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BUNDESTAG/7613: Heute im Bundestag Nr. 765 - 15.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 765
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 15.06 Uhr

1. Skeptische Reaktionen auf Brückenteilzeit
2. FDP will Mautbefreiung für Euro VI-Lkw
3. FDP fragt nach Luftverkehrskonzept
4. AfD erkundigt sich nach Glasfaserausbau
5. Regierung prüft Anregungen des Bundesrats


1. Skeptische Reaktionen auf Brückenteilzeit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen. Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, fordert der ZDH. So könne vermieden werden, dass die Arbeitnehmer aller Filialen und Betriebsteile größerer Betriebe bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssten, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert in seiner Stellungnahme: "Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme.

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will", schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

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2. FDP will Mautbefreiung für Euro VI-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert, Lkw mit der Schadstoffklasse Euro VI auch weiterhin von den Luftverschmutzungskosten bei der Lkw-Maut zu befreien. Ein darauf abzielender Antrag (19/4921) der Liberalen steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Die zusätzliche Anlastung der Luftverschmutzungskosten und ihre ausgewogene Differenzierung, "inklusive der Befreiung für Euro VI-Lkw", habe in den letzten Jahren zu einer Flottenmodernisierung und in Folge dessen auch zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt, schreiben die Abgeordneten. Eine Anlastung dieser Kosten für Euro VI-Lkw, wie sie von der Bundesregierung im Rahmen der für 2019 geplanten Änderung der Mautsätze vorgesehen ist, würde den Anreiz zum Erwerb eines modernen Fahrzeugs deutlich reduzieren und damit diesen Erfolg gefährden, schreibt die FDP-Fraktion.

In dem Antrag heißt es weiter, mit die Erhebung der Maut bei schweren Nutzfahrzeugen sei in den letzten Jahren eine "sachgerechte Nutzerfinanzierung" für die Bundesautobahnen etabliert worden. "Mit der tatsächlichen Anlastung der Wegekosten, bei der jeder Teilnehmer seine individuelle Straßennutzung zahlt, konnte eine hohe Akzeptanz für das Instrument geschaffen werden", urteilen die Abgeordneten. Dieses Prinzip müsse auch weiterhin gelten. Dazu müssten die zugrunde gelegten Kosten für die Nutzer transparent sein.

Bei der Anlastung der Kosten für die Infrastruktur sei dies aber nicht gegeben, wird kritisiert. So bleibe für die Nutzer fraglich, "wieso im Wegekostengutachten vor dem Hintergrund des aktuellen Kapitalmarktumfeldes mit 3,3 Prozent erneut ein kalkulatorischer Zins deutlich über den laufenden Zinsleistungen des Bundes zur Bedienung seiner Kreditfinanzierung festgelegt wurde". Das Ganze sei noch unverständlicher, da aufgrund der Mauteinnahmen eine Finanzierung im Fernstraßenbau über Kredite gar nicht notwendig sei. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktion, für die Berechnung der Infrastrukturkosten den durchschnittlichen Zins zur Bedienung der Bundesschulden als kalkulatorischen Zins anzuwenden.

Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mautbefreiung technologieoffen auf andere innovative Antriebstechniken auszudehnen. Bei der Forderung beziehen sich die Liberalen auf die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Aufgrund eines höheren Eigengewichtes oder der Nutzung einer zusätzlich zu installierenden Strominfrastruktur bei Oberleitungs-Lkw verursachten diese objektiv betrachtet höhere Infrastrukturkosten, die sich auch in der Maut widerspiegeln müssten. Zur Anreizsetzung für neue Technologien könne eine temporäre Aussetzung oder Vergünstigung der Maut durchaus sinnvoll sein, heißt es in der Vorlage. "Diese müssen aber im Einklang mit den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung einhergehen und degressiv und auslaufend ausgestaltet sein", fordern die Liberalen.

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3. FDP fragt nach Luftverkehrskonzept

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem im Jahr 2017 vom damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellten Luftverkehrskonzept erkundigt sich die Fraktion der FDP. In einer Kleinen Anfrage (19/4652) heißt es, im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, das Luftverkehrskonzept umzusetzen. Das Dokument habe das Ziel, durch gezielte Maßnahmen den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken und zu sichern. Die Liberalen wollen nun wissen, ob die Bundesregierung an den Aussagen des Luftverkehrskonzepts festhält oder ob sie "wesentlichen Änderungsbedarf" sieht. Gefragt wird auch, ob der Bundesregierung "seit der Verabschiedung des Luftverkehrskonzeptes wettbewerbsverzerrende Regelungen im bestehenden Regelwerk der Europäischen Union bekannt geworden sind".

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4. AfD erkundigt sich nach Glasfaserausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach den Fortschritten beim Glasfaserausbau im ersten Quartal 2018 im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4705). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Fördermittel für den Glasfaserausbau jeweils im ersten Quartal der Jahre 2014 bis 2018 bewilligt und in welcher Höhe diese Mittel abgerufen wurden.

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5. Regierung prüft Anregungen des Bundesrats

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit im Rahmen der nächsten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen für Straßenbahnen mit dem Ziel der Beschleunigung angepasst werden können. Das geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (19/4731) zur Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich des Regierungsentwurfes für ein Gesetz "zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" (19/4459) hervor. Die Länderkammer hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mit einbezieht, "obwohl innerstädtische, komplexe Verkehrsvorhaben ähnlich bedeutend sind wie Eisenbahntrassen auf dem Land". Das Fachplanungsrecht nach dem PBefG müsse daher aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit in den Gesetzentwurf integriert werden.

Nachkommen will die Bundesregierung der Unterrichtung zufolge mehreren Prüfbitten des Bundesrates. Die Länderkammer hatte die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob durch eine Änderung im Bundesfernstraßengesetz, im Verwaltungsverfahrens- oder Verwaltungsprozessrecht geregelt werden kann, dass in den Fällen, in denen Fehler durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, das Gericht die mangelnde Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses "nur für die Teile des Vorhabens feststellt, auf die sich der Fehler ausgewirkt hat". Des Weiteren solle die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung dahingehend möglich ist, dass Rechtsmittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur dann aufschiebende Wirkung entfalten, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass mögliche Rechtsfehler auch durch ergänzende Verfahren nicht geheilt werden können".

Außerdem bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen entsprechend auf andere Fachplanungsgesetze übertragen werden sollten und ob der Wortlaut der fachplanungsrechtlichen Regelungen anzugleichen ist. Die Mehrheit der konkreten Änderungsvorschläge durch den Bundesrat lehnt die Bundesregierung laut der Vorlage ab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 765 - 15. Oktober 2018 - 15.06 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2018

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