Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7488: Heute im Bundestag Nr. 640 - 05.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 640
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. September 2018, Redaktionsschluss: 10.54 Uhr

1. Höhere Dienst- und Versorgungsbezüge
2. Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit
3. Koalition hält an Afrika-Abkommen fest
4. DEG fördert lokale Banken in Afrika
5. Finanzielle Zusammenarbeit mit Marokko
6. Infrastrukturmaßnahmen in Afrika


1. Höhere Dienst- und Versorgungsbezüge

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Beamte des Bundes und Soldaten können mit höheren Bezügen rechnen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020" hervor.

Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden. Damit werde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

*

2. Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Länder und Kommunen sollen nach dem Willen der Bundesregierung Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit auch bei einem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union im Beamtenstatus halten können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes" (19/4117) hervor.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, ist die Ernennung von Beamten unter anderem an die Staatsangehörigkeit geknüpft. In das Beamtenverhältnis berufen werden dürften "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaats besitzen, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben". Im Gegenzug seien Beamte kraft Gesetzes entlassen, wenn sie keine entsprechende Staatsangehörigkeit mehr besitzen.

Mit dem für März 2019 zu erwartenden Ausscheiden Großbritanniens aus der EU werde diese Rechtslage zum ersten Mal in einer größeren Zahl von Fällen relevant, da Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit mit Vollzug des Austritts grundsätzlich kraft Gesetzes aus dem Beamtenverhältnis entlassen seien, heißt es in der Begründung weiter. Für die Länder und Kommunen soll nun mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, diese Beamten im Beamtenstatus zu halten.

Für den Bund besteht den Angaben zufolge bereits die Möglichkeit, vom Erfordernis des Vorliegens einer der genannten Staatsangehörigkeiten auch nachträglich abzusehen. Voraussetzung sei, dass ein "dringendes dienstliches Bedürfnis" dafür besteht, den Beamten im Dienst zu halten. Für die Beamten im Geltungsbereich des Beamtenstatusgesetzes solle auf Bitten der Länder "nunmehr eine vergleichbare Regelung geschaffen werden".

*

3. Koalition hält an Afrika-Abkommen fest

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika (EPAs), setzt sich aber gleichzeitig für eine entwicklungsfreundliche Umsetzung ein. "Dies beinhaltet auch die kontinuierliche Überprüfung der Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Partnerländer", schreibt sie in einer Antwort (19/4057) auf eine Kleine Anfrage (19/3731) der Fraktion Die Linke.

Die bisher angewendeten Interim-EPAs sicherten den betroffenen Ländern den Zugang zum EU-Markt, zeigt sich die Regierung überzeugt. Die Verhandlungen hierzu seien abgeschlossen. In Westafrika betreffe dies die "Stepping Stone EPAs" mit Ghana und Elfenbeinküste, in Zentralafrika das regionale EPA, welches Kamerun unterzeichnet habe und den übrigen Staaten der zentralafrikanischen Gruppe zum Beitritt offenstehe. Im südöstlichen Afrika hätten Mauritius, Seychellen, Simbabwe und Madagaskar das ESA-EPA unterzeichnet. Auch dieses stehe den übrigen Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA) zum Beitritt offen.

*

4. DEG fördert lokale Banken in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) ist mit einem Portfolio in Höhe von 1,8 Milliarden Euro in 23 Investitionsländern in Afrika aktiv (Stand: 31. Dezember 2017). So investierten derzeit rund 25 Prozent aller DEG-Kunden in Afrika und bewirkten damit positive Entwicklungseffekte gemäß dem Mandat der DEG, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/3882) auf eine Kleine Anfrage (19/3638) der AfD-Fraktion. Durch die Investitionen seien zum Beispiel insgesamt 403.826 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

Ein wichtiger Schwerpunkt im Afrikageschäft seien mit rund 102 Millionen Euro Finanzierungsengagements mit sogenannten Finanzintermediären, also lokalen Banken und Fonds. Lokale Banken sind nach Ansicht der Bundesregierung "ein wichtiges Instrument zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie des Mittelstandes". Sie betont, dass zirka 70 Prozent der Finanzsektor-Zusagen der DEG in Afrika zweckgebunden seien und daher von den Banken an die KMU weitergeleitet würden. Damit erreiche die DEG eine Vielzahl an KMU, die sie durch Direktfinanzierungen nicht erreichen würde, heißt es in der Antwort.

*

5. Finanzielle Zusammenarbeit mit Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zwischen 2008 und 2017 Kredite im Gesamtvolumen von 1,972 Milliarden Euro an das Königreich Marokko vergeben. Demgegenüber hätten sich die Tilgungsleistungen auf insgesamt 515 Millionen Euro belaufen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4045) auf eine Kleine Anfrage (19/3569) der AfD-Fraktion.

Darlehensnehmer seien entweder das Königreich Marokko, staatliche Unternehmen und Organisationen, die über eine Zahlungsgarantie des Königreiches besichert würden, oder Staatsunternehmen und Banken, deren Bonität eine Darlehensaufnahme ohne zusätzliche Absicherung über eine Zahlungsgarantie zulässt, gewesen. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht stattgefunden hätte, heißt es in der Antwort.

*

06. Infrastrukturmaßnahmen in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Nach entwicklungspolitischen Infrastrukturmaßnahmen in Afrika durchgeführt von Deutschland, der EU, China und den USA, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3953). Die Abgeordneten fragen nach der Höhe der Aufwendungen, den Kriterien für geförderte Projekte, den konkreten Projektbereichen und der Evaluierung der Maßnahmen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 640 - 5. September 2018 - 10.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang