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BUNDESTAG/7353: Heute im Bundestag Nr. 503 - 10.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 503
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 10. Juli 2018, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
2. Zentrales Implantateregister geplant
3. Möglichkeiten des Datentransfers bleiben


1. Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auffordern, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. In ihrem Antrag (19/3332) schreiben die Abgeordneten, unerwünschte Telefonanrufe stellten seit Jahren ein erhebliches Verbraucherproblem dar. Verbraucher würden nicht nur belästigt, ihnen würden auf diesem Wege zudem oftmals unerwünschte Verträge untergeschoben. Das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken habe daran nichts geändert. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen.

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. Zentrales Implantateregister geplant

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält an den Planungen für ein zentrales Implantateregister fest. Der Referentenentwurf für ein solches Gesetz solle im zweiten Halbjahr 2018 vorgelegt werden, heißt es in der Antwort (19/3193) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2784) der FDP-Fraktion. Das Register soll nach dem Gesetzgebungsverfahren den Betrieb aufnehmen.

Mit dem Register soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten sowie der medizinischen Versorgung bei Implantationen verbessert werden. Dazu würden insbesondere durch Erfassung von Implantationen und Revisionsoperationen die sogenannten Standzeiten der Implantate ermittelt und bewertet.

Um zu neutralen Auswertungen zu kommen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, sollen die Daten beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zentral gesammelt werden. Geliefert werden die Daten von Krankenhäusern, Krankenversicherungen und Herstellern. Zunächst soll das Register mit wenigen Produkten starten und dann ausgebaut werden.

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. Möglichkeiten des Datentransfers bleiben

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt keine grundsätzlichen Änderungen bei der Datenübertragung im Gesundheitswesen mit sich. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern sowie von Leistungserbringern an Kranken- oder Pflegekassen blieben bestehen, heißt es in der Antwort (19/3194) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2811) der FDP-Fraktion.

Die Verordnung habe auch keine spezifischen Auswirkungen auf die Regelungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur und den Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Für die Übermittlung der Daten seien die Vorgaben der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie spezialgesetzlicher Regelungen zu beachten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 503 - 10. Juli 2018 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2018

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