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BUNDESTAG/7629: Heute im Bundestag Nr. 781 - 18.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 781
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 09.42 Uhr

1. Initiative gegen Christenverfolgung
2. Normensetzung für mehr Nachhaltigkeit
3. NetzDG auf dem Prüfstand
4. Zahnmedizinische Versorgungsstrukturen
5. Investoren in der ambulanten Versorgung
6. Großspenden für CDU, FDP und SSW


1. Initiative gegen Christenverfolgung

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung gegen die Verfolgung von Christen gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1698) scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe an den Gegenstimmen der anderen Fraktionen. Die AfD hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, jährlich einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu erstellen, der insbesondere auf die Lage der christlichen Minderheiten eingehen soll. Außerdem sollten in Bezug auf Staaten, in denen Christen diskriminiert und verfolgt würden, Entwicklungsmittel gekürzt, Finanztransaktionen eingeschränkt, die politische Führung sanktioniert und Flüchtlingskontingente für verfolgte Christen eingeführt werden.

Es müsse zentraler Teil der deutschen Außenpolitik werden, "dass wir für die Christen in der Welt Partei ergreifen", sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion im Ausschuss. Ein Vertreter der Unionsfraktion nannte den Antrag hingegen "einseitig", da er sich nur auf eine Religion beziehe. Es müsse darum gehen, sich "exemplarisch, aber nicht exklusiv" für verfolgte Christen einzusetzen. Auch eine Vertreterin der SPD-Fraktion argumentierte in diesem Sinne: Es sei eine Selbstverständlichkeit, sich gegen Verfolgung von Christen zu wenden, im AfD-Antrag fehle aber der größere Rahmen, der darin bestehe, gegen jegliche Verfolgung wegen eines Glaubens einzutreten. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion warf den Antragstellern vor, Konfessionen gegeneinander auszuspielen zu wollen. Aus der Fraktion der Linken hieß es, der AfD gehe es auch darum, den Islam als aggressiv darzustellen. Ein Vertreter der Grünen sagte mit Verweis auf das Grundgesetz, dass es keine Religionen erster und zweiter Klasse geben könne.

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2. Normensetzung für mehr Nachhaltigkeit

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Normen können dabei behilflich sein, die Agenda 2030 auch zu einer Realität in Deutschland werden zu lassen. Das sagte Lorenza Jachia, von der von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) am Mittwochabend während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Die UNECE setze Standards und Normen in vielen Bereichen auch über den EU-Bereich hinaus, sagte die Expertin. Mit Blick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) werde versucht, Normen zu setzen, damit die Ziele möglichst vor Ort umgesetzt werden können.

Jachia machte darauf aufmerksam, dass es in fast allen Ländern Normierungseinrichtungen gebe - in Deutschland das Deutsche Institut für Normung (DIN). Zugleich gebe es auch internationale Normierungsorgane, die Normen entwickelten, was teils verwirrend sei für die Bürger aber auch für Regulierungsbehörden oder auch Parlamentsabgeordnete. Es gelte also, diese Diversität zu koordinieren und die verschiedenen Normen zu nutzen.

Die UNECE-Vertreterin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Normen dazu beitragen könnten, Produkte zu verbessern und die Umwelt zu schützen. Beispiele dafür seien Gütesiegel, die eine nachhaltige Fischerei unterstützten - entsprechend des SDGs 14: "Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen". Andere Standards würden dabei helfen, den Ausstoß der Treibhausgase zu messen, "was uns wiederum in die Lage versetzt, unsere Errungenschaften bei der Erreichung des SGDs 13 zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu messen", sagte Jachia. Gleichzeitig gebe es Standards, die es ermöglichten, gesellschaftliche Ziele zu erreichen. Mit Standards für Abwassersysteme ohne Kanalisation könne man in Ländern, wo Kanalisationssysteme in jedem Teil des Landes nicht praktikabel sind, SDG 6 verfolgen: "Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten".

Durch das in den Normen enthaltene Expertenwissen, das durch die Normung auch den Entwicklungsländern zur Verfügung stehe, werde die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele grundsätzlich unterstützt, fügte DIN-Vertreterin Sibylle Gabler an. "Da findet ganz gezielt auch ein Wissenstransfer statt", sagte sie. Insofern werde das SGD 17 "Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben" unterstützt. Ohnehin werde Internationalität bei der Normsetzung großgeschrieben. 85 Prozent aller Normungsprojekte, so die Expertin, hätten einen europäischen oder internationalen Hintergrund.

