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BUNDESTAG/7519: Heute im Bundestag Nr. 671 - 18.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 671
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. September 2018, Redaktionsschluss: 10.11 Uhr

1. Beitragssenkung für Selbstständige
2. Bessere Versorgung mit Brillen gefordert
3. Verbreitung gestohlener Arzneimittel
4. Waldbrandstatistik für 2016 und 2017
5. Paralleljustiz in Deutschland
6. Kein Handlungsbedarf im Erbrecht


1. Beitragssenkung für Selbstständige

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert eine Absenkung der Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten orientierten sich die Beiträge von Selbstständigen mit kleineren Einkommen an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich rund 2.283 Euro, heißt es in einem Antrag (19/4320) der Fraktion.

So zahlten Selbstständige mit Einkommen unterhalb dieses Betrags überhöhte Beiträge. Viele dieser Selbstständigen mit geringem Einkommen könnten die Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen, weil als Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze in der GKV ein fiktives Einkommen von 4.425 Euro im Monat angenommen werde.

Die Abgeordneten fordern nun konkret, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von derzeit 450 Euro abzusenken. Die Beiträge müssten künftig anhand des tatsächlichen Einkommens bemessen werden, sofern dieses die Mindestbeitragsbemessungsgrenze übersteige, aber den für den Kalendertag dreißigsten Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht erreiche.

Die Einkünfte müssten jährlich rückwirkend anhand der Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden. Die Beitragshöhe für Studenten sollte entsprechend der Mindestbeitragsbemessungsgrenze angepasst werden.

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2. Bessere Versorgung mit Brillen gefordert

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine erweiterte Versorgung von Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Sehhilfen. Alle erwachsenen GKV-Versicherten mit Sehschwächen sollten die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Brillengestelle von der Krankenkasse erstattet bekommen, heißt es in einem Antrag (19/4316) der Fraktion.

Dabei müsse der Grundsatz einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gelten. Ferner sollte auch für Sehbeeinträchtigte mit einem Grad der Behinderung unter 30 Prozent ein Teilhabeanspruch anerkannt werden.

In Deutschland seien rund 41 Millionen Menschen sehbeeinträchtigt. Sie hätten als Erwachsene nur Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen könnten. Personen, die mit Sehhilfen eine Sehschärfe von 30 Prozent erreichten, müssten die hohen Kosten für Brillengläser und Brillengestelle selber tragen.

Dabei sei eine Sehschärfe von 30 Prozent immer noch eine erhebliche Beeinträchtigung im täglichen Leben, heißt es in dem Antrag weiter. Im Straßenverkehr etwa sei schon bei geringer Fehlsichtigkeit eine Brille gesetzlich vorgeschrieben. Starke Kurz- und Weitsichtigkeit führe auch bei einer Schärfe von mehr als 30 Prozent zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Teilhabe.

Derzeit zähle die Brille zwar zum Hilfsmittel im Leistungskatalog der GKV. Die Kosten würden jedoch nur in Form eines Zuschusses als Festbetrag übernommen, sofern eine schwere Fehlsichtigkeit oder Blindheit vorliege. Der größte Teil der weniger stark Sehbeeinträchtigten blieben von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen.

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3. Verbreitung gestohlener Arzneimittel

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Verbreitung gestohlener Arzneimittel befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4259). Das pharmazeutische Unternehmen Lunapharm aus Brandenburg habe im Juli 2018 Arzneimittel eines griechischen Lieferanten zurückgerufen. Es bestehe der Verdacht, dass die Medikamente aus Diebstählen in griechischen Krankenhäusern stammten und nicht ordnungsgemäß gelagert und transportiert worden seien.

Diebstähle von Arzneimitteln, die auf den deutschen Markt gelangten, seien auch aus Italien bekannt. Apotheken aus Rumänien hätten ohne Erlaubnis als Großhändler weiterverkauft. Die Abgeordneten erkundigen sich nun danach, was die Bundesregierung über solche Fälle weiß und ob es womöglich Sicherheitslücken beim Import von Medikamenten gibt.

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4. Waldbrandstatistik für 2016 und 2017

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In den vergangenen beiden Jahren ist es in der Bundesrepublik nur in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein nicht zu Waldbränden gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4208) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3958) hervor. Danach wurden in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 608 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 283 Hektar und im Jahr 2017 insgesamt 424 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von knapp 395 Hektar verzeichnet. Am mit Abstand stärksten betroffen war den Angaben zufolge jeweils Brandenburg mit 248 Waldbränden auf insgesamt gut 157 Hektar im Jahr 2016 und 141 Waldbränden auf gut 285 Hektar im Jahr 2017.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, stellen Waldbrände "für den Wald in Deutschland (11,4 Millionen Hektar) insgesamt keine Gefahr dar". Allerdings könnten in den Kieferngebieten Nordostdeutschlands, insbesondere Brandenburgs, nur ständige Beobachtung und effiziente Waldbrandbekämpfung diesen Zustand sichern. In besonderen Trockenjahren wie 2003 und 2018 könnten außerordentlich viele Brände entstehen. Für 2018 liegt laut Vorlage noch keine bundesweite Zusammenstellung vor.

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5. Paralleljustiz in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl der Verfahren, die durch Paralleljustizsysteme in den letzten vier Jahren in Deutschland durchgeführt wurden, und über eine mögliche Zunahme von Scharia-Gerichten vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren seien im Übrigen die Länder, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4232) auf eine Kleine Anfrage (19/3934) der AfD-Fraktion. Sie verweist auf den Bericht des Bundesjustizministeriums mit dem Titel "Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? - Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen". Danach gehe es um ein tatsächliches Phänomen, für dessen Bewältigung hinreichende Regelungen vorliegen. Wie die Abgeordneten in der Anfrage schreiben, ist nach ihrer Auffassung aufgrund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern davon auszugehen, dass im Rahmen der sogenannten Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt.

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6. Kein Handlungsbedarf im Erbrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Erbrecht, was die Frage des Zugangs zum digitalen Nachlass betrifft. In der Antwort (19/4207) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3954) heißt es, der Bundesgerichtshof habe mit seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 (Az.: III ZR 181/17) klargestellt, dass digitale Inhalte ebenso wie sonstige Vermögensgegenstände und vertragliche Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen. Die Bundesregierung stehe jedoch in Kontakt mit den Anbietern digitaler Dienstleistungen, um sich ein Bild über die von den Anbietern aus der Entscheidung zu ziehenden Konsequenzen und daraus eventuell folgenden Handlungsbedarf für die Regierung zu ermitteln. Weiter heißt es, die Bundesregierung beobachte aufmerksam die Entwicklungen bei digitalen Angeboten wie sozialen Netzwerken. Insbesondere die Tatsache, dass die digital gespeicherten privaten Nachrichten und Mitteilungen für einen längeren Zeitraum gespeichert werden und die Diensteanbieter darauf zurückgreifen können, begründe einen erhöhten Schutzbedarf, gerade auch im Hinblick auf angemessene Vorkehrungen zur Datensicherheit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 671 - 18. September 2018 - 10.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2018

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