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BUNDESTAG/7599: Heute im Bundestag Nr. 751 - 10.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 751
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 17.17 Uhr

1. Verfolgung von Völkerstraftaten in Syrien
2. Bundesweit einheitliches Wolfsmanagement
3. Klimawandel als Risiko für den Waldbau
4. Regierung prüft Bestellerprinzip
5. Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen
6. Grüne wollen Forschungsbonus


1. Verfolgung von Völkerstraftaten in Syrien

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung zur Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1876) wurde am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag ausführten, sei auf internationaler Ebene der Weg zu einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten de facto versperrt. "Da Syrien kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, kann sich der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) oder aber ein zu gründendes Ad-hoc-Sondertribunal nur mit der dortigen Situation befassen, wenn ihm der Sicherheitsrat den Fall zur Bearbeitung überweist." Der Versuch einer solchen - auch von Deutschland unterstützten - Überweisung an den ICC sei am Veto von Russland und China gescheitert. Mit einer Aufhebung der Blockade sei derzeit nicht zu rechnen, allerdings gebe es einen durch die UN-Generalversammlung beschlossenen Beweismittelmechanismus für Syrien. Die Grünen forderten mit ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, dessen Arbeit für 2018 durch das Schließen einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar zu sichern.

Ein Vertreter der Fraktion forderte zudem eine intensivere Verfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland, unter anderem durch Aufstockungen bei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) und beim Völkerstrafrechtsreferats beim Generalbundesanwalt.

Ein Vertreter der Unionsfraktion argumentierte, dass für diese Stellen bereits mehr Mittel eingeplant worden seien. "Wir sind an diesen Stellen unterwegs", es brauche dafür keine gesonderte parlamentarische Initiative. Ein AfD-Vertreter zweifelte an der Umsetzbarkeit einiger Grünen-Forderungen. So sei nicht klar, wie man in Syrien Beweise für Völkerstraftaten sicherstellen wolle, ohne mit den Behörden der faktischen Regierung Assad zusammenarbeiten zu wollen.

Eine Sozialdemokratin zeigte Verständnis für die Grünen-Anliegen, betonte aber, dass es wie zuletzt in der Region Idlib darum gegangen sei, zunächst weitere humanitäre Katastrophen abzuwenden. Auch die Liberalen zeigten Verständnis für das Anliegen des Grünen-Antrags, bemängelten aber Unklarheiten bei der Ausgestaltung. So schaffe eine Forderung zum Schutz von Whistleblowern, die zur Beweissicherung beigetragen haben, möglicherweise nebenher einen neuen Asylgrund. Eine Vertreterin der Linksfraktion bezeichnete den Antrag als "sehr unausgewogen". So verfügten "islamistische Mörderbanden" wie die al-Nusra-Front selbst über Chemiewaffen, deren Einsatz dem syrischen Regime bei häufig unklarer Beweislage vorgeworfen werde.

Keine Mehrheiten fanden zudem zwei vom Ausschuss mitberatene Anträge der Fraktionen der AfD zur Feststellung einer "Völkerrechtswidrigkeit der Luftschläge des Westens am 14. April 2018 in Syrien" (19/2470) sowie der Grünen mit dem Titel "Völkerrecht in Syrien hochhalten - Eskalation verhindern und den politischen Prozess vorantreiben" (19/2513).

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2. Bundesweit einheitliches Wolfsmanagement

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Umsetzung eines bundesweit abgestimmten Wolfsmanagements ist in Arbeit. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4685) auf eine Kleine Anfrage (19/4063) der FDP-Fraktion zur "Wolfspolitik" des Bundes. Grundlage sei dafür unter anderem ein am 26. Juni im Bundestag beschlossener Koalitionsantrag (19/2981), der die Bundesregierung unter anderem auffordert, die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über den Herbst 2018 hinaus zu verstetigen und Perspektiven zu entwickeln, wie Weidetierhalter, Jäger und Landwirte darin einbezogen werden können, um deren Standpunkte zu berücksichtigten.

Die Regierung soll zudem eine bessere Unterstützung der Wanderschäfer prüfen. Darüber hinaus sollen die für Nutztierhalter entstehenden Kosten für Schutzmaßnahmen sowie die durch übergriffige Wölfe verursachten Schäden im Tierbestand von den Landesbehörden schnell und unbürokratisch ausgeglichen werden können. Ebenso soll die Regierung prüfen, ob ein generelles Fütterungsverbot von Wölfen hilfreich wäre, um die Entwicklung von Einzeltieren zu für Mensch und Nutztier gefährlichen Wölfen zu vermeiden. Auch die Auswirkung der Rückkehr des Wolfes auf die Wildtierbestände soll untersucht werden.

In der Antwort heißt zudem, dass sich die Bundesregierung aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft für die Weidetierhaltung einsetzt. Es lägen aber keine statistisch gesicherten Informationen über einen Rückgang der Weide- beziehungsweise Freilandhaltung aufgrund der Ausbreitung des Wolfes vor. Jedoch seien Fälle bekannt, in denen zumeist im Nebenerwerb- sowie Hobbybereich die Schafhaltung aufgegeben worden sei.

