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BUNDESTAG/7335: Heute im Bundestag Nr. 485 - 04.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 485
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 4. Juli 2018, Redaktionsschluss: 12.40 Uhr

1. Subsidiaritätsrüge zu EU-Verordnung
2. FDP für Moped-Führerschein ab 15
3. Zurückweisungen an deutschen Grenzen
4. Zeitplan für Luftreinhalteprogramm
5. Förderung des Siebenbürgen-Kulturreferats
6. Gelder für Kulturreferentin für Schlesien


1. Subsidiaritätsrüge zu EU-Verordnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates "über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes" gerügt. CDU/CSU-, SPD-, AfD- und Linksfraktion stimmten in der Sitzung am Mittwochmorgen für einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag, in dem eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips festgestellt wird. Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Zur Begründung der Subsidiaritätsrüge führen Union und SPD in ihren Antrag an, mit der im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Bündelung von Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) bei einer einzigen Behörde pro Mitgliedstaat greife die EU-Kommission unmittelbar in das Hoheitsrecht jedes Mitgliedsstaates ein, sein Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich der Behördenorganisation selbst zu regeln. Daher verletze der Verordnungsvorschlag, dessen Ziel, die Vollendung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes voranzutreiben, geteilt werde, das Subsidiaritätsprinzip, heißt es in der Vorlage.

Zusätzlich wird auch die "Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips" gerügt. Das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, könne mit der vorgeschlagenen Bündelung und damit der Festlegung der zuständigen Behörde durch Gemeinschaftsrecht nicht erreicht werden. Gerade in föderalen Staaten könne die gegenüber der EU zu benennende einzige zuständige Behörde die Prüfung der Anträge in der Regel nur an andere zuständige Behörden delegieren, was nicht zu einem Zeitgewinn sondern eher zu Verzögerungen führe, schreiben Union und SPD.

Zu dem Koalitionsantrag lag dem Verkehrsausschuss auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Darin wird eine Ergänzung des Antrages von Unions- und SPD-Fraktion gefordert, wonach Genehmigungsverfahren künftig nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Bei Enthaltung der FDP-Fraktion wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Während der Debatte im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, die geforderte Subsidiaritätsrüge sei "gut und richtig". Dem Vorschlag der AfD-Fraktion könne man sich aber nicht anschließen, da es nicht realistisch sei, in jedem Falle innerhalb von zwei Jahren eine gesetzeskonforme Planung vorzulegen, sagte die SPD-Vertreterin.

Der Vertreter der AfD-Fraktion argumentierte, mit dem Ergänzungsvorschlag greife seine Fraktion im Grunde nur Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag auf. Darin hätten Union und SPD zu lange Planungsverfahren kritisiert und angekündigt, entsprechende EU-Regelungen "eins zu eins" umsetzen zu wollen.

Keine Unterstützung für den Koalitionsantrag gab es von Seiten der FDP-Fraktion. Man könne nicht andauernd fordern, Planungsverfahren zu beschleunigen und wenn die EU dann entsprechende Regelungen vorschlage, denen nicht folgen, sagte der FDP-Vertreter.

Beschleunigungen der Planung "um ihrer selbst willen" seien nicht sinnvoll, befand die Vertreterin der Linksfraktion. Wichtig sei es, die Bürger an den Planungsverfahren angemessen zu beteiligen.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung seiner Fraktion zu dem Koalitionsantrag damit, dass die EU-Vorlage durchaus Spielräume biete. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehe seine Fraktion nicht als verletzt an, sagte er.

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2. FDP für Moped-Führerschein ab 15

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Für eine dauerhafte Senkung des Mindestalters zum Erwerb der Moped-Fahrerlaubnis spricht sich die FDP-Fraktion aus. In einem dazu vorgelegten Antrag (19/2987) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, die bisherige Ausnahme von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung umgehend in eine dauerhafte rechtliche Lösung zu überführen und damit den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM ab 15 Jahren deutschlandweit zu ermöglichen, "sollten keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu befürchten sein". Außerdem müssten die mit dem Modellversuch "Moped mit 15" in Zusammenhang stehenden projektbegleitenden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten "umgehend finalisiert und veröffentlicht werden".

