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BUNDESTAG/7445: Heute im Bundestag Nr. 595 - 15.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 595
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. August 2018, Redaktionsschluss: 13.25 Uhr

1. Fälligkeitsspektrum der Bundeswehr
2. Privatisierung der Instandhaltungslogistik
3. Übungen von Bundeswehr und Polizei
4. Einreisen trotz Wiedereinreisesperre
5. Bundesprogramm Demokratie leben!
6. Regierung will Medienkompetenz stärken


1. Fälligkeitsspektrum der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Deutschland hat aus verteidigungsplanerischer Sicht "das gesamte Fähigkeitsspektrum der Bundeswehr gegenüber der Nato und der EU angezeigt". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3615) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3320), die sich nach "Zusagen der Bundeswehr an internationale Organisationen und Partnerstaaten" erkundigt hatte.

Im Rahmen der Nato-Verteidigungsplanung seien von Deutschland alle zugewiesenen quantitativen und qualitativen Planungsziele auf der Zeitachse bis 2032 akzeptiert worden, heißt es in der Antwort. Diese bildeten eine Soll-Vorgabe für die nationale Planung. Gegenüber der EU sei eine Anzeige von Kräften auf freiwilliger Basis erfolgt - es gebe dabei keine Planungsziele, schreibt die Regierung.

Weiter heißt es in der Antwort, gegenüber den Vereinten Nationen (VN) seien unter den Bedingungen des Peacekeeping Capabilities Readiness System (PCRS) Fähigkeiten in den Bereichen Land- und Lufttransport, Sanitätsdienstliche Unterstützung, Pionierwesen, Führungsunterstützung, Sicherung und Feldjägerwesen, Marinekräfte, Militärbeobachter und Stabspersonal, zivil-militärische Zusammenarbeit, operative Kommunikation, Geoinformationswesen sowie Aufklärung, einschließlich der luftgestützten Aufklärung, angezeigt worden. Ergänzend sei die "Einmeldung von Ausbildungspersonal" erfolgt, schreibt die Regierung.

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2. Privatisierung der Instandhaltungslogistik

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Gesamtdauer des Projektes der Privatisierung der HIL-Werke der Heeresinstandhaltungslogistik GmbH (HIL) von Juni 2016 bis einschließlich Ende des Jahres 2020 werden nach Angaben der Bundesregierung Ausgaben aus dem Einzelplan 14 in Höhe von rund 42,57 Millionen Euro prognostiziert. Mit Stand 31. Mai 2018 seien rund 23,51 Millionen Euro für Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen verausgabt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3661) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2835) hervor.

In der Antwort heißt es weiter, die Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen "werden und wurden nicht von der HIL GmbH finanziert", sondern durch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) aus dem für den Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik eingerichteten Haushaltstitel. Dieser enthalte in erster Linie Ausgabemittel für Instandsetzungsleistungen, die die HIL GmbH im Rahmen eines Leistungsvertrages gegenüber dem Bund erbringe.

Auch die Rechtsberatungsleistungen und die betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Abgabe der drei HIL-Werke in Darmstadt, Doberlug-Kirchhain und St. Wendel stünden im Zusammenhang mit dem Betrieb der HIL GmbH, schreibt die Regierung. Es handle sich um Ausgabemittel, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Leistungsvertrages zwischen dem Bund und der HIL GmbH aufgrund geänderter Planungen im Bereich des Zulaufs instand zu setzender Fahrzeuge nicht mehr für den Leistungsvertrag in den Jahren 2016 und 2017 benötigt worden seien und daher zur Finanzierung der Beratungsleistungen verwendet werden konnten. "Dies hatte und hat nicht zur Folge, dass das zwischen dem Bund und der HIL GmbH leistungsvertraglich vereinbarte Instandsetzungsvolumen reduziert wurde oder wird", heißt es in der Antwort.

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3. Übungen von Bundeswehr und Polizei

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Beteiligungen der Bundeswehr an der Terrorabwehr-Übung Getex, der Landeskatastrophenschutzübung Hessen, der Landeskatastrophenschutzübung "THEMIS 2017" Sachsen-Anhalt sowie auch an der Übung "Bayerische Terrorismusabwehr Exercise" (BAYTEX 2018) hielten sich nach Ansicht der Bundesregierung "strikt im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts" und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das geht aus der Antwort (19/3650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3170) hervor. Auch wenn ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungsrechtlich auf außergewöhnliche Ausnahmefälle begrenzt sei, sehe das Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 doch ausdrücklich vor, dass ein Land bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall unter anderem die Streitkräfte zur Hilfe anfordern kann, schreibt die Bundesregierung in ihren Vorbemerkungen zu einer schon im März 2018 vorgelegten Antwort (19/1243), auf die in der aktuellen Vorlage ausdrücklich verwiesen wird.

