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BUNDESTAG/7585: Heute im Bundestag Nr. 737 - 09.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 737
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 9. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.48 Uhr

1. Experten fordern mehr Wolfsmanagement
2. Anhörung zum Online-Handel
3. Risiken der Altersversorgung
4. Änderung des Personenstandsgesetzes


1. Experten fordern mehr Wolfsmanagement

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/STE) Es muss ein "Miteinander von Wolf und Weidetier" möglich sein, sagte Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zum Auftakt eines Fachgesprächs mit dem Thema "Wolf und Herdenschutz - Suche nach konstruktiven Lösungsansätzen" am Montag. Die Rückkehr des Wolfes sorgt in vielen Regionen Deutschlands zunehmend für Beeinträchtigungen in der Weidetierhaltung. Fünf Sachverständige waren deshalb eingeladen, dem Gremium ihre Erfahrungen und Lösungsvorschläge zu präsentieren, um im "Spannungsfeld der Wolfsbefürworter und -gegner" zu zukunftsfähigen Ergebnissen zu kommen.

Aus brandenburgischer Sicht, erläuterte Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forums Brandenburg e.V., sei der Wolf nie weg gewesen. Zur DDR-Zeit sei er zwar bejagt worden, er habe sich aber schnell wieder reproduziert. Der heutige Bestand lasse sich mit etwa 300 Tieren in Brandenburg angeben, was einem Zuwachs von 30 Prozent entspreche. In gleicher Höhe lasse sich außerdem auch der Zuwachs der zu Schaden gekommenen Tiere abschätzen. Beyer betonte, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Herbeiführung einer Bestandsreduktion der Wölfe in den Verbänden des "Forum Natur" Freude hervorrief. Nun sei es an der Zeit, zu einem funktionierenden Wolfsmanagement zu kommen und jagdrechtlich in Bezug auf den Wolf für Klarheit zu sorgen.

Michael Böer, Facharzt für Wildtiere und Zoodirektor des Zoos Osnabrück, sprach sich für eine stärker regional konzentrierte Forschung aus. Das Wolfsmanagement sei vor allem dann zu optimieren, wenn konkrete Beobachtungen vor Ort vorgenommen und bearbeitet werden würden. Dabei sei beispielsweise auch die Berücksichtigung des Verhaltens einzelner Wolfsfamilien entscheidend. Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren müssten deshalb auch immer jeweils gesondert und mit Blick auf lokale Faktoren angesetzt werden. Die gezielte Berücksichtigung und Verwertung regional gewonnener Informationen und Forschungsergebnisse, so der Tiermediziner, würde die Arbeit des DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, und anderer Bundesbehörden effektiver gestalten.

Am höchsten sei der Wolfsdruck in Sachsen und Brandenburg, betonte Knut Kucznik, der 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde e.V. Neben dem Zaunbau, der Grundvoraussetzung für den Herdenschutz, müssten zudem Herdenschutzhunde eingesetzt werden. Der Umgang und die Haltung dieser speziell trainierten Hunde sei allerdings anspruchsvoll und mit entsprechender Schulung verbunden - das gelte es im Blick zu behalten. Außerdem, so Kucznik, müsse der Herdenschutzhund rechtlich verankert werden. Darüber hinaus sollten Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent aus öffentlicher Hand finanziert und Wölfe, die die Schutzbarrieren überwinden, augenblicklich entnommen werden.

Der Wolf werde sich in Deutschland weiter ausbreiten, prognostizierte Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Die Bedingungen, die das Tier im Land vorfindet, seien gut, so werde es etwa zukünftig auch immer mehr Nahrung finden. Ein zukunftssicheres Wolfsmanagement und eine flächendeckende Herdenschutzgestaltung seien deshalb von absoluter Wichtigkeit. Oberste Priorität, so Reinhardt, müsse der Herdenschutz von besonders wehrlosen Tieren wie Schafe und Ziegen haben. Aus Sicht der Forscherin ist es zudem unabdinglich, Betroffene stärker zu unterstützen und von landwirtschaftsbehördlicher Seite besser zu beraten. Außerdem müsse der Fokus klar auf Schutzmaßnahmen und deutlich weniger auf Jagdfragen gelegt werden.

"Wir haben bisher noch nie über die Rettung der Weidetierhaltung aus der finanziellen Krise gesprochen", mahnte Andreas Schenk vom Bundesverband Berufsschäfer e.V. und forderte einen Rettungsring für betroffene Landwirte. Die Politik müsse zeitnah Lösungen finden und einen artenschutzrechtlichen Rahmen für die Länder schaffen. Die doppelte Normalität von Wolfsschutz und Wolfsentnahme führen zu Komplikationen, die dringend abgebaut werden müssen. Wünschenswärt wäre aus Sicht Schenks die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene. Auf dem Spiel stehe schließlich nicht nur die Herdenwirtschaft und -kultur, sondern auch deren Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit.

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2. Anhörung zum Online-Handel

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, den 15. Oktober, von 12.00 bis 14.15 Uhr mit dem Online-Handel. Grundlage der Anhörung im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Damit soll die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug unterbunden werden. Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Hannes Brachat (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen), Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), eBay GmbH, Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Stefan Ronnecker (Vertreter der kommunalen Spitzenverbände) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen.

Geändert werden soll auch das Einkommensteuergesetz. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.

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3. Risiken der Altersversorgung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673) eingebracht. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen sich in Zukunft auch intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist. "Die Richtlinie gibt damit wichtige Impulse für die Bewältigung von Herausforderungen wie zum Beispiel dem Niedrigzinsumfeld oder dem demographischen Wandel", erläutert die Bundesregierung.

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4. Änderung des Personenstandsgesetzes

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe", auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669) zur Änderung des Personenstandsgesetzes hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Zugleich soll danach Betroffenen in Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht führt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, ermöglicht werden, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und - soweit gewollt - neue Vornamen zu wählen. Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist dem Gesetzentwurf zufolge durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt. Es schütze auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personenkreis sei auch vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und werde in beiden Grundrechten verletzt, "wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als ,weiblich' oder ,männlich' zulässt".

Der Gesetzentwurf soll daher "die vom Bundesverfassungsgericht für das Personenstandsrecht geforderte Möglichkeit für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" schaffen, einen anderen positiven Geschlechtseintrag zu wählen, Die Wahl des Begriffs "divers" entspricht laut Bundesregierung "dem Wunsch der Betroffenen, der in der Länder- und Verbändebeteiligung zum Ausdruck gekommen ist". Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden der Vorlage zufolge nach der aktuellen medizinischen Terminologie "Diagnosen zusammengefasst, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 737 - 9. Oktober 2018 - 10.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2018

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