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BUNDESTAG/7567: Heute im Bundestag Nr. 719 - 02.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 719
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.53 Uhr

1. Phosphor im Klärschlämmen
2. Brexit-Folgen für Klimaabkommen
3. Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke
4. Anteil von Einwegverpackungen
5. Recycling von Lithium-Ionen-Batterien
6. RSK-Bewertung im Fokus


1. Phosphor im Klärschlämmen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Auf landwirtschaftlichen Flächen verwerteter kommunaler Klärschlamm weist im Schnitt einen Phosphorgehalt von 26 Gramm pro Kilogramm Trockensubstanz auf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4289) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4001) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf eine Erhebung der Länder von 2016. Bundesweite Erhebungen zur durchschnittlichen Belastung von Klärschlämmen mit Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplastik liegen demnach nicht vor. Grundsätzlichen reichen die gesetzlichen Regelung laut Bundesregierung aktuell aus, "um eine Verbreitung von Krankheitserregern durch die bodenbezogene Klärschlammverwertung zu verhindern" heißt es in der Antwort.

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2. Brexit-Folgen für Klimaabkommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat noch keine Kenntnis davon, wie die von der EU eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nach Ausscheiden Großbritanniens weiter umgesetzt werden. Ob und gegebenenfalls inwieweit die Zusagen der EU künftig gemeinsam mit Großbritannien erfüllt werden, sei Gegenstand von Verhandlungen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4395) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3856). "Die völkerrechtlichen Pflichten der EU und des Vereinigten Königreichs aus dem Übereinkommen von Paris bleiben von dem Brexit unberührt", betont die Bundesregierung.

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3. Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Es liegt noch kein Entwurf für die Umsetzung der sogenannten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen vor. Die für die entsprechende Anpassung an die neuen europäische Anforderungen notwendige Überprüfung des Standes der Technik für Großfeuerungsanlagen sei noch nicht abgeschlossen. Insgesamt müssten 270 Einzelanforderungen geprüft und gegebenenfalls in deutsches Recht umgesetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4180). Die Grünen hatten darin die Umsetzung des überarbeiteten "Dokuments für Großfeuerungsanlagen"( LCP BREF) und die neu festgelegten, mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) assoziierten Emissionswerte-Bandbreiten thematisiert. Demnach soll die Umsetzung in der 13. und 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgen. Die Bundesregierung geht laut Antwort davon aus, dass die Umsetzung so rechtzeitig erfolgen werde, dass die europarechtliche Vier-Jahres-Frist zur Umsetzung neuer Emissionsgrenzwerte eingehalten werden kann.

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4. Anteil von Einwegverpackungen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Anteil von Einweggetränkeverpackungen am deutschen Getränkemarkt ist zwischen 2004 und 2016 deutlich gestiegen. 2004 lag der Anteil bei 46,9 Prozent, 2016 waren es 66,11 Prozent. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4051) hervor. Im bepfandeten Segment stieg der Anteil demnach von 33,7 (2004) auf 57,2 Prozent (2016), im pfandfreien Segment von 84,2 auf 95,6 Prozent.

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5. Recycling von Lithium-Ionen-Batterien

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) 2017 waren in Deutschland drei Betriebe tätig, in denen Lithium-Ionen-Batterien recycelt wurden. In diesen wurden im selben Jahr nach Daten des Umweltbundesamtes zirka 2.211 Tonnen in Deutschland gesammelte Altbatterien recycelt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4288) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3999) hervor.

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6. RSK-Bewertung im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die sicherheitstechnische Bewertung belgischer Atomkraftwerke liegt laut Bundesregierung in der "alleinigen Verantwortung" der belgischen Atomaufsichtsbehörde. Nur ihr lägen die notwendigen Unterlagen vor, "um eine Bewertung der Sicherheit in Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4360) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3937). Die Fraktion hatte sich darin im Kontext von Sicherheitsbedenken gegenüber der belgischen Meiler Tihange 2 und Doel 3 unter anderem nach den Hintergründen einer Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) erkundigt.

Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass die RSK im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) eine Stellungnahme zur "Tragfähigkeit der Nachweisführung in Bezug auf die Integrität der beiden Reaktordruckbehälter der AKW Doel-3 und Tihange-2" erstellt habe. Dieser Stellungnahme schließe sich das BMU an.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 719 - 2. Oktober 2018 - 10.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2018

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