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BUNDESTAG/7310: Heute im Bundestag Nr. 460 - 27.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 460
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. Atomgesetz-Änderung passiert Ausschuss
2. Zukunft des Berufsausbildungssystems
3. Sozialdatenschutz in den Jobcentern
4. Übernahme von Rentenkosten
5. Auslandsvermögen von ALG-II-Beziehern
6. Status arbeitender Flüchtlinge


1. Atomgesetz-Änderung passiert Ausschuss

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen mehrheitlich eine Novelle des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen Ausgleichsansprüche der Energiekonzerne Vattenfall und RWE in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umgesetzt werden. Der Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508) in geänderter Fassung stimmten nur die einbringenden Fraktionen zu. AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grüne lehnten den Entwurf ab. Die von der Koalition eingebrachten Änderungen sind redaktioneller Natur. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) wurde für erledigt erklärt.

Mit der 16. Änderung des Atomgesetzes soll ein Ausgleichsanspruch für Strommengen, die den Atomkraftwerken von RWE und Vattenfall zugewiesen wurden, die aber nicht mehr verwertbar sind, rechtlich verankert werden. Den Genehmigungsinhabern der im Gesetz genannten Kraftwerke obliegt dabei zunächst, sich "ernsthaft" um eine Vermarktung der Strommengen zu bemühen und diese somit auf andere Atomkraftwerke zu übertragen. Ausgleichsfähig sind zudem bestimmte Investitionen. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2821/11) zur 13. Novelle des Atomgesetzes von 2011, mit der die schwarz-gelbe Regierung nach der Reaktorhavarie im japanischen Fukushima den Atomausstieg regelte. Union und FDP hatten allerdings knapp ein halbes Jahr davor mit der 11. Novelle des Atomgesetzes zunächst Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke beschlossen.

In der Aussprache im Ausschuss stellten Vertreter von CDU/CSU und SPD jeweils klar, dass sie über Regelungen, die über den vorgelegten Entwurf hinausgegangen wären, keinen Konsens hatten erzielen können. Eine Vertreterin der Sozialdemokraten verwies unter anderem auf die auch vom Bundesrat geforderte Möglichkeit, Strommengenübertragungen in sogenannte Netzausbaugebiete zu untersagen. Die Bundesregierung hatte dieses Ansinnen ebenfalls abgelehnt (19/2705).

Vertreter der Oppositionsfraktionen kritisierten, dass die Koalition kein Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen hatte. Die Grünen scheiterten mit einem entsprechenden Änderungsantrag, der unter anderem einen Gemeinwohlabschlag auf die Ausgleichszahlungen beinhaltete. Für diesen Antrag - sowie einen ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag der Fraktion - stimmten neben den Grünen bei Ablehnung der übrigen Fraktionen nur die Vertreter der Linken.

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2. Zukunft des Berufsausbildungssystems

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Auch wenn die duale Berufsausbildung immer wieder in Frage gestellt werde, sei die Bilanz insgesamt positiv. Das sagte Professor Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin. Gleichwohl stünde das System vor großen Herausforderungen, da es gerade für Kleinst- und Kleinbetriebe große Probleme gebe, Auszubildende zu finden. Die Besetzung angebotener Stellen in kleinen Betrieben bleibe daher immer häufiger aus. Es werde immer schwieriger, gerade Kleinbetriebe als Ausbildungsbetriebe zu gewinnen oder zu halten. Bestimmte Berufe im Handwerk hätten zudem nicht so ein attraktives Image bei den Bewerbern. Ferner gebe es grundsätzlich einen starken Trend zu höheren Schulabschlüssen mit anschließendem Studium. "Dies stellt die Betriebe bei der Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses vor große Herausforderungen", sagte Esser.

Insgesamt wies der Präsident des BIBB darauf hin, dass, nachdem die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge seit 2011 kontinuierlich gesunken war, 2017 mit 523.300 Ausbildungsverträgen erstmals wieder ein leichtes Plus von 0,6 Prozent bei den neu abgeschlossen Ausbildungsverträgen verzeichnet wurde. Gleichzeitig habe die Zahl der unbesetzten Stellen auf 48.900 Stellen zugenommen.

Zunehmend kämen nun auch Bewerber mit Fluchthintergrund auf dem Ausbildungsstellenmarkt an. Die Zahl habe sich von 2016 auf 2017 mehr als verdoppelt und lag 2017 bei 26.400. Von diesen Bewerbern mündeten 9.500 (35,9 Prozent) in eine duale Berufsausbildung. Die Zahlen machten deutlich, dass es nach wie vor große Unterschiede zwischen Bewerben mit und ohne Fluchthintergrund gebe.

Ferner zählte Esser auf, dass 2016 knapp 26 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst worden seien, was einem leichten Anstieg um 0,9 Prozent zum Vorjahr entspreche. Vorzeitige Vertragslösungen gingen häufig mit einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder des Ausbildungsberufs einher, sodass sie nicht zwingend einen endgültigen Ausbildungsabbruch bedeuteten, betonte Esser.

Der Präsident unterstrich, dass ein modernes und leistungsfähiges Berufsausbildungssystem von seiner Qualität und seiner Ausbildungsordnungen lebe. Seit 2008 seien insgesamt 126 Ausbildungsberufe neu geordnet und modernisiert worden, 2017 seien zwölf neue Ausbildungsberufe hinzugekommen, um den veränderten Qualifikationsanforderungen durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt nachzukommen. Die Fachkräftesicherung sei zentral für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Zukünftig würden im Besonderen höher qualifizierte berufliche Fachkräfte benötigt werden. In Deutschland sei der Fachkräfteengpass in vielen Branchen bereits Realität. Ziel müsse es daher sein, die Berufsbildung im zunehmenden Wettbewerb mit den Hochschulen um junge, leistungsbereite Nachwuchskräfte zu stärken, um alle Fachkräftepotenziale in Deutschland zu erschließen.

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3. Sozialdatenschutz in den Jobcentern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/2916) zum Sozialdatenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit und in den Jobcentern gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche persönlichen Dokumente von Antragstellern und Leistungsbeziehenden als Kopien oder Scans in den Leistungsakten gespeichert werden dürfen.

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4. Übernahme von Rentenkosten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/2857) zur anteiligen Übernahme von Rentenkosten ausländischer Einwohner durch deren Heimatländer gestellt. Konkret geht es der Fraktion um Klärung der Frage, inwiefern Ansprüche, die im Heimatland angesammelt wurden, in die Rentenberechnung in Deutschland mit einfließen.

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5. Auslandsvermögen von ALG-II-Beziehern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für das Auslandsvermögen von ALG-II-Leistungsempfängern interessiert sich die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/2856) will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Möglichkeiten es gibt, ein solches Vermögen zu überprüfen und in wie vielen Fällen in den vergangenen Jahren falsche Angaben zu Immobilienbesitz gemacht wurden.

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6. Status arbeitender Flüchtlinge

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/2855) zum Status arbeitender Flüchtlinge gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele der arbeitenden Flüchtlinge über einen anerkannten Beruf verfügen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 460 - 27. Juni 2018 - 12.30 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

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