Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7881: Heute im Bundestag Nr. 015 - 09.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 15
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 9. Januar 2019, Redaktionsschluss: 12.08 Uhr

1. Keine internen Wirtschaftsprüfungen
2. Noch keine Angebote für Toll Collect
3. KBA-Brief mit Hinweis auf Tauschaktion
4. Novellierung der Rindfleischetikettierung
5. Neubewertung der Mutageneseverfahren
6. Personalentwicklung im Staatswald


1. Keine internen Wirtschaftsprüfungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6237) hervor. Die Notwendigkeit des Bedarfs werde vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft, heißt es in der Antwort. Der Zuschlag werde vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Zur Beantwortung der Frage, welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut an externe Auftragnehmer, Sachverständige oder Berater vergeben hat, verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/2488). Darin heißt es, die Bundesregierung berichte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50.000 Euro in einer ressortübergreifenden Gesamtschau. Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen.

Derzeit seien keine Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Lkw-Maut in Vorbereitung oder ausgeschrieben, teilt die Regierung weiter mit. "Seit dem 1. September 2018 wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr keine Beraterverträge bei der Toll Collect GmbH verlängert", heißt es in der Antwort.

In der Vergangenheit sei ein Auftrag vergaberechtskonform als sogenanntes In-House-Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden. Alle übrigen Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes seien in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben worden, schreibt die Bundesregierung.

*

2. Noch keine Angebote für Toll Collect

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Beim Vergabeverfahren für die Veräußerung der Geschäftsanteile des Mautbetreibers Toll Collect GmbH liegen bislang nach Angaben der Bundesregierung "keine endgültigen Angebote" vor. Das geht aus der Antwort (19/6601) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6313) hervor. In der Vorlage wird auch auf die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Stephan Kühn (19/5984) verwiesen. Laut Bilger steht im laufenden Vergabeverfahren für den Bund der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit an oberster Stelle. "Das heißt, eine Veräußerung an Private erfolgt nur, wenn dies für den Bund wirtschaftlich ist." Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werde derzeit unter Berücksichtigung der ursprünglichen Annahmen und der geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere die der Interimsphase, fortgesetzt, so der Staatssekretär. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.

*

3. KBA-Brief mit Hinweis auf Tauschaktion

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an Besitzer von Diesel-Pkw verschickten Brief wurde nach Aussage der Bundesregierung auf Angebote der deutschen Automobilhersteller hingewiesen, die der Bundesregierung verbindlich zugesagt haben, Tauschaktionen in Form von Tauschprämien, Leasingangeboten und Rabatten für Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeuge zu initiieren. Das geht aus der Antwort (19/6646) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6272) hervor. Das Schreiben des KBA sei ein reines Informationsschreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten und beziehe nur die Hersteller ein, die Zusagen gegenüber der Bundesregierung gemacht haben, heißt es in der Vorlage.

*

4. Novellierung der Rindfleischetikettierung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Regierungshandeln soll transparent und für alle Bürger nachvollziehbar sein. Deshalb stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechende Gesetz- und Referentenentwürfe und dazu eingegangene Stellungnahmen auf der Internetseite des BMEL ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/6670) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5978) zur Einflussnahme auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (Bundesratsdrucksache 368 / 18) hervor. Informationen seien dazu seien auf dem Internetauftritt des Ministeriums abrufbar.

*

5. Neubewertung der Mutageneseverfahren

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Pflanzenzüchtungen auf Basis klassischer Mutageneseverfahren bleiben von der Anwendung des Gentechnikgesetzes ausgenommen. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6666) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6253) zur Einordnung neuer Züchtungsverfahren auf Grundlage des CRISPR/Cas-Verfahrens im Rahmen des europäischen Gentechnikrechts nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 fest. Danach seien alle Mutagenese-Verfahren als Gentechnik im Sinne des Gentechnikrechts der EU einzustufen. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die klassischen Mutagenese-Verfahren auf Grundlage herkömmlicher Methoden wie der Zufallsmutagenese durch chemische Substanzen oder ionisierende Bestrahlung zwar dem Begriff nach den genetisch veränderten Organismen (GVO) zugeordnet würden, aber auf Grundlage der EU-Richtlinie 2001/18/EG von der Anwendung des Gentechnikrechts ausgenommen seien. Das habe das EuGH im Zuge seines Urteils bestätigt. Aus diesem Grund sehe die Regierung im Nachgang des Urteils für eine Anpassung der gültigen nationalen Regelungen keine Notwendigkeit. Allerdings dürften mit neuen Mutagenese-Verfahren hergestellte Produkte nur dann in die EU importiert werden, wenn eine Zulassung nach EU-Gentechnikrecht vorliege und die Produkte als GVO gekennzeichnet worden sind.

*

6. Personalentwicklung im Staatswald

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion thematisiert die nach ihrer Ansicht nach zunehmende Überalterung der Personalstruktur in den staatlichen Forstverwaltungen und -betrieben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/6725) unter anderem dazu auf, eine Prognose über die Personalstruktur im Jahr 2030 abzugeben.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 15 - 9. Januar 2019 - 12.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang