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BUNDESTAG/7207: Heute im Bundestag Nr. 357 - 01.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 357
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 1. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.59 Uhr

1. AfD will U-Ausschuss zu Migrationspolitik
2. Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung
3. Organisatorische Stärkung des BSI
4. Anschläge auf Asylunterkünfte
5. Schwerpunktregionen politischer Gewalt
6. Aufgriffe illegal Eingereister
7. Islamfeindliche Straftaten
8. Fördermittel für Bund der Vertriebenen


01. AfD will U-Ausschuss zu Migrationspolitik

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Asyl- und Migrationspolitik". Das Gremium solle sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden "im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/2392). Zu diesem Gesamtbild gehörten auch "die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt". Auf der Basis dieses Gesamtbildes solle der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum soll sich dem Antrag zufolge von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.

Insbesondere soll der Ausschuss nach dem Willen der AfD-Fraktion klären, welche Informationen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der EU und über die Entwicklung der Migrationsbewegung vorlagen, welche Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen entwickelt wurden und inwieweit diese Empfehlungen von der Bundesregierung aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden. Ebenso soll der Ausschuss laut Vorlage klären, wie sich die Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss unter anderem auch klären, welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfolgt sind, wer innerhalb des Bamf wann davon Kenntnis erlangt hatte und wann das Bundesinnenministerium sowie das Bundeskanzleramt, informiert wurden. Zudem soll der Untersuchungsausschuss dem Antrag zuufolge unter anderem Empfehlungen abgeben "zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen".

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2. Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei den Ermittlungsmaßnahmen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1810). Danach sind für die Maßnahmen der Quellen-TKÜ als auch der Online-Durchsuchung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Erhebungs- und Verwertungsverbote gesetzlich geregelt worden. Beide Maßnahmen dürfen laut Strafprozessordnung nicht durchgeführt werden, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dadurch ausschließlich Erkenntnisse aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung erlangt werden", wie die Bundesregierung darin ausführt, Dabei sei jeweils eine "Subsumtion anhand der konkreten Einzelfallumstände vorzunehmen".

Werden im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen Erkenntnisse über den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt, dürfen diese den Angaben zufolge nicht verwertet werden. Aufzeichnungen seien unverzüglich zu löschen. Bei der Online-Durchsuchung sei, soweit wie möglich, technisch sicherzustellen, dass Daten aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung nicht erhoben werden. "Sind solche Informationen dennoch erlangt worden, sind diese unverzüglich zu löschen oder von der Staatsanwaltschaft dem anordnenden Gericht zur Entscheidung über die Verwertbarkeit vorzulegen, dessen Entscheidung für das weitere Verfahren bindend ist", heißt es in der Vorlage weiter.

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3. Organisatorische Stärkung des BSI

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung verfolgt keine Pläne, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums herauszulösen. Dies geht aus ihrer Antwort (19/2307) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2009) hervor. Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die Beibehaltung der bisherigen organisatorischen Struktur des BSI "im Interesse einer effizienten Steuerung und Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zur Gewährleistung von Cyber-Sicherheit geboten". Darüber hinaus sei insbesondere eine organisatorische Stärkung des BSI zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit der öffentlichen Verwaltung wie auch der Wirtschaft und Bürger geboten.

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4. Anschläge auf Asylunterkünfte

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bei Anschlägen gegen Asylunterkünfte in den Jahren 2016 und 2017 genutzte Tatmittel sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1964). Danach sind für diesen Zeitraum im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen je ein Fall gemeldet, bei dem ein Gegenstand mit militärischem Sprengstoff beziehungsweise ein sogenanntes Selbstlaborat gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde: Ferner sind in dem Tatmittelmeldedienst für die genannten Jahre laut Vorlage vier Fälle gemeldet, bei denen zweifelsfrei zugelassene pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden, und zehn Fälle, bei denen unbekannte pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden. In drei in dem Tatmittelmeldedienst mitgeteilten Fällen konnten von den ermittelnden Dienststellen keine Informationen bezüglich des verwendeten Sprengstoffes gegeben werden.

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5. Schwerpunktregionen politischer Gewalt

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Darstellung regionaler Schwerpunkte politisch motivierter Gewalt, die Analyse der Ursachen für deren Entwicklung sowie die Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Schwerpunkte liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies führt die Bundesregierung unter Verweis auf die "vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern" in ihrer Antwort (19/2310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1967) mit dem Titel "Regionale Schwerpunkte politischer Gewalt" aus.

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6. Aufgriffe illegal Eingereister

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal dieses Jahres hat die Bundespolizei 18.721 illegal eingereiste oder sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen aufgegriffen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2311) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2043) hervor. Danach sank die Zahl solcher von der Bundespolizei aufgegriffenen Personen von 267.857 im Jahr 2015 über 149.883 im Jahr 2016 auf 81.364 im vergangenen Jahr. Im Jahr 2013 waren es den Angaben zufolge 51.698 gewesen und im Folgejahr 83.918.

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7. Islamfeindliche Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um islamfeindliche Straftaten im ersten Quartal dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1564). Danach wurden dem Bundeskriminalamt im ersten Quartal 2018 mit Stand vom 26. April insgesamt 157 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im genannten Zeitraum insgesamt 15 Personen bei Delikten mit dem Unterthema "Islamfeindlich" als verletzt gemeldet, davon 14 bei politisch rechts motivierten Delikten und eine bei einem Delikt, das dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" zugeordnet wurde. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/ Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen".

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8. Fördermittel für Bund der Vertriebenen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Höhe der institutionellen Förderung des Bundes der Vertriebenen (BdV) durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2317) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Danach liegt der Fördersatz im laufenden Jahr bei 999.000 Euro. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, fördert das Ministerium auch die Wanderausstellung des BdV, "die das öffentliche Bewusstsein für das Thema Flucht und Vertreibung schärfen soll". Hier beläuft sich der Haushaltsansatz für 2018 den Angaben zufolge auf 150.000 Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 357 - 1. Juni 2018 - 09.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2018

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