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BUNDESTAG/7581: Heute im Bundestag Nr. 733 - 08.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 733
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 8. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 13.48 Uhr

1. Experten begrüßen Entlastungsgesetz
2. Fristverlängerung für Dopingopfer-Hilfe
3. Sportförderung in Bad Kreuznach erfragt


1. Experten begrüßen Entlastungsgesetz

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten begrüßen das von der Bundesregierung vorgelegte Versichertenentlastungsgesetz (19/4454) in weiten Teilen, sehen bei einigen Regelungen aber Korrekturbedarf. Während die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Sozialverbänden und Krankenkassen befürwortet wird, warnen die Arbeitgeber vor höheren Lohnzusatzkosten.

Im Detail strittig sind die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für kleine Selbstständige, die Abschmelzung großer Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen und das Verfahren zur Streichung von Karteileichen aus den Bilanzen der Krankenversicherungen. Die Fachleute und Fachverbände äußerten sich in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Montag in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland hat mit der Wiederherstellung der Parität der Zusatzbeitrag ausgedient. Sinnvoll wäre die Einführung eines kassenindividuellen Beitragssatzes.

Der Arbeitgeberverband BDA erinnerte daran, dass die Unternehmen allein die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finanzieren. Bei einer Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag sollte die günstigste Kasse zugrunde gelegt werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, die Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige sei sinnvoll. Damit werde anerkannt, dass die jetzige Beitragsfestsetzung "der veränderten Lebens- und Einkommenssituation dieser Mitgliedergruppe" nicht mehr gerecht werde.

Selbstständigenverbände fordern eine Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf einheitlich 450 Euro, damit die Beiträge auch für Teilzeit-Selbstständige mit geringem Einkommen erschwinglich werden.

Von Krankenkassen kritisch gesehen wird die Regelung zur Absenkung ihrer Rücklagen. Nach Ansicht der Betriebskrankenkassen (BKK) birgt die verpflichtende Senkung des Zusatzbeitrags ab einer bestimmten Obergrenze "erhebliche Risiken und Wettbewerbsbeeinträchtigungen". Erst bei Kassen mit mehr als 100.000 Mitgliedern sei sichergestellt, dass bei einer Reduzierung der Finanzreserven ein "Auftreten von Hochkostenfällen" nicht kurzfristig zu einer existenziellen Bedrohung führen könne.

Auch der AOK-Bundesverband sieht die Regelung kritisch und befürchtet, dass finanzielle Handlungsspielräume eingeengt werden. Dies könnte die langfristigen Planungen der Kassen konterkarieren. Zudem müssten die Ausgabensteigerungen durch künftige Gesetzesvorhaben im Blick behalten werden, bevor Rücklagen abgeschmolzen werden.

Bei der geplanten Reduzierung der Beitragsschulden fordert die AOK, auf eine "verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung" zu verzichten. Wie der Rechtswissenschaftler Helge Sodann in der Anhörung sagte, ist die vorgesehene rückwirkende Regelung jedoch nicht zu beanstanden.

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (19/4454) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, "passive" Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden.

Schließlich soll ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht werden. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird.

In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Fraktionen von AfD (19/4538), FDP (19/4320) und Die Linke (19/102; 19/4244). In den Anträgen geht es um die Krankenkassenbeiträge für ALG-II-Bezieher und freiwillig versicherte Selbstständige sowie Vorschläge zur künftigen Finanzierung der GKV.

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2. Fristverlängerung für Dopingopfer-Hilfe

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Frist für Anträge auf finanzielle Hilfen nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) erneut verlängern. Das geht aus der Antwort (19/4491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4147) hervor. "Die Bundesregierung hält eine erneute Verlängerung der Antragsfrist für sachgerecht, weil damit sichergestellt werden kann, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können. Die Bundesregierung wird daher eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2019 in die Wege leiten", heißt es in der Antwort.

Das 2. DOHG wurde 2016 vom Bundestag verabschiedet. Anspruchsberechtigte bekommen aus dem Fonds des 2. DOHG einmalig 10.500 Euro ausbezahlt. Ursprünglich galt der 30. Juni 2017 als Frist zur Stellung der Anträge, die dann auf den 31. Dezember 2018 verlängert wurde.

Wie die Regierung in der Antwort schreibt, wurden mit Stand vom 10. September 2018 806 Anträge auf finanzielle Hilfe gemäß dem 2. DOHG gestellt, wovon drei Anträge später zurückgenommen worden seien. Positiv beschieden worden seien 594 Anträge - 593 Auszahlungen seien bislang geleistet worden, heißt es in der Antwort. Ablehnend beschieden worden seien 36 Anträge: Davon wiederum seien 23 Anträge von Opfern der zweiten Generation mangels des gesetzlich geforderten zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Verabreichung von Dopingsubstanzen und der Schwangerschaft der Mutter abgelehnt worden. Fünf Anträge von Opfern der zweiten Generation seien abgelehnt worden, weil der erlittene Gesundheitsschaden auf die dem Vater verabreichten Dopingsubstanzen zurückgeführt wurde. Drei Anträge seien abgelehnt worden, weil die Dopingverabreichung mit Wissen der Antragsteller erfolgte. Zwei Anträge seien wegen fehlender Zugehörigkeit zum Leistungssportsystem der ehemaligen DDR abgelehnt worden. Ein Antrag wurde den Angaben zufolge wegen bereits erhaltener finanzieller Hilfe nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz abgelehnt. Ein Antrag sei abgelehnt worden, weil der Antrag auf finanzielle Hilfe nach dem Tod des Dopingopfers gestellt wurde. Ein weiterer Antrag sei abgelehnt worden, weil kein fachärztliches Gutachtens beigebracht wurde. Wie die Bundesregierung schreibt, befinden sich derzeit 173 Anträge in der Bearbeitung.

Auf die Frage, mit wie vielen Anträgen die Bundesregierung noch bis Ende 2018 rechnet, heißt es in der Antwort: Die Antragszahlen lägen seit Oktober 2017 konstant zwischen 20 bis 30 Anträgen pro Monat. Es sei davon auszugehen, dass diese Anzahl auch in den kommenden Monaten erreicht wird. Außerdem sei - wie bei der ursprünglichen Antragsfrist - ein erneuter Anstieg der Antragszahlen kurz vor Ablauf der aktuellen Antragsfrist zu erwarten. "Das kontinuierliche Antragsverhalten von 20 bis 30 Anträgen monatlich einschließlich eines zum Jahresende zu erwartenden Anstiegs sowie die bisher gestellten 806 Anträge lassen darauf schließen, dass die Zahl der in der Gesetzesbegründung zum 2. DOHG angenommenen 1.000 anspruchsberechtigten Dopingopfer innerhalb der aktuell gesetzten Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018 erreicht wird", schreibt die Bundesregierung.

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3. Sportförderung in Bad Kreuznach erfragt

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Ob die Bundesregierung plant, die Sportförderung für die Bundesstützpunkte Kanuslalomsport und Trampolinturnen in Bad Kreuznach zu streichen, möchte die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4436) erfahren. Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage auf eine E-Mail des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz, wonach die besagten Bundesstützpunkte in Rheinland Pfalz ihre Förderung verlieren sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 733 - 8. Oktober 2018 - 13.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2018

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