Gabler sagte weiter, bislang sei es nicht so, dass gezielt Normen für Nachhaltigkeitsziele entwickelt würden. Vielmehr sei es so, dass viele der bereits bestehenden Normen "auf die Unterstützung der SDGs einzahlen". So etwa die internationalen Siegel zum nachhaltigen Kakaobohnenanbau oder die Normen im Bereich der Medizintechnik.

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3. NetzDG auf dem Prüfstand

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Über die Umsetzung der Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und das Entfernen von Inhalten gemäß des Gesetzes hat der Ausschuss Digitale Agenda am Mittwoch mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter diskutiert. In der 17. Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Hansjörg Durz (CDU/CSU) machten die Vertreter der drei Unternehmen deutlich, dass durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist , bereits erste positive Verbesserungen angestoßen wurden. Im Zuge des Inkrafttreten des Gesetzes seien oftmals auch die eigenen Hausregeln auf den Plattformen verschärft worden. Vergleichbar seien die Zahlen an eingereichten Beschwerden von Nutzern zwischen den einzelnen Unternehmen allerdings nicht.

Man arbeite laufend an Verbesserungen, habe investiert und vermehrt Personal eingestellt, um das Gesetz umzusetzen, hieß es übereinstimmend von den Vertretern aller drei Unternehmen. Eine Vertreterin von Facebook äußerte in der Diskussion, dass jedoch weiter die Sorge bestünde, dass mit dem Gesetz Unternehmen zu Richtern über die Meinungsfreiheit gemacht werden können. Ein strittiger Punkt sei auch, was passiere, wenn Länder mit anderen Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit zukünftig ein solches Gesetz modifiziert anwenden würden.

Ein Großteil der gemeldeten Inhalte auf Google-Portalen sei wegen einer Verletzung der Hausregeln innerhalb von 24 Stunden entfernt worden und nicht aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, sagte eine Vertreterin von Google. Das Gesetz habe die richtige Stoßrichtung, es könne aber noch durch kleinere Änderungen an der Zielsetzung unterstützt werden, sagte sie.

Eine Vertreterin von Twitter berichtete, dass in den vergangenen Monaten erhebliche Verbesserungen im Prüfungsprozess etabliert worden seien. So werde inzwischen der Kontext des gemeldeten Beitrags berücksichtigt und auch die Historie eines Nutzers in den Prüfungsprozess miteinbezogen. Jede Beschwerde werde jedoch einzeln geprüft, berichtete sie.

Die Ausschussmitglieder sprachen in ihren Fragen Details zum Beschwerdemanagement in den einzelnen Unternehmen an, fragten nach dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und nach den Sanktionsmechanismen bei Verstößen von Nutzern gegen die Community-Richtlinien oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Konkrete Fragen danach, wie hoch etwa der Löschanteil sei und wie viel Zeit pro Beschwerde von einem Mitarbeiter aufgewendet werde, konnten die Vertreter der Unternehmen nicht liefern. Die entsprechenden Zahlen werden dem Ausschuss nachgereicht.

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4. Zahnmedizinische Versorgungsstrukturen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Entwicklung zahnmedizinscher Versorgungsstrukturen befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4927). Seit dem Inkrafttreten des Versorgungstärkungsgesetzes 2015 sei ein deutlicher Anstieg der zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) festzustellen. Zudem kaufen laut Presseberichten sogenannte Private-Equity-Gruppen Krankenhäuser und gründeten hierüber Z-MVZ.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Details erfahren über die zahnärztliche Versorgung, die Träger von Z-MVZ und die Motive von Großinvestoren.

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5. Investoren in der ambulanten Versorgung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die wirtschaftlichen Interessen bei der Übernahme von Medizinischen Behandlungszentren (MVZ) sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/4926) der Fraktion Die Linke. Es gebe eine zunehmende Tendenz, dass Finanzinvestoren über die Gründung oder den Kauf einer MVZ in der ambulanten Versorgung Fuß fassen. Da Großinvestoren nicht direkt ein MVZ betreiben dürften, seien verschiedene Umgehungsstrategien entwickelt worden.

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wie viele MVZ seit 2006 zugelassen wurden und wer sie betreibt.

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6. Großspenden für CDU, FDP und SSW

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) CDU, FDP und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sind im Juli 2018 mit Großspenden in Höhe von mehr als 50.000 Euro bedacht worden. Das geht aus einer Unterrichtung (19/4994) des Bundestagspräsidenten hervor.

So erhielt die CDU eine Einzelspende in Höhe von 260.000 Euro von einer Privatperson. FDP-Chef Christian Lindner spendete seiner Partei rund 50.000 Euro. Der SSW erhielt von der dänischen Kulturbehörde eine Großspende über rund 122.000 Euro.

Gemäß Parteiengesetz sind Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen und von diesem zeitnah zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 781 - 18. Oktober 2018 - 09.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

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