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3. Klimawandel als Risiko für den Waldbau

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Klimawandel ist derzeit die zentrale Herausforderung sowie ein Risiko für den Waldbau und die Forstwirtschaft. Insbesondere die Baumartenwahl bei der Verjüngung der Bestände werde dadurch beeinflusst. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4686) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4225) hervor. Weiter heißt es dazu, dass wichtige Ansätze zur Stabilisierung und Vitalisierung der Bestände und zur Erhaltung der verschiedenen Waldfunktionen unter anderem die Auswahl von standortgerechten, überwiegend heimischen Baumarten und geeigneten Herkünften mit entsprechender Klimavariabilität, die Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Mischwälder sowie die Stabilisierung der Bäume seien. Der Anbau standortgerechter und überwiegend heimischer Baumarten leiste hierzu einen wichtigen Beitrag.

Eine nachhaltige Waldumbaustrategie ist nach Auffassung der Bundesregierung das Konzept einer naturnahen Waldwirtschaft und sei bereits seit über 30 Jahren erklärtes Ziel der deutschen Waldpolitik. Zentrale Grundsätze der naturnahen Waldwirtschaft seien demnach die Erhaltung und der Aufbau strukturreicher Mischwälder, der Anbau von standortgerechten Baumarten und Herkünften, die Nutzung der Naturverjüngung, wo Boden und Vorbestand es zulassen, der weitgehende Verzicht auf Kahlhiebe, ein möglichst stufiger Waldaufbau, dem Einzelbestand angepasste Waldpflege, eine bestandsschonende Holzernte und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Außerdem würden Maßnahmen zum Waldumbau im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit Bundesmitteln gefördert. Darüber hinaus ermögliche der Waldklimafonds die Finanzierung gezielter Pilotprojekte, Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel.

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4. Regierung prüft Bestellerprinzip

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Ob das in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerkosten für Mietwohnungen auch auf Immobilienverkäufe übertragen werden sollte, befindet sich derzeit in vertiefter Prüfung. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4306). Aussagen zum genauen Zeitplan oder zu den Präferenzen der Bundesregierung seien noch nicht möglich. Weiter heißt es, entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen des Wohngipfels strebe die Bundesregierung eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an und prüfe diesbezüglich verschiedene Optionen. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten hatten unter anderem nach dem Diskussionsstand bei der Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf gefragt.

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5. Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Die Aufgaben der Zoll- und Finanzbehörden sollen im Zuge der geplanten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461) nicht ausgeweitet werden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/4730) auf eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf hervor. Danach lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem das Anliegen des Bundesrates ab, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Zuständigkeitsübertragung in das Tabakerzeugnisgesetz im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen. Legale und bereits versteuerte Tabakprodukte sowie Warenkreise, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, sollen demnach nicht aufgabenfremd von den zuständigen Länderbehörden auf die Zoll- und Finanzbehörden übertragen werden. Die über die erforderliche Sachnähe und Marktkenntnis verfügenden und in der Fläche bereits agierenden Behörden sollen mit der Durchführung und Überwachung der einschlägigen Vorschriften des Tabakrechts betraut bleiben.

Der Gesetzentwurf soll helfen, den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen zu unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einander anzugleichen. Mit dem Änderungsgesetz soll das nationale Tabakrecht unter anderem an die Durchführungsverordnung (EU) 2018 / 574 der Kommission über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse angepasst werden. Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

Durch ein Rückverfolgbarkeitssystem soll der Warenverkehr dieser Erzeugnisse erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten Union verfolgen lassen. Außerdem soll die Einführung von Sicherheitsmerkmalen die Überprüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können.

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6. Grüne wollen Forschungsbonus

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, sollen einen "Forschungsbonus" erhalten. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden, sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (19/4827) vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Damit könne die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert werden, erhofft die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und schreibt: "Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft."

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, beträgt der Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nur 2,93 Prozent. In Europa würden Länder wie Österreich und Schweden inzwischen die Drei-Prozent-Marke erreichen. Länder wie Japan, Israel und Südkorea würden zwischen 3,5 und 4,3 Prozent ihres BIP in Forschung und Entwicklung investieren. "Um seine Stellung als eine der führenden Wirtschafts- und Innovationsnationen zu bewahren, muss Deutschland zu dieser weltweiten Spitzengruppe wieder aufschließen. Die steuerliche Forschungsförderung ist unverzichtbar, um insgesamt eine höhere Forschungsdynamik und das für das Jahr 2025 gesetzte 3,5-Prozent-Ziel zu erreichen", fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die darauf hinweist, dass in 27 von 34 OECD-Staaten und in fast allen EU-Mitgliedsländern eine steuerliche Forschungsförderung existiere. Doch in Deutschland würden bisher rund 60 Prozent der kontinuierlich forschenden kleinen und mittleren Unternehmen von der bestehenden öffentlichen Forschungsförderung nicht erreicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 751 - 10. Oktober 2018 - 17.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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