Zu Begründung ihrer Initiative führen die Abgeordneten an, dass viele ländliche Regionen in Deutschland heute aufgrund einer Unterversorgung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf alternative Mobilitätsangebote angewiesen seien. Lange Taktzeiten und ein dünnes Streckennetz erschwerten insbesondere vielen Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, habe die Bundesregierung die Grundlage für einen Modellversuch "Moped mit 15" geschaffen. Der zunächst bis April 2018 befristete Modellversuch ermögliche es, dass interessierte Bundesländer das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM - Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h) - auf 15 Jahre senken.

Wie die Liberalen weiter schreiben, bieten die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dieser Grundlage seit 2013 die Möglichkeit an, den Moped-Führerschein schon ab dem 15. Lebensjahr zu erwerben. Später seien auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzugekommen. Begleitet werde der Modellversuch durch wissenschaftliche Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten der teilnehmenden Jugendlichen.

Im Februar 2018 habe das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine erneut auf zwei Jahre befristete Verlängerung des Modellprojekts bekanntgegeben, heißt es in der Vorlage. Die projektbegleitenden Studien seien jedoch noch nicht veröffentlicht worden, kritisiert die FDP-Fraktion. Von Seiten des BMVI habe es dazu geheißen, dass diese "keine eindeutigen Ergebnisse" erbracht hätten. Aus den teilnehmenden Bundesländern sei hingegen bekannt, "dass keine Erkenntnisse über einen signifikanten Anstieg der Unfallzahlen vorliegen", teilen die Liberalen mit.

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3. Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen ist laut Bundesregierung von 3.612 im Jahr 2014 über 8.913 im Folgejahr auf 20.851 im Jahr 2016 gestiegen, bevor sie im vergangenen Jahr auf 12.370 sank. Im Zeitraum von Januar bis April dieses Jahres kam es zu 3.900 Zurückweisungen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/3049) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2625) weiter hervorgeht.

Als Zurückweisungsgründe werden darin etwa das Fehlen eines gültigen beziehungsweise der Besitz eines "falschen, gefälschten oder verfälschten" Reisedokuments, Visums oder Aufenthaltstitels genannt. Zu den weiteren aufgeführten Zurückweisungsgründen zählt unter anderem, zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben zu sein oder eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen" eines oder mehrerer EU-Staaten darzustellen.

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4. Zeitplan für Luftreinhalteprogramm

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Entwurf des nationalen Luftreinhalteprogramms soll im Sommer diesen Jahres in die Ressortabstimmung gehen. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2651) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2249). Eine Terminplanung für die Öffentlichkeitsbeteiligung sei noch nicht erfolgt. Laut Bundesregierung muss das Luftreinhalteprogramm bis zum 31. März 2019 an die EU-Kommission übermittelt werden.

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5. Förderung des Siebenbürgen-Kulturreferats

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Kulturreferentin für Siebenbürgen am Siebenbürgischen Museum im baden-württembergischen Gundelsheim erhielt 2017 gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes 19.500 Euro an Fördergeldern aus dem Etat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2865) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2255) mit. Darüber hinaus habe die Kulturreferentin keine weiteren Finanzierungs- oder Fördermittel erhalten. Sie verfüge über kein eigenes Personal und habe eine den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes entsprechende Büroausstattung.

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6. Gelder für Kulturreferentin für Schlesien

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Kulturreferentin für Schlesien am Schlesischen Museum zu Görlitz erhielt 2017 gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes Fördergelder in Höhe von 128.000 Euro aus dem Etat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2862) auf eine Kleine Anfrage (19/2234) der AfD-Fraktion mit. Darüber hinaus erhalte die Kulturreferentin für Schlesien keine Bundesförderung. Sie verfüge über kein eigenes Personal und habe eine den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes entsprechende Büroausstattung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 485 - 4. Juli 2018 - 12.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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