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BUNDESTAG/7401: Heute im Bundestag Nr. 551 - 26.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 551
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. Juli 2018, Redaktionsschluss: 13.02 Uhr

1. Personal bei Jugendämtern fast verdoppelt
2. Bundesregierung: Kein Geburtenziel
3. Mittel für Aufarbeitung der SED-Diktatur
4. Nato-Kommando in Ulm soll 2021 stehen
5. Nutzung des Euro Hawk-Prototypen
6. Beförderung im Verteidigungsministerium
7. Keine Förderung der re:publika 2018
8. Digitale Anträge für Leistungen


1. Personal bei Jugendämter fast verdoppelt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Kommunen haben haben ihr Personal im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter (ASD) zwischen 2006 und 2016 fast verdoppelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2642) mit. So sei die Zahl der Vollzeitäquivalente von 7.585 auf 13.966 gestiegen. Dieser Ausbau sei auf die wachsenden Aufgaben der Jugendämter, unter anderem aufgrund steigender Fallzahlen bei Hilfen zur Erziehung, zurückzuführen.

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2. Bundesregierung: Kein Geburtenziel

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung legt kein Geburtenziel fest. Dies teilt sie der AfD-Fraktion in ihrer Antwort (19/2937) auf deren Kleine Anfrage (19/2584) mit. Ziel der Regierung sei es, die Erfüllung bestehender Kinderwünsche zu ermöglichen, nicht aber die freie Wahl der Lebensform entsprechend des Selbstbestimmungsrechtes nach Artikel 2 des Grundgesetzes einzuschränken.

Nach Angaben der Regierung ist die Geburtenrate in Deutschland von 1,35 im Jahr 2004 auf 1,59 Kinder pro Frau im Jahr 2016 gestiegen. Deutschland liege damit im oberen Mittelfeld im europäischen Vergleich. Der Anstieg der Geburtenrate lasse sich aber nur schwer auf einzelne familienpolitische Leistungen zurückführen. Die "Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Maßnahmen und Leistungen" von 2014 habe gezeigt, dass neben einer guten Vereinbarkeit von Familien und Beruf durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur der Kinderbetreuung auch finanzielle Leistungen, sich positiv auswirken, dass Menschen sich ihren Kinderwunsch erfüllen.

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3. Mittel für Aufarbeitung der SED-Diktatur

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Bund fördert derzeit zwölf Stiftungen, Gedenkstätten und Initiativen, die sich vorwiegend mit der Geschichte der SED-Diktatur beziehungsweise allgemein kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen, mit 5,25 Millionen Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3004) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2379) mit. Hinzu kommen die Ausgaben des Bundes für Stiftung zur Aufarbeitung de SED-Diktatur in Höhe von 4,42 Millionen Euro und den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Höhe von 103,13 Millionen Euro.

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4. Nato-Kommando in Ulm soll 2021 stehen

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Aufbau des neuen Logistik- und Versorgungskommandos der Nato (JSEC) in Ulm soll bis zum Herbst 2021 abgeschlossen sein. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3005) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2585) mit. Belastbare Aussagen zu Personalstärken, materieller Ausstattung und Finanzierung könnten angesichts des Planungsstandes zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht getroffen werden. Die Feinplanung beginne erst im zweiten Halbjahr 2018.

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5. Nutzung des Euro Hawk-Prototypen

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Verkauf sämtlicher Komponenten, Baugruppen und Ersatzteile des Prototypen der Aufklärungsdrohne "Euro Hawk" ist mit Genehmigung der US-Regierung und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle grundsätzlich möglich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3055) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2502) mit. Derzeit prüfe die Nato, ob Bauteile des "Euro Hawk"-Prototypen für die Materialerhaltung im Alliance-Ground-Surveillance-Programm genutzt werden können. Eine flugbetriebliche Nutzung sei jedoch nicht vorgesehen. Im Rahmen der Demilitarisierung der Drohne im Juli 2017 seien aus dem unbemannten Luftfahrzeug und den dazugehörigen Bodenkomponenten die aus den USA beschafften Funk- und Navigationsgeräte und der Flugführungscomputer ausgebaut und die Software deinstalliert worden.

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6. Beförderung im Verteidigungsministerium

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums beträgt derzeit die Wartezeit für Beförderungen von militärischem Personal ab der Besoldungsebene A16 durchschnittlich 4,5 Monate. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3156) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2832) mit. Beim zivilen Personal dieser Besoldungsebene seien keine Wartezeiten zu verzeichnen. Beim B-besoldeten militärischen Personal habe es seit Jahresbeginn 2018 keine Fälle gegeben, bei denen eine oder mehrere Verwendungs- oder Besoldungsebenen bei einer Beförderung übersprungen wurden. Im Bereich des B-besoldeten zivilen Personals seien bei der Beförderung einer Referatsleiterin zur Abteilungsleiterin mehrere Verwendungs- beziehungsweise Besoldungsebenen übersprungen worden.

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7. Keine Förderung der re:publika 2018

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Hauptkonferenz der "re:publica 2018" wurde von der Bundesregierung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/3204) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2849) mit. Allerdings seien von verschiedenen Ministerien 283.700 Euro für Standmieten, Teilnahmegebühren und für eine Subkonferenz gezahlt worden. Da die vertraglichen Leistungen erbracht worden seien, sei keine Rückforderung der Mittel erfolgt. Die Bundesregierung bedauere zwar, dass die Bundeswehr vom Veranstalter ausgeschlossen worden sei, grundsätzlich stehe es dem Veranstalter jedoch frei, über die Beteiligung an der Konferenz zu entscheiden. Die Bundeswehr habe durch eine Aktion vor dem Veranstaltungsgelände medienwirksam auf ihren Ausschluss aufmerksam gemacht.

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8. Digitale Anträge für Leistungen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Bis 2022 sollen alle familienpolitischen Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen gemäß des Onlinezugangsgesetzes auch elektronisch angeboten werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3078) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2760) mit. Ob und inwiefern zentral durchgeführte Antragsverfahren möglich sein werden, müsse in Abhängigkeit von der jeweils für die einzelnen Leistungen bestehenden Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen erörtert werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 551 - 26. Juli 2018 - 13.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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