrollen der nationalen Behörden koordinieren, sondern auch die Einhaltung der EU-Garantien für Job-Inhaber überwachen. Um das zu ermöglichen, will die Kommission die Mitgliedstaaten zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer anhalten.

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2. Umsatzsteuer wird oft pauschaliert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von den 2016 existierenden rund 270.00 landwirtschaftlichen Betrieben machen rund 181.000 von der Möglichkeit der Umsatzsteuerpauschalierung Gebrauch. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2062) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/1793) mitteilt, hat sie die Regelung aufgrund einer Kritik des Bundesrechnungshofes und vor dem Hintergrund eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission überprüft "und erachtet sie nach wie vor als rechtskonform". Eine Änderung der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei nicht geplant.

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3. Publizitätspflicht für Unternehmen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) In Deutschland gibt es nach einer groben Schätzung etwa 1,3 Millionen offenlegungspflichtige Unternehmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/1817) hervor. Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG) und der damit verbundenen Problematik wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Unternehmen sowie Vereine, Stiftungen und andere Rechtsformen zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind. Des weiteren fragten sie, gegen wie viele Unternehmen im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden.

Das Bundesjustizministerium schreibt in der Antwort namens der Bundesregierung, die genaue Anzahl der publikationspflichtigen Unternehmen sei nicht bekannt. Die Schätzung stamme vom Bundesanzeiger Verlag als Betreiber des Bundesanzeigers. Seit Inkrafttreten des EHUG seien jährlich deutlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden. 2017 seien es 157.000 gewesen. Dazu seien 3.500 Bußgeldverfahren gekommen. Die Einnahmen durch Ordnungs- beziehungsweise Bußgelder, die erhoben wurden, weil Unternehmen ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, hätten sich 2017 auf circa 82,2 Millionen Euro beziehungsweise circa 146.000 Euro belaufen. Den ebenfalls erfragten Personalaufwand zur Durchsetzung der Publizitätspflicht beziffert das Ministerium mit 17,48 Millionen Euro jährlich.

Mit der Verabschiedung des EHUG wurde die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts auf circa ein Drittel der eingetragenen Unternehmen in Deutschland erweitert, heißt es in der Kleinen Anfrage. Eine Vielzahl der verpflichteten Unternehmen solle ihrer Pflicht, dem Bundesanzeiger die Daten bereitzustellen, nicht nachgekommen sein.

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4. Grüne fragen nach Kongo-Becken

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/2114) der Fraktion Die Linke. Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/540) auf eine frühere Anfrage (19/331) der Fraktion etliche neue Fragen aufgeworfen. Unter anderem bleibe unklar, wie die Bundesregierung in von ihr finanzierten Projekten die Einhaltung ihrer eigenen Ansprüche bezüglich Menschenrechte und Partizipation überprüfe und sicherstelle. Ungeklärt sei außerdem, welche effektiven Beschwerdemechanismen es für lokale Bewohner bei Übergriffen und Menschenrechtsverletzungen gebe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 327 - 22. Mai 2018 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2018

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