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BUNDESTAG/7559: Heute im Bundestag Nr. 711 - 27.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 711
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. September 2018, Redaktionsschluss: 11.29 Uhr

1. Grüne gegen Privatisierung der Lkw-Maut
2. Kosten für medizinische Behandlungspflege
3. Änderung des Asylgesetzes
4. Überprüfung von Bremer Asylentscheiden
5. Sicherheit und digitale Infrastruktur
6. AfD thematisiert Ankommen-App
7. Dokumentenprüfung im Bamf


1. Grüne gegen Privatisierung der Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt eine Privatisierung des Lkw-Mautsystems ab und fordert die Bundesregierung auf, das derzeit laufende Vergabeverfahren zu stoppen. Das geht aus einem Antrag (19/4547) hervor, der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin verlangen die Grünen von der Bundesregierung, "kein neues Vergabeverfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und zum Abschluss eines neuen Betreibervertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Toll Collect GmbH durchzuführen". Stattdessen müsse die Toll Collect GmbH als Bundesunternehmen zum Betrieb des Lkw-Mautsystems dauerhaft weiter betrieben werden.

Da der Betreibervertrag zwischen dem Bund und Toll Collect zum 31. August 2018 ausgelaufen ist und eine Verlängerung des Vertrages vergaberechtlich nicht möglich war, hat der Bund sämtliche Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft des Lkw-Mautsystems vorübergehend selbst übernommen. Derzeit läuft noch das Vergabeverfahren für den Betrieb des Lkw-Mautsystems.

Die Privatisierung des Lkw-Mautsystems sei gescheitert, urteilen die Grünen. "Der Betrieb des Mautsystems als Öffentlich-Private-Partnerschaft ist falsch und birgt finanzielle und juristische Risiken", heißt es in dem Antrag. Öffentlich-Private-Partnerschaften seien intransparent und demokratisch schwer zu kontrollieren. Selbst Bundestagsabgeordneten werde der Zugang zu wichtigen Unterlagen wie den Verträgen oder den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch die Bundesregierung versagt.

Die Privatisierung staatlicher Infrastruktur sei aber nicht nur ein demokratisches Problem, sondern - gerade im Verkehrsbereich - sehr oft unwirtschaftlich. Wo im staatlichen Betrieb vor allem das Gemeinwohlinteresse überwiege, gehe es im privaten Betrieb um Rendite und Gewinne. Dies führe entweder zu höheren Kosten für den Staat oder zu Qualitätsverlusten - oft auch zu beidem.

Gerade die zurückliegenden Jahre der Kooperation zwischen dem Bund und Toll Collect zeigten die Gefahren der Privatisierung staatlicher Infrastruktur über Öffentlich-Private-Partnerschaften auf, urteilen die Abgeordneten. 14 Jahre Rechtsstreit in einem Schiedsgericht hinter verschlossenen Türen hätten zu einem schlechten Ergebnis für den Bund geführt. Das Mautsystem sei in einem schlechten Zustand übergeben worden, heißt es in dem Antrag.

Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann der Betrieb des Lkw-Mautsystems in Zukunft wirtschaftlicher durch den Bund als durch einen privaten Betreiber durchgeführt werden. Von den Einnahmen der Lkw-Maut, die laut Prognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ab 2019 jährlich etwa 7,2 Milliarden Euro betragen, könnten dadurch mehr Gelder dem Bundeshaushalt zufließen. Das Mautsystem werde durch den staatlichen Betrieb besser kontrollierbar und der Erhalt sei gesichert. "Es gibt keinen Grund das Lkw-Mautsystem privat zu betreiben", schreiben die Abgeordneten.

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2. Kosten für medizinische Behandlungspflege

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert Änderungen an den Finanzierungsgrundlagen für die medizinische Behandlungspflege. Derzeit übernehme für Bewohner in vollstationären Einrichtungen der Altenpflege die Pflegekasse die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege, heißt es in einem Antrag (19/4537) der Fraktion.

Da die Pflegekassen jedoch nur die gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge zahlten, trügen die Heimbewohner einen großen Teil der Kosten selbst. In der häuslichen Pflege hingegen übernehme die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Diese Ungleichbehandlung müsse beendet werden.

Die Krankenkasse müsse die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen. Es müssten gleiche Finanzierungsgrundlagen für die Erbringung behandlungspflegerischer Leistungen in der ambulanten, häuslichen und vollstationären Pflege geschaffen werden.

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3. Änderung des Asylgesetzes

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung trägt das Anliegen des Bundesrates mit, "dass alle Personen, die zum Zeitpunkt eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens über 14 Jahre alt sind, sich erkennungsdienstlich behandeln lassen sollen, sofern sie zum Zeitpunkt der Asylantragstellung noch nicht 14 Jahre alt waren". Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung (19/4548) auf die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Änderung des Asylgesetzes (19/4465) hervor, die am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen schutzberechtigte Ausländer künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet sein.

