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BUNDESTAG/7754: Heute im Bundestag Nr. 906 - 23.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 906
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 23. November 2018, Redaktionsschluss: 10.14 Uhr

1. Personenstandsangabe divers
2. Reform des Bundesteilhabegesetzes
3. Linke fragt nach Tarifbindung
4. Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen
5. Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
6. Investitionsschutz nach Völkerrecht


1. Personenstandsangabe divers

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, bei der Beurkundung von Geburten neben den Angaben "männlich" oder "weiblich" auch die Bezeichnung "divers" zu wählen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669) hat der Ausschuss für Inneres und Heimat für Montag, 26. November 2018, Experten zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Sie wird zwei Stunden dauern.

Die Bezeichnung divers soll dann gewählt werden, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Betroffenen, bei denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer eindeutigen Zuordnung des weiblichen oder männlichen Geschlechts führt, soll es künftig zudem möglich sein, durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen. Damit das geschehen kann, müssen sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen. Unter Experten ist diese Regelung umstritten.

Der Gesetzentwurf ist nach Angabe der Bundesregierung nötig geworden durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017. Danach würden Grundrechte verletzt, wenn das Personenstandsrecht Menschen dazu zwinge, das Geschlecht zu registrieren, außer "männlich" und "weiblich" aber keinen weiteren "positiven Geschlechtseintrag" zulasse. Die Neuregelung soll demnach vor Diskriminierung schützen.

Die Bundesregierung schreibt, der Begriff "divers" entspreche dem Wunsch der Betroffenen. An der Auswahl seien auch Länder und Verbände beteiligt gewesen.

Folgende Sachverständige werden sich vor dem Ausschuss äußern: Anatol Dutta (Ludwig-Maximilians-Universität München), Petra Follmar-Otto (Deutsches Institut für Menschenrechte), Susanne Krege (Kliniken Essen- Mitte), Anna Katharina Mangold (Freiburg), Konstanze Plett (Universität Bremen), Annette Richter-Unruh, (Ruhr-Universität Bochum), Lucie Veith (Intersexuelle Menschen e.V.).

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2. Reform des Bundesteilhabegesetzes

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/5907), das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nachzubessern. Die Abgeordneten stellen fest, dass das Ende 2016 verabschiedete Gesetz für viele behinderte Menschen und deren Familien eine Enttäuschung sei. Es werde dem Anspruch, Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herauszuführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie fordern unter anderem, dass die Leistungsberechtigten ein echtes Wunsch- und Wahlrecht erhalten, wenn es um die Art der Leistung und den Ort der Leistungserbringung geht. Die Leistungsansprüche sollen sich außerdem am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren, damit Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich sei. Leistungserbringer sollten Menschen auch außerhalb ihrer Einrichtungen unterstützen können, verlangen die Grünen. Darüber hinaus müssten Leistungen zur Teilhabe unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Berechtigten gewährt werden. Menschen, die gleichzeitig Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und den Pflegekassen beziehen, dürften durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden, verlangen die Grünen in ihrem Antrag.

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3. Linke fragt nach Tarifbindung

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/5853) zur Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft darüber geben, wie sich die Tarifbindung und die Zahl der tariflichen Öffnungsklauseln in Branchentarifverträgen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

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4. Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zu den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/5834) gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem nach Beschäftigungszahlen, nach der Akkordarbeit und der Wohnsituation der Beschäftigten.

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5. Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterentwickelt werden. In einem Antrag (19/5950) fordern die Abgeordneten Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden, heißt in dem Antrag. Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzulegen.

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6. Investitionsschutz nach Völkerrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Eine Reform des geltenden internationalen Investitionsschutzregimes ist Thema eines Antrages (19/5908) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das auf bilateralen Investitionsschutzverträgen basierende System müsse beendet werden, da eine nur unzureichende Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie etwa Menschenrechten, Umweltschutz oder Sozialstandards erfolge, heißt es darin. Die Verträge garantierten Rechte für ausländische Investoren, träfen aber keine Regelungen zu ihren Pflichten. Um dies zu ändern, müsse sich die Bundesregierung im Rat der EU für einen völkerrechtlich basierten multilateralen Gerichtshof direkt unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen. Die Klageprivilegien für Konzerne müssten beendet werden. Das von der EU-Kommission vorgelegte Mandat für einen "Multilateralen Investitionsgerichtshof" (MIC) sei unzureichend, da es nicht die inhaltliche, materiell-rechtliche Kritik am bisherigen Schiedsgerichtssystem adressiere.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 906 - 23. November 2018 - 10.14 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2018

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