Ziel der Übung war den Angaben zufolge die Überprüfung von Verfahren in der Situation eines besonders schweren Unglücksfalls, in der eine ausschließliche Reaktion mit Polizeikräften auf terroristische Bedrohungen wegen deren Ausmaßes nicht mehr möglich ist. "Würde in einem solchen Fall auf den Rückgriff auf Ressourcen der Bundeswehr im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen verzichtet, kämen die betroffenen Stellen aus Sicht der Bundesregierung ihrem Schutzauftrag nicht nach", heißt es in der Vorlage.

Eine Vorbereitung auf den hypothetischen Fall einer solchen Bedrohungslage "war und ist demnach geboten", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei sich des Ausnahmecharakters eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern bewusst. Dementsprechend gehe auch die Prüfung von Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe nicht zu Lasten einer gründlichen inhaltlichen Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen solchen Einsatz der Bundeswehr.

In der Antwort verweist die Bundesregierung außerdem darauf, dass "in der Verantwortung der Bundeswehr" die Katastrophenschutzübung "Standhafter Bär 2019" vom 3. bis 7. Juni 2019 geplant sei. Das Übungsszenario befinde sich in der Erstellung, heißt es in der Vorlage.

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4. Einreisen trotz Wiedereinreisesperre

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 verzeichnete die Bundespolizei 562 unerlaubte Einreisen - inklusive der Versuche von unerlaubten Einreisen - von Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3629) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3115) hervor. Im gleichen Zeitraum gab es der Antwort zufolge 266 Zurückweisungen aufgrund von Wiedereinreisesperren.

Auf die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diesen Personen - ebenso wie Personen, deren Asylantrag in Deutschland "rechtsgültig abgelehnt" worden ist oder die zuvor schon in einem anderen "dem sogenannten Dubliner Übereinkommen beigetretenen Staat" Asyl beantragt haben - die Einreise nach Deutschland gewährt worden sei, antwortet die Bundesregierung: Eine Einreisegestattung an den deutschen Schengen-Außengrenzen sowie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an deutschen Binnengrenzen sei erfolgt, "wenn die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einschlägigen europäischen oder nationalen Bestimmungen erfüllt waren". Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage weiter, habe im September 2015 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entschieden, bei Schutzsuchenden auf eine Zurückweisung an der Grenze zu verzichten. Diese Entscheidung stehe im Einklang mit Paragraf 18 Absatz 4 des Asylgesetzes (AsylG).

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5. Bundesprogramm Demokratie leben!

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" verfolgt die Bundesregierung nach eigener Aussage "einen ganzheitlichen Ansatz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Demokratie und gegen jede Form des Extremismus, ungeachtet dessen, ob diese ideologisch, politisch oder religiös motiviert sind". Das geht aus der Antwort (19/3680) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3478) hervor.

Der Antwort zufolge werden mit dem Bundesprogramm alle Phänomenbereiche in den Fokus genommen. "Es wird jeglichen Angriffen auf Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit entgegengetreten", schreibt die Regierung. Die Fördermaßnahmen zielten darauf ab, die Entstehung solcher Phänomene zu verhindern, Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen und damit einhergehend das Bewusstsein für Demokratie sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Alle aus Mitteln des Bundesprogramms geförderten Aktivitäten seien auch Maßnahmen der Aufklärung, Bildung und Information. Allesamt seien sie vom Prinzip eines präventiv wirkenden Gestaltungsauftrags wehrhafter Demokratie gedeckt. Diesem stetigen Gestaltungsauftrag komme die Bundesregierung als Verfassungsorgan mit der Umsetzung des Programms "Demokratie leben!" nach, heißt es in der Antwort.

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6. Regierung will Medienkompetenz stärken

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von der Bundesregierung gestartete Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz werden in einer Anlage zur Antwort (19/3649) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3226) aufgeführt. In der Antwort macht die Bundesregierung zudem deutlich, sie verstehe Medienkompetenz und digitale Kompetenzen als "Schlüsselkompetenzen in unserer digitalen Gesellschaft", die entscheidend für erfolgreiche Arbeits- und Bildungsbiographien sowie eine souveräne und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Instrumente seien. Voraussetzung für eine souveräne Teilhabe an der digitalisierten Gesellschaft sei ein Wissen über die Funktionsweise des Netzes sowie digitaler Medien und Kenntnisse zum Schutz der eigenen Daten. Darüber hinaus sei die Kompetenz zur Reflexion über die Wirkungsweise und Auswirkungen digitaler Technologien zentral.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 595 - 15. August 2018 - 13.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2018

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