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BUNDESTAG/7861: Heute im Bundestag Nr. 1013 - 21.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1013
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 21. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Beseitigung grauer Flecken wird teuer
2. Brücken TÜV soll 2019 vorliegen
3. Keine nationale Regelung bei Abbiegehilfen
4. Keine offenen Stellen für Fluglotsen
5. AfD erkundigt sich nach ICE-Brand
6. TKG-Novelle: Ländervorschläge abgelehnt


1. Beseitigung grauer Flecken wird teuer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Förderbedarf für die Beseitigung "grauer Flecken" bei der Internetversorgung (mindestens 30 Mbit/s verfügbar, aber nicht gigabitfähig erschlossen) liegt nach Einschätzung der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bei zehn bis zwölf Milliarden Euro. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/6373) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5807) hervor. Die Eckpunkte für ein entsprechendes neues Förderprogramm würden derzeit erarbeitet, heißt es in der Vorlage. Einzelheiten stünden noch nicht fest. "Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine Prognosen zu Baumaßnahmen und deren Abschluss möglich", schreibt die Bundesregierung.

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2. Brücken TÜV soll 2019 vorliegen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der sogenannte "Brücken-TÜV" soll nach Angaben der Bundesregierung für die Autobahnen Ende des Jahres 2018 und für alle übrigen Brücken im Zuge der Bundesfernstraßen im Laufe des Jahres 2019 zur Verfügung stehen. Das geht aus der Antwort (19/6330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5709) hervor. Mit dem "Brücken-TÜV" sei eine Betrachtung des Bauwerks über die eigentliche Brückenprüfung hinaus gemeint und mit dieser nicht zu verwechseln, erläutert die Bundesregierung. Bei einer Brückenprüfung würden die Bauwerke nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit, im Wesentlichen auf Basis einer visuellen Prüfung, bewertet.

Um die Erfordernisse der Brückenmodernisierung besser beschreiben zu können, sei der "Traglastindex" entwickelt worden. Hintergrund hierfür sei es gewesen, dass sich die Erfordernisse einer Ertüchtigung von Brücken, um den gewachsenen Anforderungen besser gerecht zu werden, nicht zwingend aus dem äußerlich erkennbaren Zustand der Brücken ableiten ließen. Vielmehr sei ein Blick in das "Innere" eines Tragwerks erforderlich, um unter anderem Defizite im Tragverhalten zu kennzeichnen und Abhilfe zu schaffen. "Beide Kennwerte, Zustandsnote und Traglastindex, sind geeignet, Handlungsbedarf für Instandsetzungen und/oder Ertüchtigungen aufzuzeigen", schreibt die Regierung.

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3. Keine nationale Regelung bei Abbiegehilfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nationale Maßnahmen zur Einführung von Lkw-Abbiegeassistenten würden nach Aussage der Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus der Antwort (19/6374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5871) hervor. In der Antwort heißt es: "Eine nationale Ausrüstungs- beziehungsweise Nachrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten für Fahrzeuge, die dem EU-Typgenehmigungsrecht unterliegen, steht nicht im Einklang mit dem EU-Recht."

Die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens sei derzeit Gegenstand der Beratungen auf EU-Ebene, schreibt die Bundesregierung. Die Europäische Kommission habe in einem Verordnungsvorschlag Einführungszeitpunkte von Assistenzsystemen vorgeschlagen. Danach sollen Abbiegeassistenzsysteme für schwere Nutzfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitzplatz drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für neue Fahrzeugtypen und fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (geplantes Inkrafttreten der Verordnung 2019) eingeführt werden. "Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang für eine schnellstmögliche Einführung ein", heißt es in der Vorlage.

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4. Keine offenen Stellen für Fluglotsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat zurzeit keine offenen Stellen für Fluglotsen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6331) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5929) hervor. Auf die Frage nach dem künftigen Bedarf an ausgebildeten Fluglotsen, schreibt die Regierung: Die Flugsicherungsorganisationen richteten sich bei der Bedarfsplanung an den Verkehrsprognosen des EU-Leistungsplans für die Bundesrepublik Deutschland aus. Angesichts neuer Prognosen bestehe ein zusätzlicher Bedarf an Fluglotsen. "Die Einstellungsrate wird der weiteren Entwicklung der Verkehrsprognosen angepasst werden", heißt es in der Antwort.

Weiter teilt die Regierung mit, dass es im Jahr 2018 5.600 Bewerber für eine Fluglotsenausbildung gegeben habe. 120 Bewerber seien an der DFS-Akademie eingestellt worden. "Die durchschnittliche Erfolgsquote bis hin zum eigenverantwortlichen Einsatz am Arbeitsplatz beträgt 74 Prozent", schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

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5. AfD erkundigt sich nach ICE-Brand

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Den Brand im ICE-Zug 511 auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main bei Dierdorf am 12. Oktober 2018 thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6386). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob im verunfallten ICE 511 das Buchholzrelais, eine elektrische Schutzeinrichtung in flüssigkeitsisolierten Leistungstransformatoren, überbrückt wurde.

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6. TKG-Novelle: Ländervorschläge abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zur geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (19/6336) ab. Das geht aus ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (19/6437) hervor.

Die Regierung will mit der Neuregelung einen Schutz vor Überbau von Glasfaserleitungen erreichen. Im Rahmen des Rechts auf Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Paragraf 77i Absatz 3 TKG, wonach bei öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht besteht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen, soll daher eine Unzumutbarkeitsprüfung eingeführt werden. Demnach können Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten dann unzumutbar sein, "wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen". Gleichzeitig werde der Überbauschutz nur bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs gewährt und somit der Infrastrukturwettbewerb effizient ausgestaltet und Fehlanreize beseitigt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Bundesrat stört sich unter anderem an der Einschränkung des Überbauschutzes auf öffentlich geförderte Glasfasernetze. Dies sei "nicht sachgerecht", da Investitionen in Glasfasernetze generell sehr risikobehaftet seien, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Regierungsvorlage. Daher sollte der Überbauschutz aus seiner Sicht auf alle Erstinvestitionen in solche Netze erstreckt werden.

Nach Auffassung der Bundesregierung würde aber eine Erweiterung des Überbauschutzes über reine Förderfälle hinaus gegen Unionsrecht verstoßen. Es bestünden an sich bereits enge unionsrechtliche Voraussetzungen für eine Änderung der Regeln zur Koordinierung von Bauarbeiten, heißt es in der Gegenäußerung. Als unionsrechtskonform werde lediglich eine Beschränkung des Überbauschutzes auf Förderfälle "mit der Einräumung eines möglichst großen Ermessensspielraums für die nationale Streitbeilegungsstelle" erachtet, schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1013 - 21. Dezember 2018 - 10.33 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2018

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