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BUNDESTAG/7541: Heute im Bundestag Nr. 693 - 25.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 693
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. September 2018, Redaktionsschluss: 11.12 Uhr

1. Waffenembargo im Bergkarabach-Konflikt
2. Schleuserbekämpfung im Mittelmeer
3. Landreform in Südafrika
4. Stärkung des Rechtsstaats in Mexiko
5. Kein fester Termin für EU-Beitritt
6. Auslandsarbeit der politischen Stiftungen


1. Waffenembargo im Bergkarabach-Konflikt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erteilt aufgrund des OSZE-Waffenembargos vom 28. Februar 1992 gegen Armenien und Aserbaidschan nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in diese Länder. Wie sie in der Antwort (19/4162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3416) schreibt, gelte dies nur für solche, die nicht für eine militärische Verwendung im Bergkarabach-Konflikt geeignet sind. Im Falle Aserbaidschans seien zwischen 2014 und 2017 Rüstungsexporte in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro genehmigt worden, für Armenien lagen den Angaben zufolge in diesem Zeitraum keine Ausfuhrgenehmigungen vor.

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2. Schleuserbekämpfung im Mittelmeer

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wendet sich gegen die Behauptung der Linksfraktion, bei der EU-Mission EUNAVFOR MED handle es sich um eine "Mission zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer". Wie sie in der Antwort (19/4092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion schreibt (19/3723), sei die Bekämpfung von Schleusernetzwerken Kernauftrag der Mission. Schleuseraktivitäten im Mittelmeerraum verursachten jedes Jahr Tausende Tote. "Im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen nehmen die seegehenden Einheiten der Operation auch in Seenot geratene Personen auf." Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission seit Juni 2015 beziffert die Bundesregierung auf rund 59 Millionen Euro.

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3. Landreform in Südafrika

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika im Zusammenhang mit Plänen für eine Landreform einzustellen. Das geht aus der Antwort (19/4139) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3872) hervor. Die Bemühungen um eine Landreform sollen demnach die sozialen Ungerechtigkeiten und die daraus folgende ungleiche Verteilung von Land beheben, die durch das Apartheidregime und seine benachteiligender Exklusionspolitik entstanden seien. Dazu zählten etwa auch die Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen aus ihren traditionellen Siedlungsgebieten mit den Landgesetzgebungen von 1913 und den folgenden Jahren. Die Bundesregierung erkenne die Notwendigkeit der Transformation Südafrikas an, heißt es weiter. "Dabei unterstreicht sie die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Verfahren und der Einhaltung der Menschenrechte."

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4. Stärkung des Rechtsstaats in Mexiko

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht Fortschritte bei der Stärkung des Rechtsstaats in Mexiko. Die mexikanische Regierung habe ein Gesetz zur Bekämpfung der Folter und ein Gesetz gegen das gewaltsame Verschwindenlassen initiiert, die vom Parlament verabschiedet worden und in Kraft getreten seien, heißt es in der Antwort (19/4091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3448). Die Einrichtung einer neuen unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft sei zudem in der vor wenigen Jahren geänderten mexikanischen Verfassung vorgesehen. Der im Juli 2018 neu gewählte Präsident Mexikos, Andrés Manuel López Obrador, habe sich ausdrücklich zur Stärkung des mexikanischen Rechtsstaats bekannt.

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5. Kein fester Termin für EU-Beitritt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung macht sich nicht das Ziel der EU-Kommission zu eigen, einige Länder des Westbalkans bereits bis 2025 in die EU aufzunehmen. Wie sie in der Antwort (19/4090) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3446) schreibt, setze ein EU-Beitritt voraus, dass der betreffende Kandidat alle einschlägigen Beitrittskriterien erfüllt. "Damit richtet sich die Möglichkeit des Beitritts allein nach tatsächlichen Fortschritten bei der Erfüllung der Voraussetzungen in der Sache und nicht nach einem festen Termin."

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6. Auslandsarbeit der politischen Stiftungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Seit 2010 haben die Auslandsbüros der politischen Stiftungen etwa 100.000 Veranstaltungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4138) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/3858). Darin aufgelistet sind auch sämtliche seit 2010 mit Bundesmitteln geförderte Projekte der Friedrich-Ebert-, Friedrich-Naumann-, Hans-Seidel-, Heinrich-Böll-, Konrad-Adenauer- sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung im Ausland.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 693 - 25. September 2018 - 11.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2018

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