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BUNDESTAG/7719: Heute im Bundestag Nr. 871 - 14.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 871
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. November 2018, Redaktionsschluss: 08.49 Uhr

1. Ausweiskontrollen beim Boarding
2. Sprengung von Geldautomaten
3. Maßnahmen aktiver Cyber-Abwehr
4. Schutz von Luftfracht vor Manipulationen
5. Personalentwicklung bei der Bundespolizei
6. Linke fragt nach Zitis
7. Verfahren zu Gesichtserkennung


1. Ausweiskontrollen beim Boarding

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Fluggesellschaften sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/5553) verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.

Darin wird darauf verwiesen, dass die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht gesetzlich zu einer solchen Prüfung verpflichtet seien. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine "gewichtige Informationslücke" und Kriminellen und Terroristen werde es "ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen".

Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbildung zu der Bundesrats-Initiative noch nicht abgeschlossen. Dies geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf hervor.

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2. Sprengung von Geldautomaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Sprengung von Geldautomaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5150). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ereigneten sich nach den ihr vorliegenden Informationen mit Stand vom 31. August 2018 seit Anfang des laufenden Jahres 248 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl den Angaben zufolge bei insgesamt 268 Fällen und im Jahr 2016 bei insgesamt 318 Fällen.

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3. Maßnahmen aktiver Cyber-Abwehr

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/5472) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Hackbacks als aktive digitale Gegenwehr" (19/5076). Wie die Fraktion darin ausführte, beschreiben Begriffe wie "digitaler Gegenangriff", "aktive Cyberabwehr" oder "Hackback" die "Suche nach Maßnahmen für die aktive, zivile und militärische Gegenwehr in einem Szenario eines Cyberangriffs auf deutsche Systeme". Die Bundesregierung verweist dazu in ihrer Antwort darauf, dass von ihr der Begriff "Hackback" konzeptionell grundsätzlich nicht verwendet werde, "weder für Aktivitäten der Cyber-Abwehr noch der Cyber- Verteidigung".

Zur Frage, welche rechtlichen Grundlagen sie bei der "rechtlichen Bewertung von Hackbacks" für relevant hält, schreibt die Bundesregierung, dass aufgrund der Vielzahl der vorstellbaren Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr "vielfältige völker-, verfassungs- und einfachrechtliche Fragestellungen aufgeworfen" würden. Zudem seien unterschiedlichste Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr denkbar. Eine pauschalierende Betrachtungsweise sei daher nur eingeschränkt möglich.

Bei jeder Betrachtung gelte jedoch, dass sich alle Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr im Rahmen des geltenden Völker-, Verfassungs- und des einfachen Rechts bewegen müssen, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung darin ferner darlegt, werden von ihr derzeit "die im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr aufgeworfenen unter anderem rechtlichen Fragestellungen" geprüft. Aus dieser Prüfung könne sich unter anderem auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten. Noch seien diese Prüfungen indes nicht abgeschlossen.

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4. Schutz von Luftfracht vor Manipulationen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Schutz von Luftfrachtsendungen aus der sogenannten sicheren Lieferkette vor Manipulationen an Packstücken ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5476) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5191). Wie die Bundesregierung darin ausführt, müssen Luftfrachtsendungen derart verpackt sein, dass etwaige Manipulationen erkennbar sind. Bestehe ein Verdacht auf Manipulation, seien betroffene Luftfrachtsendungen als "Fracht mit hohem Risiko" besonders sensibel zu behandeln und einer doppelten Kontrolle zuzuführen.

Luftfrachtsendungen sind den Angaben zufolge im Rahmen der "sicheren Lieferkette" durch physischen und personellen Schutz gegen den unbemerkten Austausch geschützt. Sendungen, die kontrolliert werden, seien im Rahmen der Kontrolle einem Abgleich zwischen dem tatsächlichen und dem angegebenen Inhalt zu unterziehen, heißt es in der Antwort weiter. Für diese Tätigkeiten komme "ausschließlich zuverlässigkeitsüberprüftes und in der Luftsicherheit geschultes Personal zum Einsatz". Die Maßnahmen werden laut Bundesregierung durch regelmäßige Überwachungsmaßnahmen bei allen Beteiligten der "sicheren Lieferkette" durch die Abteilung Luftsicherheit im Luftfahrt-Bundesamt überprüft.

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5. Personalentwicklung bei der Bundespolizei

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bei der Bundespolizei sind laut Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durch Erreichen der Altersgrenze 2.995 Beamte in den Ruhestand getreten. Im selben Zeitraum wurden 5.449 Beamte neu eingestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/5480) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Personalentwicklung bei der Bundespolizei" (19/5075) weiter hervorgeht.

Wie die Bundesregierung darin ferner ausführt, werden "durch die im Jahr 2016 begonnene Einstellungsoffensive der Bundespolizei im Polizeivollzugsdienst" die ersten zusätzlich ausgebildeten Laufbahnabsolventen im Jahr 2019 der Einsatzorganisation zur Verfügung sehen. Die letzten zusätzlichen Einstellungen werden der Einsatzorganisation den Angaben zufolge "in den Jahren 2024/2025 zulaufen". Perspektivisch würden damit "die bestehenden Vakanzen geschlossen".

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6. Linke fragt nach Zitis

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis)" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5469). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde Zitis mit Erlass des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 6. April 2017 als nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des BMI errichtet. Die Behörde solle bis zum Jahr 2022 insgesamt 400 Personalstellen umfassen und habe zur Aufgabe, "Verschlüsselungsmethoden zu brechen und Überwachungstechnologien für staatliche Sicherheitsbehörden zu entwickeln".

Wissen wollen die Abgeordneten, warum Zitis per Organisationserlass und nicht per Bundesgesetz errichtet wurde. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie viele Planstellen für Beamte sowie Stellen für Arbeitnehmer Zitis jeweils im Kalenderjahr 2018 und 2019 zur Verfügung stehen und wie viele davon aktuell besetzt sind.

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7. Verfahren zu Gesichtserkennung

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ein "neues Verfahren zur Gesichtserkennung bei Interpol" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5489). Wie sie darin schreibt, will das Bundeskriminalamt (BKA) ein neues Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol nutzen. Wissen wollen die Abgeordneten, ab wann das BKA das neue Gesichtserkennungssystem bei Interpol nutzen will. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welchen Inhalt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol-Generalsekretariat hierzu hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 871 - 14. November 2018 - 08.49 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2018

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