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4. Überprüfung von Bremer Asylentscheiden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Ergebnisse der Überprüfungen von Asylentscheidungen der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3880). Danach wurden bei einer Ad-hoc-Prüfung von 4.568 Asylverfahren, bei denen die Antragsteller durch zwei auffällig erscheinende Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden, durch die Interne Revision (IR) des Bamf zunächst eine Stichprobe von 161 Verfahren einer vertieften Analyse unterzogen. Sodann sei die Prüfung der restlichen 4.407 Verfahren erfolgt, von denen rund 30 Prozent in der Außenstelle Bremen entschieden worden seien. Die vollständige IR-Prüfung der Verfahren sei im Mai 2018 abgeschlossen worden mit der Empfehlung, eine formelle Widerrufs-/Rücknahmeprüfung anzuschließen; sämtliche Verfahren seien zu einer solchen Prüfung übergeben worden.

Parallel zu diesen laufenden Widerrufsprüfungen wurde Ende Mai 2018 mit der Prüfung von zirka 18.000 in der Außenstelle Bremen seit dem Jahr 2006 getroffenen positiven Asylentscheidungen begonnen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dabei seien in 145 Verfahren nach der Beurteilung der Prüfgruppe "belegbar-signifikante, das heißt bewusst manipulative, Einflussnahmen beziehungsweise besonders schwerwiegende Fehler" festgestellt worden. In diesen Verfahren seien nach der Einschätzung der Prüfgruppe aktenkundige Sachverhalte ignoriert worden, die eine andere als die getroffene Entscheidung erfordert hätten. Die abschließende rechtliche Beurteilung dieser Sachverhalte obliege der Klärung im strafrechtlichen beziehungsweise disziplinarrechtlichen Verfahren. Die 145 Verfahren seien der Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

Daneben wurden den Angaben zufolge in zirka 2.700 Verfahren Mängel in der Bearbeitung identifiziert, "die auf eine nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommene Bearbeitungsweise vor allem in den zugangsstarken Jahren zwischen 2014 und 2016 hinweisen". Dabei handele es sich um Verfahren, in denen der Sachverhalt durch gezieltere Fragen in der Anhörung oder durch die Einholung von Erkenntnissen bei anderen Stellen hätte umfassender aufgeklärt werden können.

Alle diese Fälle sind Gegenstand der Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen des Bamf, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Danach waren mit Stand vom 24. August 1.095 Widerrufsprüfakten abschließend geprüft, von denen wurden 1.076 Verfahren mit einer formlosen Einstellung abgeschlossen wurden. In den verbleibenden 19 Verfahren der Außenstelle Bremen seien sechs Widerrufe und 13 Rücknahmen zu Personen ergangen, die aus Syrien oder dem Irak stammen.

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5. Sicherheit und digitale Infrastruktur

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "nationale Sicherheit und digitale Infrastruktur" geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/4419). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob für die Bundesregierung Mobilfunk- und Glasfasernetze zu den sicherheitskritischen Infrastrukturen gehören und ob die Bundesregierung eine umfassende Überprüfung der nationalen Sicherheitsrisiken für sogenannte 5G-Netze vorgenommen hat. Auch möchte sie wissen, ob es Hersteller von Hardware gibt, "bei denen die Bundesregierung der Ansicht ist, dass ein Verbauen ihrer Technologie in Mobilfunk- oder Glasfasernetzen ein Sicherheitsrisiko in Bezug auf die nationale Hardware oder digitale Souveränität darstellt. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung geprüft hat, ein Verbot für die Nutzung von Hardware bestimmter Hersteller beim Aufbau von Mobilfunk-, 5G- und Glasfasernetzen in Deutschland auszusprechen?

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6. AfD thematisiert Ankommen-App

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Eine App mit dem Namen "Ankommen" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4448). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) diese App im Januar 2016 vorgestellt und auf den Markt gebracht. Laut Beschreibung handele es sich dabei um einEN "Wegweiser und Sprachkurs für Flüchtlinge". Wissen wollen die Abgeordneten, in welcher Verantwortung die App entwickelt wurde. Auch fragen sie unter anderem, ob die Entwicklung und Werbung sowie sonstige Kosten der App durch Steuermitteln finanziert wurden.

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7. Dokumentenprüfung im Bamf

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der 2016, 2017 und 2018 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Echtheit überprüften Dokumente möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung erfahren. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/4424) danach, wie viele Dokumente aus welchen Herkunftsländern sich in diesen Jahren als ge- oder verfälscht herausgestellt haben. Ferner fragt sie unter anderem, wie hoch die durchschnittliche Anzahl der Fälle, ist, "die ein Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit als spezialisierter Dokumentenprüfer im Jahr 2016, 2017 und 2018 zu betreuen hat".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 711 - 27. September 2018 - 11.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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